Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Menschenrechtsverletzungen in Russland: Moskau muss Sutjagin entsch…
> Der Europäische Menschengerichtshof hält das Verfahren gegen einen
> russischen Wissenschaftler für unrechtmäßig. Nun könnte der Fall in
> Russland neu aufgerollt werden.
Bild: Igor Sutjagin bei der Urteilsverkündung in Moskau im April 2004.
BERLIN taz | Das gesamte Verfahren gegen den 2004 in Russland wegen
"Geheimnisverrates" zu 15 Jahren verurteilten Wissenschaftler und
Rüstungsexperten Igor Sutjagin war nicht rechtens, das Gericht sei nicht
unabhängig und unparteiisch gewesen.
Zu diesem Urteil kam am Dienstag der Europäische Menschengerichtshof in
Straßburg. Das Gericht forderte Russland zu einer Zahlung von 20.000 Euro
an Sutjagin auf. Dieser war im Juli 2010 nach 11 Jahren Freiheitsentzug im
Tausch gegen in den USA enttarnte russische Spione aus der Haft nach
Großbritannien entlassen worden.
Sutjagin hatte stets seine Unschuld beteuert. Er habe immer nur aus
öffentlich zugänglichen Quellen zitiert, so der Wissenschaftler, den die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International als Gewissensgefangenen
anerkannt hatte. Gegenüber der taz zeigte sich Sutjagin zwar erfreut,
bedauerte jedoch, dass dieses Urteil nur ihn beträfe. "Viel wichtiger wäre
ein derartiger Urteilspruch für Valentin Danilow" sagte er. Auch Danilows
Klage liege dem Straßburger Gericht schon lange vor.
Der herzkranke Naturwissenschaftler war 2004 wegen Geheimnisverrats zu 14
Jahren Haft verurteilt worden, nach Auffassung der russischen
Menschenrechtlerinnen Ludmilla Alexejewa und Elena Bonner zu Unrecht.
Derzeit verbüßt er seine Strafe in der Region Krasnojarsk.
## 2004 verurteilt
Der 1999 vom russischen Inlandsgeheimdient FSB wegen des Verdachts auf
Weitergabe von Staatsgeheimnissen verhaftete Igor Sutjagin war erst 2004
verurteilt worden. Die beim Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg
eingereichte Klage hatte zunächst die lange Dauer der Untersuchungshaft
moniert. Im Verlauf des Prozesses hatten die Straßburger Richter jedoch
weitere Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie die
Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit, festgestellt.
Auffallend an dem Straßburger Verfahren ist der Umstand, dass das Gericht
erst 2008, neun Jahre nach Sutjagins Verhaftung und sechs Jahre nach
Anrufung des Gerichts, den Fall zur Verhandlung angenommen hatte. Für
Sutjagins Anwältin Anna Stawizkaja eröffnet das Urteil die Möglichkeit, den
Fall erneut vor ein russisches Gericht zu bringen. Sollte Russland nicht
innerhalb von drei Monaten klagen, sei Sutjagin berechtigt, den Fall neu
aufrollen und das Urteil aufheben zu lassen.
Sutjagin, der zu seiner Familie nach Russland zurückkehren möchte, sieht
jedoch auch nach dem Urteil keinen Grund für eine zeitnahe Heimreise. "Ob
ich zurückkehren kann, liegt an den dortigen Bedingungen" so Sutjagin zur
taz. Er glaube kaum, dass sich diese Bedingungen durch das Urteil
wesentlich geändert hätten.
4 May 2011
## AUTOREN
Bernhard Clasen
## ARTIKEL ZUM THEMA
AI entlässt deutsche Generalsekretärin: Kein Vertrauen mehr
Amnesty International trennt sich nach nur zwei Jahren von Monika Lüke. Die
Vorstellungen von Vorstand und Generalsekretärin gingen immer wieder
auseinander.
Repressionen gegen russische Regimekritiker: Angriff auf Menschenrechtler
Ein Mitarbeiter von Memorial wird in Moskau überfallen und
zusammengeschlagen. Bereits im vergangenen Jahr war er Opfer eines
Überfalls geworden.
Wahlkampf in Russland: Für Putin an die Front!
Der Regierungschef gründet eine neue politische Gruppe – die Allrussische
Volksfront. Sie soll seiner Staatspartei Vereinigtes Russland zu einer
Zweidrittelmehrheit verhelfen.
Igor Sutjagin über seine Haft: "Zwischen Ehre und Familie"
Elf Jahre saß der kritische Rüstungsexperte Igor Sutjagin wegen Spionage in
russischer Haft. Mit der taz sprach er über die Haftbedingungen und den
Austausch.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.