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# taz.de -- Kommentar rechter Bombenbastler: Nazis nicht "staatsgefährdend"
> Der rechte Bombenbastler bekommt keine Strafe. Warum soll ein Angriff auf
> die Antifa weniger staatsgefährdend sein als islamistische Bomben in der
> U-Bahn?
Deutschland ist auf dem Weg in den Präventionsstaat: Immer häufiger lässt
der Gesetzgeber die Strafbarkeit schon im Vorfeld gefährlicher Handlungen
beginnen. Doch dann soll ein badischer Neonazi straflos ausgehen, so das
Landgericht Freiburg, obwohl er 22 Kilo Zutaten zum Bombenbau angesammelt
hat.
Auf den ersten Blick wirkt die Freiburger Entscheidung überzeugend. Für das
"Vorbereiten eines Sprengstoffverbrechens" verlangt sie einen konkreten
Tatplan - und der ist bisher nicht nachweisbar. Ob der Neonazi das linke
Zentrum KTS, einzelne Aktivisten oder gar den Freiburger DGB-Vorsitzenden
angreifen wollte, war wohl noch offen.
Auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz liegt nicht vor, denn der
Neonazi hatte bislang nur die Zutaten gekauft. Fertiggemixten Sprengstoff
fand die Polizei nicht.
Doch was ist mit dem jüngsten Antiterrorparagrafen im Strafgesetzbuch? Er
verbietet seit 2009 die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat". Gemeint ist damit nicht nur der Besuch von terroristischen
Ausbildungslagern, sondern auch der Kauf von Sprengstoffkomponenten. Ein
genauer Tatplan ist nicht erforderlich.
Paragraf 89a passt also auf diesen Fall. Dies zeigt: Die damalige Kritik
der Linkspartei, hier werde nur eine böse Gesinnung bestraft, war falsch.
Wenn aus Komponenten binnen weniger Stunden eine Rohrbombe hergestellt
werden kann, ist die Gefahr durchaus konkret und es wird zu Recht mit
Strafe gedroht.
Allerdings wollten Staatsanwaltschaft und Landgericht jetzt die
Strafvorschrift nicht anwenden: Ein Angriff auf die Antifa sei nicht
"staatsgefährdend". Das Gesetz wurde gemacht, um etwa islamistische Bomben
in der U-Bahn schon im Ansatz zu verhindern. Warum soll dann aber ein
rechter Bombenanschlag auf linke Gegner weniger staatsgefährdend sein?
25 Apr 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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Urteil des Landgerichts Freiburg: Angriff auf Antifa nicht staatsgefährdend
Ein Neonazi besorgt sich im Internet kiloweise Chemikalien und andere
Zutaten zum Bombenbau, soll dafür aber nicht bestraft werden. Die Antifa
ist empört.
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