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# taz.de -- Hausdurchsuchungen vor G8-Gipfel 2007: Nur eine geringe Entschädig…
> Ein G8-Gipfel-Gegner, dessen Wohnung 2007 durchsucht wurde, soll 500 Euro
> Entschädigung bekommen. Er hatte 3.300 Euro Schadensersatz gefordert.
Bild: G8-Protest 2007 am Strand von Kühlungsborn.
HAMBURG taz | Wenn es nach dem Hamburger Landgericht geht, muss die
Hamburger Justizbehörde Kuno Kruse (Name geändert) 500 Euro Entschädigung
zahlen, weil seine Wohnung im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im
Auftrag der Bundesanwaltschaft (BAW) zu Unrecht durchsucht und Computer
beschlagnahmt worden sind. Diesen Vergleich hat am Freitag das Landgericht
nach mündlicher Verhandlung unterbreitet.
900 Polizisten hatten am 9. Mai 2007 vor dem G8-Gipfel 40 Wohnungen gefilzt
- darunter auch die von Kruse. Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika
Harms nach einer Brandanschlagsserie im Hamburger Raum - unter anderem auf
das Auto der Ehefrau von Bundesfinanz-Staatssekretär Thomas Mirow (SPD) -
ein Verfahren wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (Paragraf
129a Strafgesetzbuch) eingeleitet.
"Die Durchsuchung seiner Arbeitsstelle, mehrerer Wohnungen sowie dem Auto
und dem Wochenendhaus seiner Mutter endeten mit der Beschlagnahme von
wichtigen Unterlagen und Computern", sagt Kruses Anwalt Dirk Audörsch. Erst
zehn Monate später, nachdem der Bundesgerichtshof das Vorgehen der
Bundesanwälte für rechtswidrig erklärt hatte, seien die Unterlagen zurück
gegeben worden. In dieser Zeit hatte sich Kruse zwei Computer und einen
Scanner für seine Arbeit mieten müssen.
Obwohl das Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine
Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte,
weigerte sich die Justizbehörde bislang diese zu zahlen. Begründung: Für
rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es keine Entschädigungen.
Kruse klagte nun vor dem Landgericht auf 3.300 Euro Schadensersatz für die
"materiellen Schäden", die ihm entstanden seien. Doch so weit wollten die
Richter nicht gehen. Sie kamen zu dem Schluss, dass das
Strafentschädigungsgesetz nicht greife, die Justizbehörde hätte ihm jedoch
als eine Art "Amtshaftung" einen Ausgleich von 500 Euro zu zahlen. Zwei
Woche haben die Kontrahenten Zeit über den Vergleich zu entscheiden.
20 May 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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