| # taz.de -- Stoiber-Tochter verliert vor Gericht: Weiter ohne Doktor-Titel | |
| > Veronica Saß, die Tochter von Edmund Stoiber, bekommt ihren Doktortitel | |
| > nicht zurück. Die Juristin unterlag mit ihrer Klage vor Gericht. Ein | |
| > Drittel ihrer Arbeit soll abgeschrieben sein. | |
| Bild: Titellose Tochter: Die Juristin Veronica Saß und ihr Vater Edmund Stoibe… | |
| FREIBURG dapd | Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten | |
| Edmund Stoiber, Veronica Saß, bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Das | |
| hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, sagte ein Sprecher des | |
| Gerichts am Donnerstag. Die Münchner Juristin Saß hatte gegen die | |
| Aberkennung des Titels durch die Universität Konstanz im Mai 2011 geklagt, | |
| gleichzeitig aber zugegeben, ganze Passagen abgeschrieben zu haben. Die | |
| Urteilsbegründung wird nach Pfingsten erwartet. | |
| Saß begründete ihre Klage nach Angaben des Gerichts damit, durch die | |
| Universität nicht ausreichend betreut worden zu sein. Wäre dies geschehen, | |
| wäre es nicht zur Abgabe einer solchen Arbeit gekommen. Deshalb sei sie | |
| auch berechtigt, den Titel weiter zu tragen. Die Universität Konstanz hatte | |
| Saß eigenen Angaben zufolge nachgewiesen, „dass insgesamt mindestens ein | |
| Drittel des gesamten Textes der Dissertation nicht von der Klägerin selbst | |
| verfasst wurde, sondern von anderen Personen stammt“. | |
| Der Rektor der Universität, Ulrich Rüdiger, hat die Entscheidung des | |
| Gerichts mit Erleichterung aufgenommen, hieß es in einer Mitteilung vom | |
| Donnerstag weiter. „Dabei denke ich nicht nur an den aufgedeckten | |
| Täuschungsversuch, sondern auch an die vielen Promovierenden, die sich | |
| unter großen Anstrengungen und immensem Zeitaufwand ein wissenschaftliches | |
| Thema erarbeiten.“ Es könne nicht sein, dass unredliche Praktiken damit | |
| gleichgesetzt würden. | |
| ## Verantwortung der Universität thematisiert | |
| Saß habe für ihre Dissertation „in gravierendem Umfang“ Texte aus | |
| Drittwerken verwendet, ohne dies entsprechend den anerkannten Regeln über | |
| wissenschaftliches Arbeiten korrekt kenntlich zu machen, so die | |
| Universität. Dadurch sei bei den Gutachtern der Irrtum erzeugt worden, sie | |
| selbst sei Urheberin der dort niedergelegten Gedanken. | |
| Die Anwälte von Saß verwiesen in einer Stellungnahme darauf, dass es | |
| gelungen sei, die Verantwortung der Universität zu thematisieren. Die | |
| Richtlinien der Universität Konstanz legten ausdrücklich fest, dass zur | |
| angemessenen Betreuung auch regelmäßige Besprechungen und die Überwachung | |
| des Arbeitsfortschritts gehörten. Universitätsvertreter hätten erklärt, | |
| eine Änderung der Promotionsordnung solle künftig eine klarere Grundlage | |
| schaffen. | |
| Saß kann in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | |
| in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das Gericht in | |
| Freiburg hat die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. | |
| 24 May 2012 | |
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