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# taz.de -- DIÄTENERHÖHUNG: Abgeordnete gönnen sich einen
> Für die Pflegeversicherung müssen alle einen Tag länger arbeiten -
> Bremens Abgeordnete wollen ihren Betrag absenken. Der Präsident spart
> gleich dreifach
Bild: Wer hier sitzt, soll weniger Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müs…
Es gibt Menschen, die müssen jeden Euro dreimal herumdrehen. Da machen 25
Euro mehr jeden Monat schon was aus. Etwa der Parlamentspräsident Christian
Weber (SPD), der eine dreifache Diät bezieht, also 11.750 Euro. Sonderabzug
für die Pflegeversicherung: 32,19 Euro. Durch ein Gesetz soll die Summe
jetzt auf 6,99 Euro abgesenkt werden - ab sofort.
Der dazugehörige Tagesordnungspunkt 26 der Bürgerschaftssitzung dieser
Woche ist unscheinbar: "Gesetz zur Änderung des Bremischen
Abgeordnetengesetzes, des Bremischen Wahlgesetzes und des Gesetzes über die
Deputationen". Den Antrag hat der Verfassungs- und
Geschäftsordnungsausschusses am 9. Dezember 2011 eingebracht. Darin
versteckt sich die kleine Diätenerhöhung.
Der Hintergrund: Im Jahre 1994 ist die Pflegeversicherung eingeführt
worden, ArbeitnehmerInnen müssen seitdem dafür am Buß- und Bettag arbeiten
- ein Feiertag wurde gestrichen. Da bei den Abgeordneten die Diäten
unabhängig von den Arbeitstagen gezahlt werden, wurde die Diät um einen Tag
abgesenkt - ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Das machte, solange die Diät
bei 2.550 Euro lag, genau fünf Euro und 88 Cent aus. Nun ist die Diät seit
dieser Legislaturperiode auf 4.700 Euro angehoben worden, dafür fielen
andere Zuwendungen weg. Der Abzug für die Pflegeversicherung berechnet sich
wie bei jeder Lohnerhöhung auf die neuen Diäten. Und macht also monatlich
12,88 Euro für einen normalen Abgeordneten aus, 32,19 Euro für
Fraktionsvorsitzende und den Parlamentspräsidenten.
Durch die Drucksache 18/160 allerdings soll das Bremische
Abgeordnetengesetz so geändert werden, dass der Abzug für die
Pflegeversicherung sich wieder auf die alte Diät bezieht. Das würde die
normalen Abgeordneten also nur noch 6,99 Euro im Monat kosten. Der
Parlamentspräsident und die Fraktionschefs werden sogar eine Diätenerhöhung
von 25,20 Euro bekommen - bei ihnen wird der Abzug nur für eine der drei
früheren Diäten berechnet. Warum? Ganz einfach: Das war eben früher auch
so.
Auch die Linksfraktion hat gegen die Neuregelung offenbar nichts
einzuwenden - sie beklagt sich statt dessen, dass der Fraktionsvorstand für
kleine Fraktionen von drei auf zwei reduziert werden solle. Das stehe "in
deutlichem Gegensatz" zur Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, so
Fraktionschefin Kristina Vogt. Die Linke reichte deswegen einen
Dringlichkeitsantrag ein.
Auch in einem anderen Punkt soll die bisherige gesetzliche Regelung
korrigiert werden. Das neue Abgeordnetenrecht hat die "Inkompatibilität"
eingeschränkt. Lehrer, die früher als "inkompatibel" galten, sollen nun in
dem Halbtags-Parlament sitzen dürfen. Zum Konflikt bei der neuen Regelung
kam es, weil der ehemalige Geschäftsführer der Handwerkskammer Michael
Busch, der für die Wählerinitiative B+B kandidierte, als "kompatibel"
eingestuft wurde, der ehrenamtlicher Präsident Joachim Feldmann, der für
die CDU kandidierte, aber wegen seiner "Organfunktion" als "inkompatibel"
gelten sollte - und sein Amt hätte niederlegen müssen, wenn er gewählt
worden wäre. Beide wurden nicht gewählt, das Problem blieb also
theoretisch. Im Verfassungsausschuss beantragte der
CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp eine Gesetzesänderung mit dem
Ziel, dass ehrenamtliche Organträger öffentlich-rechtlicher Institutionen
im Parlament nicht als "inkompatibel" gelten sollten. Mit Mehrheit
entschied der Ausschuss umgekehrt: Geschäftsführer, die de facto
Organ-Funktionen ausüben, sollen auch als inkompatibel gelten.
23 Jan 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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