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# taz.de -- BI will gegen Mülldeponie-Erweiterung klagen: Der "Graue Wall" sol…
> MÜLLDEPONIE Der Umweltsenator hat die Erweiterung der Deponie "Grauer
> Wall" in Bremerhaven genehmigt. Eine Bürgerini will gegen den Beschluss
> vor Gericht ziehen
Bild: So grün soll der "Graue Wall" eines Tages wieder werden
Die Mülldeponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven wird erweitert. Umweltsenator
Joachim Lohse (Grüne) hat den Plänen der Bremerhavener
Entsorgungsgesellschaft (BEG) zugestimmt, die Deponie im Stadtteil
Speckenbüttel weiter zu betreiben und auf 52 Meter Höhe zu vergrößern.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss will die Bürgerinitiative „Keine
Erweiterung Grauer Wall“ (BI) vor das Bremer Oberverwaltungsgericht ziehen.
Dafür benötigt sie 20.000 Euro, die sie in den nächsten drei Wochen
aufbringen muss.
Zum Beschluss heißt es beim Umweltsenator: „Damit die Bremerhavener Abfälle
und die Abfälle aus dem Landkreis Cuxhaven auch in Zukunft ortsnah und
umweltverträglich beseitigt werden können, bedarf es weiterhin einer
Deponie“ und „Der Standort der Deponie ist aus geologischer Sicht für die
Ablagerung von Abfällen sehr gut geeignet“.
BI-Sprecher Günther Flißikowski hat andere Informationen: „Wir haben
ebenfalls eine Geologin befragt, und die sagt, sie würde keiner Schwangeren
empfehlen, im Speckenbütteler Park spazieren zu gehen!“ Das an die Deponie
grenzende Naherholungsgebiet wird als „Wellness- und Erholungspark“
beworben – mit Bootsteich, Hochseilgarten, Grillplatz und Fitnessparcours.
Niemand wisse genau, sagt Flißikowski, wie hoch der Ausstoß von Feinstaub
in unmittelbarer Nähe der Deponie sei, auf der auch Abfall Klasse drei
entsorgt wird. Das ist Müll, den die Abfallverzeichnis-Verordnung als
„gesundheitsschädlich, ätzend, krebserregend, fortpflanzungefährdend,
erbgutverändernd“ bezeichnet. Dazu gehören auch asbesthaltige Abfälle.
Um die Frage nach dem Feinstaub zu klären, hat die Bremerhavener
Stadtverordnetenversammlung vor sechs Monaten beim Baudezernenten
beantragt, Staubmessstellen am „Grauen Wall“ einzurichten: „Aber die
Landesbehörde wollte die Ergebnisse offenbar nicht abwarten“, sagt
Flißikowski.
Brigitte Köhnlein, Sprecherin des Umweltsenators, sagt dazu: „Wir haben
sämtliche Einwendungen bei der Beschlussfassung berücksichtigt.“ Bereits
2010 habe der Bremerhavener Magistrat gefordert, die Aspekte des
umweltbezogenen Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Das sei im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens erfolgt, mit dem Resultat, dass „Gefahren für
die Gesundheit des Menschen durch Staubemissionen durch den Deponiebetrieb
für die Umgebung ausgeschlossen und Vorsorge entsprechend dem Stand der
Technik getroffen wird.“
Flißikowski hat noch mehr vorzubringen: Die Senke, in der die Deponie
liege, müsse eine Tiefe von mindestens fünf Metern haben. „Nach unseren
Messungen hat sie die stellenweise aber nicht.“ Außerdem sei der Druck des
Grundwassers im Deponiebereich extrem hoch: „Jährlich kommen bis 85.000
Tonnen Abfall auf die Deponie. Da ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis
das Gewicht das Wasser nach oben drückt!“ Hinzu käme die Lärmbelästigung
durch Baggerarbeiten, „und besonders schön anzusehen ist eine Mülldeponie
ja nun auch nicht!“
Zwei Jahre sind vergangen seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens. „In
dieser Zeit sind Einwände von wirklich allen Seiten abgewogen worden“, sagt
Brigitte Köhnlein. Nun müsse es dem Gericht überlassen sein, sich mit den
Anliegen der Bürgerinitiative zu beschäftigen.
Gegen den Plan zum Deponie-Ausbau hat die 150 Mitglieder zählende BI seit
ihrer Gründung vor zwei Jahren 2.141 Einwendungen durch eine
Unterschriftenliste erhoben. Weitere 117 private Einwendungen wurden mit
eigenen Texten vorgebracht. Alle wurden abgewiesen.
Um nun vor Gericht ziehen zu können, benötigt die BI 20.000 Euro für einen
Rechtsmittel- und Klagefonds: „Aus rechtlichen Gründen darf nur eine
Einzelperson klagen“, sagt Flißikowski. „Wir haben auch schon jemanden, der
das tun würde – aber wenn er den Prozess ohne dieses Geld verlieren würde,
wäre er finanziell ruiniert.“
Die Hälfte hat die BI durch Spenden bereits beisammen, „und die andere
Hälfte benötigen wir bis spätestens 15. Juni“. Dann endet die einmonatige
Frist, in der Klage gegen den Beschluss erhoben werden kann.
22 May 2012
## AUTOREN
Simone Schnase
Simone Schnase
## TAGS
R2G Bremen
Umweltverschmutzung
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