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# taz.de -- Kommentar Dresden: Regelverstoß für den Rechtsstaat
> Nach der fragwürdigen Massenausspähung in Dresden ermittelt die
> Staatsanwaltschaft nun gegen einen linken Rechtsanwalt. Es droht ein
> Versagen der Justiz.
Natürlich ist es ein Problem für den Rechtsstaat, wenn vertrauliche Akten
aus laufenden Verfahren publik werden. Zuletzt zeigte der Fall des
Wettermoderators Kachelmann, dass öffentliche Spekulationen und
Vorverurteilungen der gerichtlichen Wahrheitsfindung nicht zuträglich sind.
Wer Akten aus nicht abgeschlossenen Prozessen herausrückt, riskiert deshalb
zu Recht ein Strafverfahren. Das ist weder ein Unding noch ein Skandal.
In Sachsen wird jedoch besonderes deutlich, was paradox klingt und doch
wahr ist: Manchmal profitiert auch der Rechtsstaat vom Regelverstoß.
Beispiel: Nur durch Informationen aus dem laufenden Verfahren konnte die
fragwürdige Massenausspähung der Demonstranten in Dresden überhaupt
öffentlich werden. Im konkreten Fall belegten die veröffentlichten
Dokumente, dass Sachsens Innenminister bis dahin die Unwahrheit gesagt
hatte.
Gegen diese Veröffentlichung, wen wundert es, ermittelt nun die
Staatsanwaltschaft. Und sie ermittelt gegen, wen wundert es, einen linken
Rechtsanwalt. Dass ein Minister der Lüge überführt wird, ist aber allemal
ein höheres Rechtsgut als die Weitergabe von Informationen aus anhängigen
Prozessen. So sieht das auch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig in
seiner Rechtssprechung.
Darüber hinaus waren es in der Vergangenheit - auch hier ist der Fall
Kachelmann symptomatisch - oft die Staatsanwälte und Ermittler selbst, die
im eigenen Interesse mehr Vertrauliches ausplauderten, als sie gedurft
hätten.
Die sächsischen Ermittler, die für ihren ruppigen Umgang mit Journalisten
bekannt sind, fordern nun also Journalisten auf, auf ihr Recht zum Schutz
ihrer Informanten zu verzichten und diese preiszugeben. Das zeigt einmal
mehr: Wo die Justiz versagt, ist die Öffentlichkeit der bessere
Rechtspfleger.
2 Sep 2011
## AUTOREN
Martin Kaul
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