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# taz.de -- Erschießung von Trayvon Martin in Florida: Todesschütze angeklagt
> Der Tod des schwarzen Teenagers Trayvon Martin hatte in den USA Empörung
> ausgelöst. Nun wurde der Schütze George Zimmerman des Mordes angeklagt.
Bild: Die Eltern von Trayvon Martin (Mitte).
BERLIN taz | Wende im Fall des Ende Februar in Sanford, Florida,
erschossenen 17-jährigen Schwarzen Trayvon Martin: Am Mittwochabend erließ
die Anklägerin Haftbefehl gegen den Todesschützen, den 28-jährigen George
Zimmerman. Der private Wachschützer in der geschlossenen Wohnanlage, in der
Martin ums Leben kam, war zunächst nicht verhaftet worden, weil er sich auf
Notwehr berief.
Martin habe ihn angegriffen, sagte er vor der Polizei aus. Später
reklamierte er sogar, einen Nasenbeinbruch bei dem Kampf davongetragen zu
haben - auf den Polizeivideos von der Vernehmung, unmittelbar nach der Tat
erscheint er jedoch völlig unverletzt. Die Polizei und der Chef der
Verfolgungsbehörden sahen jedoch keine Veranlassung, Zimmerman keinen
Glauben zu schenken, und verzichteten auf Verhaftung und Anklage.
Doch in der Öffentlichkeit blieb der Verdacht, dass Martin vor allem
deshalb erschossen worden war, weil er schwarz ist. Überall im Land wurde
demonstriert, im Kongress prangerten Abgeordnete Rassismus an. Präsident
Obama sagte, wenn er einen Sohn hätte, sähe der so aus wie Trayvon. Das
gesamte Basketball-Starteam der Miami Heat posierten in Kapuzenpullis und
drückten ihre Solidarität mit den Eltern des 17-Jährigen aus, die eine
Verhaftung des Schützen und ein Verfahren forderten.
Dieses Verfahren wird es jetzt geben. Zimmerman wird des Mordes zweiten
Grades angeklagt. Höchststrafe: lebenslange Haft, Mindeststrafe: 25 Jahre
Haft. Auch ein Freispruch ist möglich, denn die Beweislage ist unklar. Das
seit 2005 geltende „Stand your Ground“-Gesetz Floridas, das auch außerhalb
der eigenen Wohnung die Anwendung tödlicher Gewalt zulässt, wenn sich
jemand an Leib und Leben bedroht fühlt, dreht die Beweislast um: Nicht der
Täter muss nachweisen, dass er wirklich bedroht war, sondern die Gegenseite
muss beweisen, dass dem nicht so war.
## Der Tathergang ist noch unklar
Das könnte schwierig werden. Denn bislang ist über den Tathergang nur so
viel bekannt: Der 17-jährige Trayvon Martin war auf dem Rückweg von einem
Seveneleven-Laden, in dem er Süßigkeiten und Eistee gekauft hatte, nach
Hause. Er trug einen Kapuzenpullover. George Zimmerman, der private
Wachschützer, beobachtete Martin und folgte ihm im Auto. Dann rief er die
Polizei an und meldete, einen „Verdächtigen“ zu beobachten.
Der Polizist am anderen Ende der Leitung fragte, ob Zimmerman dem Mann
folge, was dieser bejahte. „Okay. Das müssen Sie nicht machen“, sagte der
Polizist. „Okay“, antwortete Zimmerman. Kurze Zeit später rief Martin per
Handy seine Freundin an und sagte ihr, dass ihn jemand verfolge. Das
berichtet der Anwalt von Martins Eltern. Am Telefon sei noch zu hören
gewesen, wie eine Stimme Martin fragte, was er hier mache - dann sei die
Leitung tot gewesen.
Anders erzählt es Zimmermans Vater. Sein Sohn habe Martin verloren, der
habe ihn dann aber plötzlich von hinten angegriffen. Zeugen sagten in
Anrufen bei der Polizei, sie hätten beide Männer im Handgemenge gesehen.
Dann schoss Zimmerman - Martin wurde in die Hüfte getroffen und starb. Wie
genau es zum Zusammentreffen kam, dürfte im Zentrum der Ermittlungen und
des Verfahrens stehen.
Die zuständige Staatsanwältin Angela B. Corey wies am Donnerstag die
Vermutung zurück, dass die Behörde auf öffentlichen Druck gehandelt habe.
Schwarz und Weiß seien für Strafverfolger keine Kategorien, sagte sie, sie
kenne nur Opfer.
In Washington sagten Sybrina Fulton und Tracy Martin, die Eltern des
getöteten Jungen, sie seien erleichtert über den Schritt der
Staatsanwaltschaft. „Wir wollten einfach eine Festnahme“, sagte Fulton,
“wir wollten nicht mehr und nicht weniger, und wir haben das erreicht.“
12 Apr 2012
## AUTOREN
Bernd Pickert
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