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# taz.de -- DISKRIMINIERUNG: Gericht verurteilt Rassismus
> Wegen seiner Hautfarbe bekam ein Student Disko-Verbot. Ein klarer Verstoß
> gegen das Gleichbehandlungsgesetz - stellte erstmals ein Bremer Richter
> fest
Bild: Trotz abweisender Fassade - das Bremer Amtsgericht sorgt für Gleichbehan…
Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den
Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den
Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten
mehrere ZeugInnen. Ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Das Amtsgericht
verhängte ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro.
Es blieb damit etwas unter den geforderten 500 Euro. "Dabei spielte unter
anderem die Uhrzeit eine Rolle", so Richter Heinrich Auffarth: Die Disko
hätte ohnehin nur noch eine Stunde offen gehabt, die Zahl der Wartenden war
klein. "Es war nicht so, dass er vor 100 Leuten bloß gestellt worden wäre
und eine ernsthafte Rufschädigung erlitten hätte", so der Vorsitzende.
Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand
mitbekommen, "und die haben sich mit ihm solidarisiert".
Im Verfahren sagten sie als ZeugInnen aus. Besondere Schwierigkeit: Es
gibt, bis auf einen analogen Fall aus Oldenburg, offenbar keine
vergleichbaren rechtskräftigen Urteile. Die Fachliteratur zum Thema fasst
Auffarth mit dem Begriff "spärlich" zusammen.
Befund, den auch Kläger-Anwalt Gregor Schäfer teilt. "Außer dem Oldenburger
Urteil ist auch mir keins bekannt", sagt er. "Ich war ganz perplex, als ich
mich auf den Fall vorbereitet habe." Das Urteil wertet er als Erfolg:
"Meinem Mandanten war nicht die Höhe des Schmerzensgeldes wichtig, sondern
dass überhaupt die Diskriminierung festgestellt und bestraft wird." Denn
davon, dass ähnliche Fälle sich häufig ereignen, ist auszugehen. Und die
jetzt verurteilte Disko ist zweifellos nicht die einzige, deren Türsteher
rassistischen Kriterien folgen. Auch sein Mandant habe ähnliche
Diskriminierung schon zuvor und bei anderen Lokalen erfahren, bestätigt
Schäfer. Bloß war da oft die Beweislage weniger günstig gewesen.
Im Dezember 2009 hatte sich der junge Mann mit Schul-FreundInnen getroffen,
man war gemeinsam auf einer Party gewesen, und wollte anschließend noch
abtanzen. Also auf in die Disko. Einer aus der Gruppe, blond und blaue
Augen, stand vor ihm in der Schlange. Keine Beanstandung. Er aber - chic
gewandet und im Wintermantel - bekam zu hören: "Läuft nicht." Warum? Das
"Gesamtbild" passe nicht. Bloß konnte sich der Türsteher an das anstößige
Outfit nicht klar erinnern. Mal führte er einen angeblich hohen
Alkoholpegel an, mal sprach er von einem "Gangsteroutfit". Sein Kollege
behauptete gar, der junge Mann habe im T-Shirt vor der Tür gestanden. Ohne
Jacke. Im Dezember.
Es müsse doch endlich "jemand anfangen, sich zu wehren gegen den
Rassismus", hatte der Kläger zu Prozessbeginn gesagt. Gerichtlich ist das
möglich seit Inkrafttreten des AGG. Bei der Verabschiedung hatten Kritiker
vor einer Klageflut gewarnt. Das jetzige Urteil ist rechtskräftig - und das
erste seiner Art in Bremen. (Az: 25 C 0278/10)
10 Feb 2011
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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