# taz.de -- Datenschutz in USA: Google unter Beschuss | |
> Mit der Ankündigung, die Profile seiner Nutzer zusammenzuführen, sorgt | |
> Google für Unmut. Ein Verfahren in den USA soll den Konzern jetzt | |
> stoppen. | |
Bild: Spielt gern über Bande: Google. | |
"Googles Ankündigungen offenbaren entweder nicht, wie mit den Nutzerdaten | |
umgegangen wird, oder sie erklären das Vorgehen nicht ausreichend", heißt | |
es [1][in der Antragsschrift] (PDF) des Electronic Privacy Information | |
Center (EPIC). Mit einer Einstweiligen Verfügung will die Organisation den | |
Konzern zwingen, seine [2][angekündigten Änderungen] bei den Nutzerdaten | |
vorerst nicht umzusetzen. | |
Die Klage richtet sich nicht gegen Google direkt, sondern gegen die | |
Aufsichtsbehörde FTC. Die hatte Google nach dem [3][Fehlstart des sozialen | |
Netzwerk Buzz] vor zwei Jahren dazu verpflichtet, seine Nutzer künftig vor | |
wesentlichen Änderungen um Erlaubnis zu fragen. | |
Denn schon damals hatte der Konzern versucht Nutzer anderer Dienste wie | |
GoogleMail automatisch beim sozialen Netzwerk anzumelden. Wer im | |
Google-Adressbuch auftauchte, wurde kurzerhand als Buzz-Freund definiert. | |
Die Folge: In manchen Fällen konnten Dritte in Erfahrung bringen, wer mit | |
wem kommuniziert hatte, was laut EPIC zum Beispiel bei gewalttätigen | |
Ex-Ehemännern oder bei den Patienten eines Psychiaters besonders kritisch | |
sei. | |
Nach einer damaligen Beschwerde von EPIC musste Google diese Praxis | |
einstellen, eine Millionenstrafe zahlen und sich zu einem Verhaltenskodex | |
verpflichten. Kernpunkte: Wenn Google wesentliche Änderungen vornimmt, | |
müssen die Nutzer ausreichend über die Folgen informiert werden und | |
gleichzeitig müssen sie zustimmen. Ähnliche Auflagen hatte die FTC [4][vor | |
kurzem gegen Facebook verhängt]. | |
## Mehr Zeit für Datenschützer | |
EPIC ist nun der Auffassung, dass Google mit seinem neusten Schritt gegen | |
diesen Kodex verstoßen hat. Zwar klärt der Konzern seine Nutzer seit Wochen | |
auf allen Kanälen über die geänderten Nutzungsbedingungen auf, doch eine | |
echte Wahl haben die Nutzer nicht. So bekommen Nutzer von GoogleMail nun | |
automatisch auch einen Google+-Account angelegt. | |
Solche Änderungen sollten nach Interpretation der Verbraucherschützer | |
genehmigungspflichtig sein. Nur wer ausdrücklich ein Konto bei Google+ | |
anlegen will, soll dies auch bekommen. Zudem sieht die Organisation die | |
Zusammenführung der Nutzerprofile kritisch, die von Google dann auch zur | |
Einspielung von Werbung genutzt werden. | |
Auch in Europa regt sich Widerstand gegen die Pläne von Google. So hat der | |
Arbeitskreis "Artikel 29", in dem sich die Datenschützer der EU | |
zusammengeschlossen haben, Google um einen Aufschub gebeten: "Wenn man die | |
Vielfalt und die Popularität ihrer Angebote betrachtet, können die | |
Änderungen in Ihrer Datenschutzrichtlinie viele Bürger in den meisten oder | |
allen EU-Staaten betreffen." Um diese Konsequenzen zu prüfen, wollen die | |
Datenschützer mehr Zeit als die von Google angesetzte Frist bis zum ersten | |
März, wenn alle Google-Konten umgestellt werden sollen. | |
## Absage von Google | |
Doch Google hat den Europäern eine Absage erteilt. [5][In einer | |
öffentlichen Antwort] vertritt der Konzern die Auffassung, mit der | |
Zusammenlegung der Dienste habe sich wenig geändert: "Die Änderungen in den | |
Datenschutzbedingungen beeinflussen die Datenschutzeinstellungen unserer | |
Nutzer nicht", hebt Googles Justiziar Peter Fleischer hervor. Nach wie vor | |
könnten die Nutzer selbst entscheiden, welche Dienste sie nutzen und hätten | |
sehr weitgehende Einstellungsmöglichkeiten, welche Daten sie Google | |
überlassen wollten. | |
In der Tat offenbart [6][das Dashboard des Konzerns] weitgehend, welche | |
Informationen abgespeichert sind und gibt dem Nutzer auch die Möglichkeit | |
der zukünftigen Speicherung zu widersprechen. Zudem betont Fleischer, die | |
Datenschutzbehörden seien im Vorfeld über die Änderungen informiert worden, | |
ohne dass diese Widerspruch angemeldet hätten. Deshalb lehne der Konzern | |
die Bitte um eine Verschiebung ab. | |
Ob diese Argumentation auch in den USA fruchtet, wird sich zeigen müssen. | |
Ein Bundesgericht hat sich nun des Falls angenommen und dem Antrag zu einem | |
[7][beschleunigten Verfahren] zugestimmt. So soll noch vor dem Stichtag 1. | |
März eine Entscheidung getroffen werden. | |
10 Feb 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://epic.org/privacy/ftc/google/TRO-Motion-final.pdf | |
[2] /Neue-Datenschutzbedingungen-bei-Google/!86730/ | |
[3] /Googles-neuester-Dienst/!48779/ | |
[4] /Facebook-unter-US-Datenschutzaufsicht/!82972/ | |
[5] http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/other-… | |
[6] /Datenkrake-Google-bessert-nach/!43501/ | |
[7] http://www.washingtonpost.com/blogs/post-tech/post/federal-court-expedites-… | |
## AUTOREN | |
Torsten Kleinz | |
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