# taz.de -- EuGH schmettert Microsoft-Klage ab: „Drei Jahre illegales Verhalt… | |
> Microsoft muss wegen Wettbewerbsverstößen 860 Millionen Euro Bußgeld | |
> zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU-Kommision | |
> verhängte Strafe bestätigt. | |
Bild: Für Microsoft Peanuts? Die Strafe von 860 Millionen Euro. | |
LUXEMBURG dapd | Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU-Kommission | |
verhängte Rekordbußgeld gegen den US-Konzern Microsoft im Wesentlichen als | |
rechtens bestätigt. In seinem Urteil vom Mittwoch bewertete der EuGH die im | |
Februar 2008 festgelegte Strafe jedoch als etwas zu hoch und setzte das | |
Zwangsgeld von 899 Millionen auf 860 Millionen Euro herab (Rechtssache T | |
167/08). | |
Damit folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Entscheidung der | |
Kommission und wiesen zudem „alle Argumente zurück, die Microsoft für deren | |
Nichtigerklärung anführt“. | |
Die Brüsseler Kartellwächter hatten das Bußgeld seinerzeit damit begründet, | |
dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein | |
Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt | |
und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe. | |
Die Weitergabe der Daten sollte Branchenrivalen die Entwicklung eigener | |
Server-Software ermöglichen, die mit dem auf den allermeisten Computern | |
installierten Microsoft-Betriebssystem kompatibel ist. Der Konzern hatte | |
dagegen betont, die Strafe beziehe sich auf längst gelöste „Probleme der | |
Vergangenheit“. | |
Der Streit zwischen der Kommission und Microsoft zieht sich bereits über | |
mehrere Jahre. Schon im März 2004 hatte die Behörde ein Bußgeld von 497 | |
Millionen Euro gegen den Konzern verhängt und ihm auferlegt, technische | |
Angaben zu Windows mit anderen Unternehmen und Programmierern zu teilen. | |
Nachdem das Unternehmen dieser Forderung nach längerem Streit und einem | |
weiteren Bußgeld von 281 Millionen Euro nachgekommen war, erklärte die | |
Kommission im März 2007, der Konzern verlange für die Bereitstellung der | |
sogenannten Interoperabilitäts-Informationen überhöhte Preise. Microsoft | |
senkte die Gebühren aber erst im Oktober, nachdem der EuGH die | |
Kommissionsentscheidung von 2004 bestätigt hatte. | |
## „angemessen und notwendig“ | |
Die Kommission attestierte dem Konzern daraufhin zwar, nunmehr alle ihre im | |
März 2004 erlassenen Wettbewerbsauflagen zu erfüllen. Allerdings habe | |
Microsoft seitdem „drei Jahre illegales Verhalten“ an den Tag gelegt, | |
weshalb das Rekordbußgeld „angemessen und notwendig“ gewesen sei. | |
Theoretisch hätte die Kommission nach eigenen Angaben sogar eine Strafe von | |
1,5 Milliarden Euro verhängen können. Dass das Bußgeld nun geringfügig | |
gesenkt wurde, begründete der EuGH damit, dass die Kommission Microsoft das | |
Recht eingeräumt hatte, den Vertrieb von „Open Source“-Produkten bis zum | |
EuGH-Urteil im September 2007 zu beschränken. | |
Immerhin stellten die 899 Millionen Euro auch so die höchste Strafe dar, | |
die von den EU-Kartellwächtern bis dahin gegen ein einzelnes Unternehmen | |
erlassen worden war. Die seit März 2004 gegen Microsoft verhängten | |
Geldbußen addierten sich sogar zu einem Betrag von rund 1,68 Milliarden | |
Euro. Später wurde der Rekord dann von einem weiteren US-Konzern | |
übertroffen: Intel bekam im Mai 2009 aus Brüssel eine Rechnung von 1,06 | |
Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung | |
präsentiert. Die Klage von Intel gegen diese Entscheidung wird nächste | |
Woche vor dem Gericht mündlich verhandelt. | |
Für Microsoft war das EuGH-Urteil indes nicht die einzige schlechte | |
Nachricht des Tages: Auf den Sitz des Konzerns in Athen wurde am | |
Mittwochmorgen ein Anschlag verübt. Die Attentäter steuerten einen Kleinbus | |
durch die Eingangstür und setzten das Fahrzeug danach in Brand. Verletzt | |
wurde niemand, wie die Polizei mitteilte. Eine Warnung sei dem Anschlag | |
nicht vorausgegangen. Zu der Tat im Vorort Maroussi bekannte sich zunächst | |
niemand. | |
27 Jun 2012 | |
## AUTOREN | |
Marc Kalpidis | |
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