Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datenschutz in USA: Google unter Beschuss
> Mit der Ankündigung, die Profile seiner Nutzer zusammenzuführen, sorgt
> Google für Unmut. Ein Verfahren in den USA soll den Konzern jetzt
> stoppen.
Bild: Spielt gern über Bande: Google.
"Googles Ankündigungen offenbaren entweder nicht, wie mit den Nutzerdaten
umgegangen wird, oder sie erklären das Vorgehen nicht ausreichend", heißt
es [1][in der Antragsschrift] (PDF) des Electronic Privacy Information
Center (EPIC). Mit einer Einstweiligen Verfügung will die Organisation den
Konzern zwingen, seine [2][angekündigten Änderungen] bei den Nutzerdaten
vorerst nicht umzusetzen.
Die Klage richtet sich nicht gegen Google direkt, sondern gegen die
Aufsichtsbehörde FTC. Die hatte Google nach dem [3][Fehlstart des sozialen
Netzwerk Buzz] vor zwei Jahren dazu verpflichtet, seine Nutzer künftig vor
wesentlichen Änderungen um Erlaubnis zu fragen.
Denn schon damals hatte der Konzern versucht Nutzer anderer Dienste wie
GoogleMail automatisch beim sozialen Netzwerk anzumelden. Wer im
Google-Adressbuch auftauchte, wurde kurzerhand als Buzz-Freund definiert.
Die Folge: In manchen Fällen konnten Dritte in Erfahrung bringen, wer mit
wem kommuniziert hatte, was laut EPIC zum Beispiel bei gewalttätigen
Ex-Ehemännern oder bei den Patienten eines Psychiaters besonders kritisch
sei.
Nach einer damaligen Beschwerde von EPIC musste Google diese Praxis
einstellen, eine Millionenstrafe zahlen und sich zu einem Verhaltenskodex
verpflichten. Kernpunkte: Wenn Google wesentliche Änderungen vornimmt,
müssen die Nutzer ausreichend über die Folgen informiert werden und
gleichzeitig müssen sie zustimmen. Ähnliche Auflagen hatte die FTC [4][vor
kurzem gegen Facebook verhängt].
## Mehr Zeit für Datenschützer
EPIC ist nun der Auffassung, dass Google mit seinem neusten Schritt gegen
diesen Kodex verstoßen hat. Zwar klärt der Konzern seine Nutzer seit Wochen
auf allen Kanälen über die geänderten Nutzungsbedingungen auf, doch eine
echte Wahl haben die Nutzer nicht. So bekommen Nutzer von GoogleMail nun
automatisch auch einen Google+-Account angelegt.
Solche Änderungen sollten nach Interpretation der Verbraucherschützer
genehmigungspflichtig sein. Nur wer ausdrücklich ein Konto bei Google+
anlegen will, soll dies auch bekommen. Zudem sieht die Organisation die
Zusammenführung der Nutzerprofile kritisch, die von Google dann auch zur
Einspielung von Werbung genutzt werden.
Auch in Europa regt sich Widerstand gegen die Pläne von Google. So hat der
Arbeitskreis "Artikel 29", in dem sich die Datenschützer der EU
zusammengeschlossen haben, Google um einen Aufschub gebeten: "Wenn man die
Vielfalt und die Popularität ihrer Angebote betrachtet, können die
Änderungen in Ihrer Datenschutzrichtlinie viele Bürger in den meisten oder
allen EU-Staaten betreffen." Um diese Konsequenzen zu prüfen, wollen die
Datenschützer mehr Zeit als die von Google angesetzte Frist bis zum ersten
März, wenn alle Google-Konten umgestellt werden sollen.
## Absage von Google
Doch Google hat den Europäern eine Absage erteilt. [5][In einer
öffentlichen Antwort] vertritt der Konzern die Auffassung, mit der
Zusammenlegung der Dienste habe sich wenig geändert: "Die Änderungen in den
Datenschutzbedingungen beeinflussen die Datenschutzeinstellungen unserer
Nutzer nicht", hebt Googles Justiziar Peter Fleischer hervor. Nach wie vor
könnten die Nutzer selbst entscheiden, welche Dienste sie nutzen und hätten
sehr weitgehende Einstellungsmöglichkeiten, welche Daten sie Google
überlassen wollten.
In der Tat offenbart [6][das Dashboard des Konzerns] weitgehend, welche
Informationen abgespeichert sind und gibt dem Nutzer auch die Möglichkeit
der zukünftigen Speicherung zu widersprechen. Zudem betont Fleischer, die
Datenschutzbehörden seien im Vorfeld über die Änderungen informiert worden,
ohne dass diese Widerspruch angemeldet hätten. Deshalb lehne der Konzern
die Bitte um eine Verschiebung ab.
Ob diese Argumentation auch in den USA fruchtet, wird sich zeigen müssen.
Ein Bundesgericht hat sich nun des Falls angenommen und dem Antrag zu einem
[7][beschleunigten Verfahren] zugestimmt. So soll noch vor dem Stichtag 1.
März eine Entscheidung getroffen werden.
10 Feb 2012
## LINKS
[1] http://epic.org/privacy/ftc/google/TRO-Motion-final.pdf
[2] /Neue-Datenschutzbedingungen-bei-Google/!86730/
[3] /Googles-neuester-Dienst/!48779/
[4] /Facebook-unter-US-Datenschutzaufsicht/!82972/
[5] http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/other-…
[6] /Datenkrake-Google-bessert-nach/!43501/
[7] http://www.washingtonpost.com/blogs/post-tech/post/federal-court-expedites-…
## AUTOREN
Torsten Kleinz
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.