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# taz.de -- Verbraucherschutz: Schlimmer als bei Orwell
> Berlins oberster Datenschützer Alexander Dix wirft Facebook einen
> rücksichtslosen Umgang mit Interessen der Nutzer vor. Kritik auch an
> Berliner Verwaltung.
Bild: Vorwurf Datenmissbrauch: Facebook "1984"
Was George Orwell vor 64 Jahren in seiner Überwachungsutopie „1984“
schrieb, könne man nicht oft genug lesen, findet Berlins oberster
Datenschützer Alexander Dix. Man lebe derzeit zwar nicht in einer
Überwachungsdiktatur, doch die gegenwärtige Entwicklung gehe teilweise
sogar über das Orwell’sche Szenario hinaus, sagte der Landesbeauftragte für
Datenschutz, als er am Mittwoch seinen Jahresbericht für 2011 vorstellte.
Die deutlichste Kritik äußerte Dix dabei am Unternehmen Facebook, das das
gleichnamige Netzwerk betreibt.
Über 1.400 Eingaben erreichten im vergangenen Jahr Dix’ 35 Mitarbeiter
zählende Behörde. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit zählten Neuerungen im
Datenschutzgesetz und soziale Netzwerke wie Facebook. „Es ist schon
bemerkenswert, wie rücksichtslos dieses Unternehmen Nutzerinteressen seinen
Interessen unterordnet“, sagte Dix. Er verwies darauf, dass ein Berliner
Gericht jüngst entschieden habe, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook
dem deutschen Recht widersprechen würden. Dix sprach sich für eine bessere
Kontrolle auf nationaler wie internationaler Ebene aus.
Harte Kritik übte Dix auch an der Landesverwaltung, die nicht auf dem
Laufenden sei, was wichtige Neuerungen im Datenschutz angehe. Zwar müssen
öffentliche Stellen seit Anfang 2011 jede Datenpanne den Betroffenen und
dem Datenschutzbeauftragten melden – „diese Vorschrift ist in der Berliner
Verwaltung jedoch kaum bekannt“, sagte Dix. Als Beispiel nannte er
Briefwahlunterlagen, die nach der Abgeordnetenhauswahl im September 2011 in
Lichterfelde in einem Müllcontainer landeten. „Davon haben wir aus der
Presse erfahren und nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – vom
verantwortlichen Bezirkswahlamt Steglitz-Zehlendorf.“ Die Verantwortlichen
hätten sich auch schwergetan, ihrer Informationspflicht gegenüber den
Betroffenen nachzukommen. „Wir mussten nachhelfen“, so Dix.
Die erst zu Jahresbeginn bekannt gewordene Handyaffäre, der massenhaften
Abfrage von Funkzellendaten, fiel nicht in den mit Jahresabschluss 2011
endenden Berichtszeitraum. Laut Dix überprüft seine Behörde gerade
stichprobenartig, ob es richterliche Beschlüsse gab und ob die Betroffenen
informiert wurden – und, wenn nicht, aus welchem Grund. Er kündigte auch
eine Stellungnahme zur Frage an, ob möglicherweise das Gesetz geändert
werden sollte, das die Basis für die massenhafte Datenabfrage bildet. Dies
könnte laut Dix dazu dienen, für derartige Polizeiaktionen „Leitplanken“
einzuziehen.
28 Mar 2012
## AUTOREN
Stefan Alberti
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