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# taz.de -- Kommentar Gebets-Urteil: Die überforderte Schule
> Was ist das für eine Schule, die unfähig ist, ihren Alltag aufrecht zu
> erhalten - nur weil ein Schüler beten möchte. Die Richter erteilen der
> Berliner Lehranstalt eine schlechte Note.
Zugegeben, es gibt wichtigere Probleme: deutsche Schulen brauchen vor allem
motivierte Lehrer, mehr Geld und eine gute Ausstattung. Was sie nicht
brauchen sind Gebetsräume für Schüler oder Extraregeln für jeden religiösen
Sonderwunsch. Darum ist es gut, dass deutsche Schulen nicht dazu
verpflichtet sind, jeder religiös begründeten Marotte entgegen zu kommen
und gar einen eigenen Raum dafür zur Verfügung zu stellen.
Doch darum ging es bei dem Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und einem
Schüler, der in der Pause an seinem Gymnasium beten wollte, nur am Rande.
Es ging vielmehr um die Frage, wie eine Schule damit umgeht, wenn einer
ihrer Schüler sein rituelles Mittagsgebet, wie es für streng gläubige
Muslime im Prinzip sogar vorgeschrieben ist, zur Not sogar auf dem
Schulflur verrichten will.
Zum Glück sieht die Mehrheit der Muslime in Deutschland die Pflicht zum
Mittagsgebet eher locker und kommt ihr, falls überhaupt, eher selten nach.
Gebete auf Schulfluren sind ein absolutes Randphänomem.
Die Gegenfrage lautet daher: Was spricht dagegen, einen Schüler, der sich
in seiner Schulpause gen Mekka verneigen möchte, einfach in irgendeiner
Ecke sich selbst zu überlassen? Und stört, wer ihn um jeden Preis daran
hindern möchte, nicht selbst erst jenen Schulfrieden, den zu verteidigen er
vorgibt? Über einen Schüler, der auf dem Schulhof öffentlich seine
Yogaübungen macht, würde man doch auch an den meisten Schulen
schulterzuckend hinweg sehen.
Dem Berliner Gymnasium, das der heute 18-jährige Kläger besucht, stellten
die Richter in Leipzig mit ihrem Urteil im Grunde ein schlechtes Zeugnis
aus. Was muss das für eine Schule sein, die unfähig ist, einen geregelten
Schulalltag aufrecht zu erhalten, bloß weil ein Schüler in der Pause ein
paar ungewöhnliche Bewegungen macht? Denn im Prinzip, so das Gericht, sind
selbst Gebete auf dem Schulflur durch die Religionsfreiheit gedeckt.
30 Nov 2011
## AUTOREN
Daniel Bax
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