Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- WM-Terminplaner: Freispruch für die NPD
> Die NPD-Führungsriege war wegen wegen eines Terminplaners zur WM 2006
> angeklagt. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Jetzt endete der Prozess mit
> einem Freispruch.
Bild: Frank Schwerdt (links), Udo Voigt (Mitte) vor dem Berliner Landgericht. R…
BERLIN taz | In einer Berufungsverhandung vor dem Berliner Landgericht
wurden an diesem Mittwoch der NPD-Vorsitzende Udo Voigt und zwei weitere
Funktionäre der Partei vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. In
einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten im Jahre 2009 war
das Trio noch zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das
Amtsgericht bewertete seinerzeit einen von der NPD herausgegebenen Planer
für die Fußballweltmeisterschaft 2006 als "rassistisch".
Denn auf dem Titel war ein Nationalmannschaftstrikot mit der Nummer 25
abgebildet. Und daneben stand der Spruch: "Weiß – nicht nur eine
Trikotfarbe für eine echte Nationalmannschaft". Die 25 war die Trikotnummer
des schwarzen Spielers Patrick Owomoyela.
Das Landgericht urteilte jetzt, dass aus der Abbildung nicht zweifelsfrei
hervorgehe, dass Owomoyela persönlich oder ein schwarzer Spieler generell
herabgewürdigt werden sollte. Auch fehle der Appellcharakter, der eine
Volksverhetzung rechtfertige, so die Richterin. Die Angeklagten hätten zwar
"eine fremdenfeindliche Position zum Ausdruck gebracht", was aber noch
keinen Straftatbestand darstelle.
Bereits zu Prozessbeginn hatte Udo Voigt angegeben, nicht Owomoyela,
sondern der Spieler Sebastian Deisler sei auf dem Planer abgebildet. Und es
sei auch um das schmutzige Finanzgebaren im Profifußballs gegangen. Dann
allerdings wetterte der NPD-Vorsitzende gegen Multikulti und forderte, dass
sich "unser Volk" in der Nationalelf wiederfinden müsse.
Owomoyela hatte die NPD-Kampagne als "bestürzend und kränkend" bezeichnet.
Sein Anwalt sprach von einer "Fehlentscheidung". Der Planer sei zweifellos
rassistisch. Anders mache doch der Spruch keinen Sinn. Auch der
Staatsanwalt, der auf die Verhängung von Freiheitsstrafen plädiert hatte,
sah das so. Das Amtsgericht hatte das braune Trio zu Geld- und
Bewährungsstrafen verurteilt, die NPDler dagegen Berufung eingelegt.
Die Freisprüche passen der NPD jetzt kurz vor der Landtagswahl in
Sachsen-Anhalt ins Konzept. Nach Umfragen könnte die Partei die
5-Prozent-Hürde knacken. Nach außen versucht sie einen bürgerlichen
Wahlkampf hinzulegen. Intern aber wird weiter über "Bimbos" und "Kanaken"
hergezogen, wie kürzlich von der taz veröffentlichte NPD-E-Mails zeigen.
9 Mar 2011
## AUTOREN
Konrad Litschko
## ARTIKEL ZUM THEMA
NPD-Führung vor Gericht: "Bestürzt und gekränkt"
Wegen Volksverhetzung steht die NPD-Chefriege in einem Berufungsprozess vor
Gericht. In einem WM-Planer hatte sie den Fußball-Nationalspieler Patrick
Owomoyela beleidigt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.