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# taz.de -- Ermittlungen nach Brandanschlägen auf Bahnanlagen: Explosive Butte…
> Bundesanwaltschaft ermittelt wegen "Bestrebungen gegen
> Verfassungsgrundsätze". Zünder waren in blauen Brotdosen
Bei den Brandanschlägen auf Berliner Bahnanlagen sind blaue Butterbrotdosen
zum Einsatz gekommen. Das berichtete die Bild am Sonntag. In den Dosen soll
sich jeweils ein selbstgebauter elektronischer Zünder mit einer gelöteten
Platine und einer Zeitschaltuhr befunden haben, sowie Grillanzünder.
Um die Brotboxen herum sollen die Täter jeweils zwei bis sieben mit
Brandbeschleuniger gefüllte Plastikflaschen drapiert haben. 18 Brandsätze
mit insgesamt 38 Flaschen sind letzte Woche gefunden worden (taz
berichtete). Zwei der Brandsätze haben gezündet und in Kabelschächten neben
den Gleisen Schäden angerichtet. 2600 Züge waren laut Bahn von Verspätungen
betroffen.
Anders als bei dem Kabelbrand am Ostkreuz im Mai 2011 hat diesmal die
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen übernommen. Ermittelt wird
auch nicht wegen der üblichen Delikte Brandstiftung, gefährlicher Eingriff
in den Bahnverkehr, kriminelle oder terroristische Vereinigung. Diesmal
geht es um "verfassungsfeindliche Sabotage"- ein Delikt, das in den letzten
Jahren keinerlei Rolle spielte.
Nach Paragraph 88 Strafgesetzbuch (StGB) kann mit bis zu fünf Jahren Haft
oder Geldstrafe bestraft werden, wer "Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr
dienen", stört, und sich dadurch für Bestrebungen gegen Bestand oder
Sicherheit Deutschlands oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Im aktuellen Fall geht es nach taz-Informationen um Bestrebungen gegen
"Verfassungsgrundsätze". Dem "Hekla-Empfangskomitee", das sich zu den
Aktionen bekannt hat, könnte möglicherweise vorgeworfen werden, dass es
seine Kritik am Afghanistankrieg und deutschen Rüstungsexporten den
demokratisch gewählten Gremien aufzwingen will. Das dürfte die
Bundesanwaltschaft wohl als Bestrebung gegen Demokratie und Rechtstaat und
für eine Gewalt- und Willkürherrschaft eingestuft haben.
Das Delikt steht im StGB im Abschnitt über Hochverrat. Werden Täter
verurteilt, kann ihnen auch das Wahlrecht aberkannt werden. Grundsätzlich
ist auch bei "verfassungsfeindlicher Sabotage" die Staatsanwaltschaft der
Länder zuständig. Der Generalbundesanwalt kann den Fall aber "wegen
besonderer Bedeutung" an sich ziehen.
16 Oct 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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