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# taz.de -- Elbphilharmonie-Kostenstreit: Ein bisschen geschwindelt
> Stadt Hamburg wollte Akten zurückdatieren lassen. Vielleicht, um zu
> vertuschen, dass eine 107-Millionen-Nachzahlung nicht lückenlos geprüft
> war.
Bild: Wird wohl ewig ein Streitthema bleiben: die Elbphilharmonie.
Der Kostenstreit um Hamburgs Elbphilharmonie spitzt sich zu. Auslöser ist
die Vernehmung des Ingenieurs Birger Bannier vom Hamburger Architekturbüro
Höhler, das dem Generalplaner Herzog & de Meuron zuarbeitet.
Bannier hat am Donnerstagabend im Untersuchungsausschuss gesagt, dass die
Elbphilharmonie-Realisierungsgesellschaft (Rege) im Frühjahr 2009 plötzlich
massenhaft Akten von ihm wollte. Genauer: ein Konvolut, das belegte, dass
die Stadt dem Baukonzern Hochtief zu Recht weitere 107 Millionen Euro
gezahlt habe. Festgezurrt hatte man dies im inzwischen berüchtigten
„Nachtrag 4“ vom November 2008, der bislang wichtigsten Etappe der
Elbphilharmonie-Kostenspirale.
Bannier und seine Kollegen taten, wie ihnen geheißen: Acht Wochen lang
stellten sie 60 Ordner zusammen, in denen die Geldforderungen auf ihre
Plausibilität geprüft – und für richtig befunden wurden. „Wir haben uns
gewundert, dass die Stadt diese Unterlagen in dieser Tiefe wollte, denn
geprüft hatten wir ja schon vorher“, sagt Bannier der taz am Freitag. „Die
Antwort lautete, man brauche die eben.“
Wofür man sie brauchte, wusste die Rege sehr genau: Hamburgs – damals
oppositionelle – SPD hatte kurz nach dem „Nachtrag 4“ gefordert, dass alle
Akten zur Kostensteigerung veröffentlicht würden. Daraufhin brach bei der
Rege Hektik aus, denn ein lückenloser Beweis für die Schlüssigkeit der
Nachforderungen existierte wohl nicht. Und das, obwohl der Senat der
Bürgerschaft gegenüber noch 2008 in seiner Drucksache behauptet hatte, die
Prüfungen der Bau KG hätten gezeigt, „dass ein Gesamtpreis von 107
Millionen Euro konkret mit berechtigten Forderungen belegbar“ sei.
Angesichts der Tatsache, dass die Stadt diese Belege im Nachhinein habe
zusammenstellen lassen, frage er sich, „ob diese Information der
Bürgerschaft korrekt war“, sagt der Ausschussvorsitzende Ole Thorben
Buschhüter (SPD). In der Tat habe die Rege gefordert, „dass wir die Akten
auf November 2008 zurückdatieren“, sagt Bannier. „Das wollten wir nicht.
Deshalb haben wir sie gar nicht datiert.“ Aber es gibt den Eingangsstempel
der Rege. Und der zeigt den 28. 4. 2009 an. Da waren die Zahlungen längst
beschlossen. Die Frage sei, ob der Senat gewusst habe, was die Rege tat,
sagt Buschhüter. Fakt ist: Ex-Rege-Chef Hartmut Wegener kann die
Rückdatierung nicht gefordert haben. Er wurde im Sommer 2008 geschasst.
Sein Nachfolger ist sein Ex-Untergebener Heribert Leutner.
Doch unabhängig von der Datierungsfrage habe der baubegleitende
Rechtsanwalt Dietmar Lampe konträre Einschätzungen zu den Nachforderungen
geliefert, sagt Buschhüter. Vor „Nachtrag 4“ hatte Lampe sie für überzog…
erklärt. Danach für plausibel. Das findet Buschhüter „merkwürdig“. Lampe
indes will von einem Gefälligkeitsgutachten nichts wissen. Es handele sich
um zwei nicht vergleichbare Papiere, sagte er der taz. „Das erste Schreiben
war eine Stellungsnahme an Hochtief-Tochter Adamanta. Darin habe ich die
Forderungen – im Interesse der Stadt, die ich ja vertrete – für
unberechtigt erklärt“, sagt er. Das zweite Schreiben sei ein internes.
„Darin habe ich aufgedröselt, wie weit sich die Position der Stadt halten
lässt.“
25 May 2012
## AUTOREN
Petra Schellen
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