Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wasserpreise: Gewinne sollten höher sprudeln
> Senator Harald Wolf wollte höhere Preise durchsetzen.
Bild: Wirtschaftssenator Wolf konnte sich mit seinen Vorschlägen nicht durchse…
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) hat sich im Jahr 2003 für eine noch
stärkere Erhöhung der Wasserpreise eingesetzt. Das ergibt sich aus
senatsinternen Unterlagen, die der taz exklusiv vorliegen. Hätte sich Wolf
damals durchgesetzt, müssten die Berliner allein im Jahr 2011 rund 33
Millionen Euro zusätzlich für Wasser und Abwasser bezahlen. Doch die
damalige Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte sich geweigert, Wolfs
Vorschlag zu unterstützen. Sie verwies dabei unter anderem auf das Risiko,
der Verfassungsgerichtshof könne die Regelung "wegen grundsätzlicher
Unzulässigkeit eines ,Gewinnaufschlags' " kippen.
Die große Koalition unter Eberhard Diepgen (CDU) hatte 1999 einen Anteil
von 49,9 Prozent an den Wasserbetrieben verkauft. Dabei hatte sie mit den
privaten Anteilseignern eine Formel zur Berechnung des Zinssatzes definiert
und per Gesetz festgeschrieben. Der Zinssatz, der in die Berechnung der
Wasserpreise einfloss, schwankte jährlich.
Doch der Verfassungsgerichtshof kippte den Zinssatz. Die rot-rote Koalition
musste daraufhin im Jahr 2003 entscheiden, in welcher Höhe sie ihn neu
festlegt. Das Dilemma: Wäre der Zinssatz niedriger als vorher gewesen,
hätte das Land den privaten Anteilseignern die ausgefallenen Gewinne
ersetzen müssen.
Harald Wolf legte nun seinen Senatskollegen einen Gesetzentwurf mit einem
festen Zinssatz von 8 Prozent vor. Dieser Zinssatz würde - soweit absehbar
- immer über dem vorherigen Zinssatz liegen. Die Gewinne der Wasserbetriebe
wären in diesem Fall stets so hoch gewesen, dass der Senat keine
Ausgleichszahlungen an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia zahlen
müsste. Der Zinssatz wäre aber auch höher als nötig, um dieses Ziel zu
erreichen. Dadurch würden die Wasserpreise stärker als notwendig steigen.
Doch diese Zusammenhänge wollte Wolf in dem Gesetz nicht erwähnen - wofür
ihn Justizsenatorin Schubert rügte. In einem Brief monierte sie, "dass die
der Entgeltbemessung in Wahrheit zugrunde liegenden Erwägungen weder im
Gesetzeswortlaut noch in der Gesetzesbegründung ihren Niederschlag gefunden
haben". Sie erteilte Wolf auch eine Lektion in Jura: "Der Gesetzgeber hat
aber den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenwahrheit - zu der auch die
Normenklarheit gehört - zu beachten." Wolf musste einen neuen Entwurf
vorlegen, der zu niedrigen Wasserpreisen führte.
Die Pressestelle von Wolf wollte dazu jetzt keine Stellung nehmen: "Es
macht keinen Sinn, Entwürfe zu kommentieren, die letztendlich nach
juristischer, tarifrechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Prüfung
verworfen wurden." SEBASTIAN HEISER
## Download der Senatsdokumente:
11 Feb 2011
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.