| # taz.de -- Kommentar Nazi-Beförderung: Staatlicher Übereifer | |
| > Die Polizei ist verpflichtet, auch für Neonazis das Recht auf | |
| > Demonstrationen durchzusetzen. Das bedeutet aber nicht, ihnen die Anreise | |
| > zu einem Aufmarsch zu organisieren. | |
| Die Vorstellung hat den Charme von Science-Fiction. Man fährt mit dem Zug | |
| zusammen mit vielen Gleichgesinnten nach Itzehoe. Dort warten schon Busse | |
| eines Unternehmens im Auftrag der Polizei, die die Menschen nach Brokdorf | |
| fahren und direkt vor dem Atomkraftwerk abladen. Dort demonstrieren sie | |
| dann gegen das Atomkraftwerk und blockieren die Zufahrten. | |
| Was natürlich in der Realität undenkbar ist, ist bei Neonazis offenbar | |
| möglich: die staatlich organisierte und kostenlose Anreise zu Aufmärschen. | |
| Das Argument von Verkehrsunternehmen, Nazis lieber widerwillig in | |
| Sonderfahrzeugen unter Polizei-Eskorte zu transportieren, anstatt die | |
| rechten Nasen vereinzelt die regulären Transportmittel benutzen zu lassen, | |
| mit denen auch andere Menschen fahren, ist nicht von der Hand zu weisen. | |
| Wenn allerdings öffentliche Verkehrsbetriebe dazu missbraucht werden, den | |
| Nazis überhaupt die Anreise zu ermöglichen, geht es über das Notwendige | |
| weit hinaus. | |
| Die Polizei ist zwar verpflichtet, auch Neonazis das Recht auf | |
| Demonstrationen durchzusetzen, wenn dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt | |
| bleibt, es gibt aber keine Gesetzesnorm, die die Ordnungsmacht | |
| verpflichtet, Neonazis die Anreise zu einem Aufmarsch weiträumig zu | |
| organisieren und zu spendieren. Mit ihrem Buskonvoi ist die Hamburger | |
| Polizei weit übers Ziel hinausgeschossen. | |
| 21 Jun 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Peter Müller | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA |