# taz.de -- DISKRIMINIERUNG: Gericht verurteilt Rassismus | |
> Wegen seiner Hautfarbe bekam ein Student Disko-Verbot. Ein klarer Verstoß | |
> gegen das Gleichbehandlungsgesetz - stellte erstmals ein Bremer Richter | |
> fest | |
Bild: Trotz abweisender Fassade - das Bremer Amtsgericht sorgt für Gleichbehan… | |
Recht bekommen hat ein 29-jähriger Jura-Student, der sich durch den | |
Türsteher einer Bremer Disko diskriminiert fühlte. Der hatte ihm den | |
Einlass verwehrt: Grund dafür war die Hautfarbe des Studenten, bestätigten | |
mehrere ZeugInnen. Ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine | |
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt. Das Amtsgericht | |
verhängte ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro. | |
Es blieb damit etwas unter den geforderten 500 Euro. "Dabei spielte unter | |
anderem die Uhrzeit eine Rolle", so Richter Heinrich Auffarth: Die Disko | |
hätte ohnehin nur noch eine Stunde offen gehabt, die Zahl der Wartenden war | |
klein. "Es war nicht so, dass er vor 100 Leuten bloß gestellt worden wäre | |
und eine ernsthafte Rufschädigung erlitten hätte", so der Vorsitzende. | |
Außer den Bekannten des Klägers habe den Vorgang aber kaum jemand | |
mitbekommen, "und die haben sich mit ihm solidarisiert". | |
Im Verfahren sagten sie als ZeugInnen aus. Besondere Schwierigkeit: Es | |
gibt, bis auf einen analogen Fall aus Oldenburg, offenbar keine | |
vergleichbaren rechtskräftigen Urteile. Die Fachliteratur zum Thema fasst | |
Auffarth mit dem Begriff "spärlich" zusammen. | |
Befund, den auch Kläger-Anwalt Gregor Schäfer teilt. "Außer dem Oldenburger | |
Urteil ist auch mir keins bekannt", sagt er. "Ich war ganz perplex, als ich | |
mich auf den Fall vorbereitet habe." Das Urteil wertet er als Erfolg: | |
"Meinem Mandanten war nicht die Höhe des Schmerzensgeldes wichtig, sondern | |
dass überhaupt die Diskriminierung festgestellt und bestraft wird." Denn | |
davon, dass ähnliche Fälle sich häufig ereignen, ist auszugehen. Und die | |
jetzt verurteilte Disko ist zweifellos nicht die einzige, deren Türsteher | |
rassistischen Kriterien folgen. Auch sein Mandant habe ähnliche | |
Diskriminierung schon zuvor und bei anderen Lokalen erfahren, bestätigt | |
Schäfer. Bloß war da oft die Beweislage weniger günstig gewesen. | |
Im Dezember 2009 hatte sich der junge Mann mit Schul-FreundInnen getroffen, | |
man war gemeinsam auf einer Party gewesen, und wollte anschließend noch | |
abtanzen. Also auf in die Disko. Einer aus der Gruppe, blond und blaue | |
Augen, stand vor ihm in der Schlange. Keine Beanstandung. Er aber - chic | |
gewandet und im Wintermantel - bekam zu hören: "Läuft nicht." Warum? Das | |
"Gesamtbild" passe nicht. Bloß konnte sich der Türsteher an das anstößige | |
Outfit nicht klar erinnern. Mal führte er einen angeblich hohen | |
Alkoholpegel an, mal sprach er von einem "Gangsteroutfit". Sein Kollege | |
behauptete gar, der junge Mann habe im T-Shirt vor der Tür gestanden. Ohne | |
Jacke. Im Dezember. | |
Es müsse doch endlich "jemand anfangen, sich zu wehren gegen den | |
Rassismus", hatte der Kläger zu Prozessbeginn gesagt. Gerichtlich ist das | |
möglich seit Inkrafttreten des AGG. Bei der Verabschiedung hatten Kritiker | |
vor einer Klageflut gewarnt. Das jetzige Urteil ist rechtskräftig - und das | |
erste seiner Art in Bremen. (Az: 25 C 0278/10) | |
10 Feb 2011 | |
## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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