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# taz.de -- Streit wegen peinlichem Streetview-Bild: Google lässt pinkeln
> Ein 50-jähriger Handwerker erleichterte sich auf dem Hof in Frankreich
> und wurde dabei von der Streetview-Kamera erfasst. Das ganze Dorf
> spottete über ihn. Nun klagt er.
Bild: Anonymität kaum möglich: Google Street View auf dem Dorf.
PARIS taz | Bald wird vielleicht ein Fotoband herauskommen mit den
skurrilsten und ebenso indiskreten Schnappschüssen von Google Streetview.
Zu diesen „Best-of“-Bildern, die „en passant“ von den Kameras der
Google-Autos zufällig geknipst wurden, dürfte sicher ein Foto zählen, das
jetzt die französische Justiz beschäftigt.
Denn ein 50-jähriger Handwerker im westfranzösischen Dorf Vern-d'Anjou ist
ganz gegen seinen Willen zum weltweiten Gesprächsthema geworden. Er war in
aller Ruhe dabei, im Hof neben seinem geparkten Auto auf den Boden zu
pinkeln, als just in diesem Moment Google-Streetview mit den Fotokameras
vorbeifuhr und alles im Umkreis von 360 Grad ablichtete. So auch diesen
Mann, der sich völlig bei sich hinter einem verschlossenen Hoftor völlig
unbeobachtet fühlte.
Jetzt muss er für Spott nicht sorgen. Seitdem das Foto auf Google für
jedermann in der Welt zu sehen ist, lachen seine Nachbarn über sein
Missgeschick. Er findet das überhaupt nicht lustig. Zwar hat Google, wie
dies vorgesehen ist, sein Gesicht und auch das Nummernschild seines
Fahrzeugs durch eine Unschärfe unkenntlich gemacht. Aber für die anderen
Dorfbewohner war es wirklich nicht schwer, aufgrund der Hausfassade und der
Umgebung ihren pissenden Nachbarn zu identifizieren.
Er hat deswegen beim Gericht von Angers Klage gegen Google eingereicht. Er
verlangt erstens, dass dieses Foto sofort und definitiv aus der für alle
zugänglichen Google-Bilderdatenbank entfernt wird. Zweitens wünscht er für
seinen geschädigten Ruf einen Wiedergutmachung von 10.000 Euro.
Sein Klient gehe nicht aus finanziellen Gründen gerichtlich gegen das
amerikanische Internet-Unternehmen vor, sondern weil er in seiner
Intimsphäre verletzt worden sei, erklärt sein Anwalt, der unterstreicht,
Google habe die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und entgegen früheren
Zusicherungen in diesem Fall die Privatsphäre nicht in ausreichender Weise
respektiert.
## Französische Gerichte nicht zuständig
Der Vertreter von Google dagegen hat pauschal die Zuständigkeit
französischer Gerichte bestritten, weil Google ja in den USA domiziliert
sei. Zudem sei das beantragte Dringlichkeitsverfahren völlig
unverhältnismäßig. Schließlich habe Google den Kläger auf dem Foto mit den
üblichen digitalen Mitteln genügend unkenntlich gemacht. Das Bild, das
gestern noch zu sehen war und von mehreren französischen Fernsehsendern
gezeigt wurde, lässt indes für zumindest für die Bekannten des Opfers der
Indiskretion eine Identifizierung zweifelsfrei zu.
Das Urteil wird am 15. März erwartet. Der Fall könnte zu einem
Präzedenzentscheid werden. Vor einem Jahr war Google in Frankreich wegen
unerlaubter Erfassung von Daten auf dem Netz des drahtlosen Internetzugangs
bereits zu 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
2 Mar 2012
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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