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# taz.de -- Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik: Streiten über "Designer-Ki…
> Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag darüber, ob Gentests an
> künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in den Mutterleib strikt
> verboten werden sollen - oder nicht.
Bild: Das Lager der Gegner wie der Befürworter der PID geht quer durch alle Fr…
BERLIN dpa | Der Bundestag berät am Donnerstag über die ethisch heikle
Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID). Es geht darum, ob Gentests an
künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in den Mutterleib strikt
verboten werden sollen - oder ob begrenzt Ausnahmen möglich sind. Drei
Gesetzentwürfe liegen dazu dem Parlament für eine erste Lesung vor. Das
Lager der Gegner wie der Befürworter geht quer durch alle Fraktionen. In
dieser Debatte ist die übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben.
Die Befürworter einer PID-Anwendung unter strengsten Auflagen sehen in der
Methode ein Mittel, um Paaren mit gravierenden erblichen Vorbelastungen die
freie Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Die Gegner befürchten
dagegen Missbrauch und warnen vor einer Zukunft mit "Designer-Kindern" aus
dem Reagenzglas.
Derzeit darf PID nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni
2010 angewandt werden. Zuvor war es allgemeine Auffassung, dass solche
Gentests nicht erlaubt sind - auch wenn sie nicht im strengen deutschen
Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt werden.
Folgt man den Unterschriftenlisten der drei Entwürfe, so haben sich 178 der
insgesamt 620 Abgeordneten noch auf keine Position festgelegt. Die meisten
Unterstützer - insgesamt 215 - zählt bisher die Initiative der Abgeordneten
Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD) und Peter Hintze (CDU). Danach
soll die Untersuchung der künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in
den Mutterleib nur dann zulässig sein, wenn ein Elternteil die Veranlagung
für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt - oder falls mit einer
Fehl- oder Totgeburt zu rechnen ist.
Die Abgeordneten Priska Hinz (Grüne) und René Röspel (SPD) wollen mit ihrem
Gesetzentwurf diese Ausnahmen noch weiter eingrenzen. Die Tests sollen nur
dann möglich sein, wenn bei einem Elternteil eine genetische Disposition
vorliegt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder
zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Dieser Antrag zählt
bislang 36 Unterstützer.
Die strikten Gegner einer PID-Zulassung um Unions-Fraktionsvize Johannes
Singhammer (CSU) und Birgitt Bender (Grüne) zählen bislang 192 Unterstützer
- darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Generalsekretärin
Andrea Nahles. Sie begründen ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass
mit dem Einsatz von PID der soziale Druck erhöht werde, "ein gesundes Kind
haben zu müssen".
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich dafür aus, Gentests
an Embryonen in begrenztem Maße zulassen, und verweist auf die seelische
Notlage von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Sie sei überzeugt, dass
die PID in Deutschland nicht generell erlaubt werden sollte, sondern nur in
eng beschränkten Ausnahmefällen - zum Beispiel bei bestimmten genetischen
Vorbelastungen, sagte Schröder dem Wiesbadener Kurier. "Für mich beginnt
menschliches Leben erst mit der Einnistung in die Gebärmutter", fügte sie
hinzu. Schröder hatte den fraktionsübergreifenden Antrag von Peter Hintze
mit eingebracht.
Der warb ebenfalls noch einmal für seine Position. "Die PID ist eine
wichtige medizinische Hilfe für Frauen mit einem sehnlichen Kinderwunsch,
die um eine verhängnisvolle Erbanlage wissen", sagte Hintze der
Mitteldeutschen Zeitung. "Für mich ist eine Zulassung der PID ein Gebot der
humanitären Vernunft." Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg sagte
der Zeitung hingegen: "Das Recht des menschlichen Embryos auf Leben steht
über dem verständlichen Wunsch der Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen."
14 Apr 2011
## TAGS
Genetik
Gentest
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