# taz.de -- Hausdurchsuchungen vor G8-Gipfel 2007: Nur eine geringe Entschädig… | |
> Ein G8-Gipfel-Gegner, dessen Wohnung 2007 durchsucht wurde, soll 500 Euro | |
> Entschädigung bekommen. Er hatte 3.300 Euro Schadensersatz gefordert. | |
Bild: G8-Protest 2007 am Strand von Kühlungsborn. | |
HAMBURG taz | Wenn es nach dem Hamburger Landgericht geht, muss die | |
Hamburger Justizbehörde Kuno Kruse (Name geändert) 500 Euro Entschädigung | |
zahlen, weil seine Wohnung im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im | |
Auftrag der Bundesanwaltschaft (BAW) zu Unrecht durchsucht und Computer | |
beschlagnahmt worden sind. Diesen Vergleich hat am Freitag das Landgericht | |
nach mündlicher Verhandlung unterbreitet. | |
900 Polizisten hatten am 9. Mai 2007 vor dem G8-Gipfel 40 Wohnungen gefilzt | |
- darunter auch die von Kruse. Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika | |
Harms nach einer Brandanschlagsserie im Hamburger Raum - unter anderem auf | |
das Auto der Ehefrau von Bundesfinanz-Staatssekretär Thomas Mirow (SPD) - | |
ein Verfahren wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (Paragraf | |
129a Strafgesetzbuch) eingeleitet. | |
"Die Durchsuchung seiner Arbeitsstelle, mehrerer Wohnungen sowie dem Auto | |
und dem Wochenendhaus seiner Mutter endeten mit der Beschlagnahme von | |
wichtigen Unterlagen und Computern", sagt Kruses Anwalt Dirk Audörsch. Erst | |
zehn Monate später, nachdem der Bundesgerichtshof das Vorgehen der | |
Bundesanwälte für rechtswidrig erklärt hatte, seien die Unterlagen zurück | |
gegeben worden. In dieser Zeit hatte sich Kruse zwei Computer und einen | |
Scanner für seine Arbeit mieten müssen. | |
Obwohl das Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine | |
Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte, | |
weigerte sich die Justizbehörde bislang diese zu zahlen. Begründung: Für | |
rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es keine Entschädigungen. | |
Kruse klagte nun vor dem Landgericht auf 3.300 Euro Schadensersatz für die | |
"materiellen Schäden", die ihm entstanden seien. Doch so weit wollten die | |
Richter nicht gehen. Sie kamen zu dem Schluss, dass das | |
Strafentschädigungsgesetz nicht greife, die Justizbehörde hätte ihm jedoch | |
als eine Art "Amtshaftung" einen Ausgleich von 500 Euro zu zahlen. Zwei | |
Woche haben die Kontrahenten Zeit über den Vergleich zu entscheiden. | |
20 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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