# taz.de -- "Altermedia"-Betreiber zieht Berufung zurück: Eine erdrückende Be… | |
> Der Neonazi Axel Möller wurde jetzt als Macher des rechtsextremen | |
> Nachrichtenportals "Altermedia" rechtskräftig verurteilt. Weitere | |
> Verfahren sollen folgen. | |
Bild: In der eigenen Szene umstritten: das rechte Newsportal "Altermedia". | |
HAMBURG taz | Der virtuelle Raum ist auch für Neonazis kein rechtsfreier | |
Ort. Am Dienstag zog vor dem Landgericht Stralsund der Betreiber des | |
Neonazi-Internetportals "Altermedia" Axel Möller seine Berufung zurück. Der | |
Vorsitzende Richter hatte Möller die Rücknahme nahe gelegt, weil er mit | |
einer erneuten Verurteilung rechnen dürfte. | |
Mit dem Rückzieher ist Möller nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von | |
3.000 Euro verurteilt worden. Tim Bleis von der [1][Opferberatung in | |
Mecklenburg-Vorpommern] (Lobbi) betont: "Mit dem Urteil gilt Möller jetzt | |
offiziell als der redaktionell Verantwortliche für das Portal". | |
Schon 2002 war "Altermedia" bzw. das "Störtebekernetz" online gegangen, das | |
aktuelle Berichte aus der rechten Szene mit ausführlichen Kommentaren | |
veröffentlichte. Ein Mitarbeiter von "[2][jugendschutz.net]" schätzte | |
"Altermedia" 2010 als "eines der großen Nachrichtenportale der Szene" ein. | |
Doch in der Szene ist das Portal, auf denen alle Beiträge anonym | |
veröffentlich wurden, beliebt wie verhasst. Dem Portal wurde vorgehalten, | |
Debatten über Richtungsstreitigkeiten zugespitzt und Informationen über | |
Personen und Strukturen öffentlich gemacht zu haben, die besser intern | |
verhandelt werden sollten. "Spaltermedia" wurde "Altermedia" bei | |
Kameradschaften genannt. NPD-Aktivisten sprachen von einer | |
"Dreckschleuder". | |
## Volksverhetzung in neun Fällen | |
Schon am 3. März verurteilte das Amtsgericht Stralsund den 47-jährigen | |
Möller in erster Instanz wegen Volksverhetzung in neun Fällen, zweifacher | |
Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger | |
Organisationen in Tateinheit mit Gewaltdarstellungen zu einer Geldstrafe. | |
Dagegen legte Möller vor dem Landgericht Berufung ein. | |
In der Urteilsbegründung führte das Amtsgericht an, dass "sämtliche | |
Artikel" über den Rechner des Angeklagten mit seiner IP-Nummer | |
veröffentlicht oder bearbeitet wurden. Die Überwachung von Möllers | |
Telekommunikationsverkehr hatte den Verdacht weiter erhärtet. | |
Vor dem Amtsgericht hatte Möller noch versucht, die Verantwortung auf | |
Robert R. abzuschieben. Nicht ohne Grund, denn es drohen weitere Verfahren. | |
Die Berufung dürfte Möller auch wegen der Folgeprozesse angestrebt haben. | |
Im Landgericht betonte der Vorsitzende Richter allerdings, das die | |
Beweislage erdrückend sei und das Amtsgericht ein Urteil im "unterem | |
Bereich" getroffen hätte. Der Verteidiger verstand, er legt Möller nach | |
einer kurzen Beratung nahe, die Berufung fallen zu lassen, um kein | |
schärferes Urteil zu kassieren. | |
Die Verurteilung eröffnet, so Bleis, neue Chancen für weitere Verfahren. | |
Verschiedene Anti-Rechts-Vereine und Einzelpersonen haben unlängst | |
"Altermedia" angezeigt, da sie persönlich beleidigt wurden. Die | |
Staatsanwaltschaft Rostock hat im Januar Anklage gegen Möller und Robert R. | |
erhoben. Sie wirft ihnen 50 Straftaten vor – darunter auch wieder | |
Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen | |
verfassungswidriger Organisationen. | |
18 May 2011 | |
## LINKS | |
[1] http://www.lobbi-mv.de/html/ | |
[2] http://www.jugendschutz.net/ | |
## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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