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# taz.de -- Nach drei Jahren Rechtsstreit: Millionenstrafe für die NPD
> Die NPD muss wegen Finanzfehlern rund 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen.
> Sie hatte etwa Einnahmen aus staatlichen Hilfen zu niedrig angegeben.
> Eine Pleite droht nicht.
Bild: Die NPD hat mehrfach gegen das Parteiengesetz verstoßen.
BERLIN taz | Das Finanzgebaren der rechtsextremen NPD zieht eine
Millionenstrafe nach sich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
hat am Montag entschieden, dass die NPD wegen Fehlern in ihrem
Rechenschaftsbericht des Jahres 2007 rund 2,5 Millionen Euro an die
Staatskasse zahlen muss. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen",
kündigte der NPD-Bundesvizechef Frank Schwerdt bereits vor der
Urteilsverkündung an.
Schwerdt zeigte sich zuversichtlich, dass die Partei schon nicht
pleitegehen werde. Selbst bei einer Verurteilung müsse sie nicht die
Gesamtsumme sofort zahlen, versicherte Schwerdt.
Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und der NPD dauert nun
mehr als drei Jahre. Mit dem Urteil folgt das Oberverwaltungsgericht der
Bewertung der Bundestagsverwaltung. "Der Senat sah es als erwiesen an, dass
die NPD bei der Vorlage des Rechenschaftsberichts mehrfach gegen die sich
aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten verstoße habe",
begründete Scheerhorn seine Entscheidung.
Die Verwaltung hatte 2009 in einem Rechenschaftsbericht der NPD aus dem
Jahre 2007 Unrichtigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt.
Die NPD hatte unter anderem ihre Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen zu
gering angegeben. Bei Falschangaben in Rechenschaftsberichten sieht das
Parteiengesetz Strafen in doppelter Höhe vor. So forderte die
Bundesverwaltung 2,5 Millionen Euro von der NPD.
Bei den Rechtsextremisten hieß es prompt, der Bundestag versuche sie statt
über ein Verbotsverfahren über Strafzahlungen auszuschalten. Die NPD
reichte beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein. Im Mai 2009 entschied das
Gericht, dass der Betrag der festzustellenden Unrichtigkeit sich auf
635.677,90 Euro beliefe, die Zahlungsverpflichtung damit bei 1,27 Millionen
Euro liegt. Gegen diese Entscheidung legten sowohl NPD als auch Bundestag
Berufung ein. Die Partei wollte die Aufhebung des gesamten Bescheids
erwirken. Der Bundestag forderte das Gericht auf, die Klage vollständig
abzuweisen.
## Ratenzahlung ist möglich
Vor der Entscheidung gab sich der Sprecher des Deutschen Bundestags, Claus
Hinterleitner, gegenüber der taz zurückhaltend - zu schnell wurde während
dieses Rechtsstreits über einen Bankrott der Partei spekuliert.
Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Denn die NPD hat die Möglichkeit, ihre
Strafe in Raten abzuzahlen, was das politische Handeln nicht grundsätzlich
lahmlegt. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen wir die NPD wie alle
anderen Parteien behandeln", sagte Christian Hoose, Sprecher des
Bundestags. "Wenn ein seriöser Stundungsplan vorgelegt wird, der die
Tilgung von Schulden realistisch aufzeigt, könnten wir uns darauf
einlassen." Er verwies auf den Spendenskandal der hessischen CDU. Die Union
durfte damals ihre Schulden in Raten abzahlen.
Eine komplette Pleite muss die NPD derzeit zwar nicht befürchten. Sollte
sie in letzter Instanz verurteilt werden, wird sie es finanziell dennoch
hart treffen. Parteiinterne Querelen auch um Finanzen und jahrelange
Misswirtschaft haben dazu geführt, dass die Kassen der Partei weitgehend
leer sind. Ratenzahlungen dürften den Handlungsspielraum der
Rechtsextremisten noch weiter einengen.
23 May 2011
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
NPD
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