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# taz.de -- Öffentlich-Rechtliche im Netz: Friedensangebot für die Verleger
> Der Versuch, die alte Medienwelt festzuschreiben: Im Streit über
> Internetangebote von ARD und ZDF liegt ein Entwurf für eine Einigung mit
> dem BDZV vor.
Bild: Auslöser des Streits: die "tagesschau"-App.
Eigentlich sollte das Kriegsbeil irgendwann Mitte, Ende Februar begraben
werden. Und dann Schluss sein mit dem jahrelangen Streit darüber, wer was
im Internet darf - eine Debatte, die zuletzt vielen Verlegern, aber auch
ARD und ZDF zum Hals heraushing. Jetzt liegt ein Entwurf für eine
"Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF" vor, die vor allem bei den
Öffentlich-Rechtlichen zu neuen Diskussionen führen dürfte. Denn er kommt
den Begehrlichkeiten der Zeitungsverleger äußert weit entgegen.
In dem der taz vorliegenden Entwurf heißt es, das Internet sei "sowohl für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein
wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu
erreichen". Dabei sollten "zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten
gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft
möglichst vielfältig zu erhalten". Einig sind sich ARD, ZDF und Verlegern
darin, dass das Papier eher eine medienpolitische Absichtserklärung "und
nicht rechtlich-präjudiziell zu verstehen ist".
Anstoß zu den Gesprächen war der Streit über die "tagesschau"-App. Verleger
hatten gegen diese Smartphone-Anwendung geklagt, der Prozess vor dem
Landgericht Köln dauert noch an.
In der nun publik gewordenen Erklärung heißt es, "ARD und ZDF" werden "bei
der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den
Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen. Texte in
Telemedien von ARD und ZDF stehen in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang
mit Video- und Audioinhalten. Video- und Audioinhalte sind vorrangig. Für
die Angebote der Verleger sind Text und Foto vorrangig". Dabei sollen
Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet und bei Apps künftig so
gestaltet werden dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den
text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen".
## Lokales bleibt Primat der Zeitungsverlage
Unklar bleibt, ob sich dies auf die gedruckte Zeitung oder deren
Onlineangebot bezieht. Dabei versucht der Entwurf, die alte Medienwelt in
gewisser Weise festzuschreiben. So heißt es dort: "Eigenständige
redaktionelle Berichterstattung nur in Textform ist bei ARD und ZDF die
Ausnahme. Eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist
in den Angeboten der Verleger die Ausnahme." Zudem sollen die
öffentlich-rechtlichen Sender einen "Sendungsbezug ausweisen, soweit er im
Staatsvertrag gefordert oder im Telemedienkonzept überführt worden ist" -
ebenfalls eine klassische Forderung der Verleger.
Lokale Berichterstattung soll weiter Primat der Zeitungsverlage sein - auch
wenn viele Blätter aus Kostengründen die lokale Berichterstattung bewusst
vernachlässigten. In dem Papier heißt es, in den Onlineangeboten von ARD
und ZDF "erfolgt weder örtlich noch inhaltlich flächendeckend lokale
Berichterstattung". Und: "Eine dem Inhalt von Zeitungen entsprechende
Darstellung von Texten ist auch im Rahmen lokaler Berichterstattung nicht
Gegenstand der Telemedienangebote von ARD und ZDF." Hier gibt es aber
offenbar noch Abstimmungsbedarf mit dem NDR, dessen Angebot laut dem Papier
noch einmal genau untersucht werden könnte.
Die neuen Spielregeln zwischen ARD, ZDF und BDZV sollen laut Entwurf
zunächst auf ein Jahr befristet sein, zur Kontrolle ihrer "Durchführung"
soll es regelmäßig Gespräche geben.
Ob es allerdings überhaupt zu einer Annahme kommt - und wenn, in welcher
Form -, bleibt abzuwarten. "Wir kommentieren keine Details", sagt
ARD-Sprecher Stefan Wirtz der taz. "Sie können davon ausgehen, wenn am Ende
der Beratungen zwischen ARD, ZDF und den Verlegern ein Papier verabschiedet
wird, werden alle Seiten dahinterstehen, und das schließt natürlich alle
Intendantinnen und Intendanten der ARD ein." Mit anderen Worten: Vermutlich
werden bei der nächsten Intendantensitzung der ARD in Erfurt Anfang Februar
noch einmal die Fetzen fliegen.
29 Jan 2012
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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