# taz.de -- Streit wegen peinlichem Streetview-Bild: Google lässt pinkeln | |
> Ein 50-jähriger Handwerker erleichterte sich auf dem Hof in Frankreich | |
> und wurde dabei von der Streetview-Kamera erfasst. Das ganze Dorf | |
> spottete über ihn. Nun klagt er. | |
Bild: Anonymität kaum möglich: Google Street View auf dem Dorf. | |
PARIS taz | Bald wird vielleicht ein Fotoband herauskommen mit den | |
skurrilsten und ebenso indiskreten Schnappschüssen von Google Streetview. | |
Zu diesen „Best-of“-Bildern, die „en passant“ von den Kameras der | |
Google-Autos zufällig geknipst wurden, dürfte sicher ein Foto zählen, das | |
jetzt die französische Justiz beschäftigt. | |
Denn ein 50-jähriger Handwerker im westfranzösischen Dorf Vern-d'Anjou ist | |
ganz gegen seinen Willen zum weltweiten Gesprächsthema geworden. Er war in | |
aller Ruhe dabei, im Hof neben seinem geparkten Auto auf den Boden zu | |
pinkeln, als just in diesem Moment Google-Streetview mit den Fotokameras | |
vorbeifuhr und alles im Umkreis von 360 Grad ablichtete. So auch diesen | |
Mann, der sich völlig bei sich hinter einem verschlossenen Hoftor völlig | |
unbeobachtet fühlte. | |
Jetzt muss er für Spott nicht sorgen. Seitdem das Foto auf Google für | |
jedermann in der Welt zu sehen ist, lachen seine Nachbarn über sein | |
Missgeschick. Er findet das überhaupt nicht lustig. Zwar hat Google, wie | |
dies vorgesehen ist, sein Gesicht und auch das Nummernschild seines | |
Fahrzeugs durch eine Unschärfe unkenntlich gemacht. Aber für die anderen | |
Dorfbewohner war es wirklich nicht schwer, aufgrund der Hausfassade und der | |
Umgebung ihren pissenden Nachbarn zu identifizieren. | |
Er hat deswegen beim Gericht von Angers Klage gegen Google eingereicht. Er | |
verlangt erstens, dass dieses Foto sofort und definitiv aus der für alle | |
zugänglichen Google-Bilderdatenbank entfernt wird. Zweitens wünscht er für | |
seinen geschädigten Ruf einen Wiedergutmachung von 10.000 Euro. | |
Sein Klient gehe nicht aus finanziellen Gründen gerichtlich gegen das | |
amerikanische Internet-Unternehmen vor, sondern weil er in seiner | |
Intimsphäre verletzt worden sei, erklärt sein Anwalt, der unterstreicht, | |
Google habe die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und entgegen früheren | |
Zusicherungen in diesem Fall die Privatsphäre nicht in ausreichender Weise | |
respektiert. | |
## Französische Gerichte nicht zuständig | |
Der Vertreter von Google dagegen hat pauschal die Zuständigkeit | |
französischer Gerichte bestritten, weil Google ja in den USA domiziliert | |
sei. Zudem sei das beantragte Dringlichkeitsverfahren völlig | |
unverhältnismäßig. Schließlich habe Google den Kläger auf dem Foto mit den | |
üblichen digitalen Mitteln genügend unkenntlich gemacht. Das Bild, das | |
gestern noch zu sehen war und von mehreren französischen Fernsehsendern | |
gezeigt wurde, lässt indes für zumindest für die Bekannten des Opfers der | |
Indiskretion eine Identifizierung zweifelsfrei zu. | |
Das Urteil wird am 15. März erwartet. Der Fall könnte zu einem | |
Präzedenzentscheid werden. Vor einem Jahr war Google in Frankreich wegen | |
unerlaubter Erfassung von Daten auf dem Netz des drahtlosen Internetzugangs | |
bereits zu 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. | |
2 Mar 2012 | |
## AUTOREN | |
Rudolf Balmer | |
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