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# taz.de -- EuGH schmettert Microsoft-Klage ab: „Drei Jahre illegales Verhalt…
> Microsoft muss wegen Wettbewerbsverstößen 860 Millionen Euro Bußgeld
> zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU-Kommision
> verhängte Strafe bestätigt.
Bild: Für Microsoft Peanuts? Die Strafe von 860 Millionen Euro.
LUXEMBURG dapd | Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU-Kommission
verhängte Rekordbußgeld gegen den US-Konzern Microsoft im Wesentlichen als
rechtens bestätigt. In seinem Urteil vom Mittwoch bewertete der EuGH die im
Februar 2008 festgelegte Strafe jedoch als etwas zu hoch und setzte das
Zwangsgeld von 899 Millionen auf 860 Millionen Euro herab (Rechtssache T
167/08).
Damit folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Entscheidung der
Kommission und wiesen zudem „alle Argumente zurück, die Microsoft für deren
Nichtigerklärung anführt“.
Die Brüsseler Kartellwächter hatten das Bußgeld seinerzeit damit begründet,
dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein
Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt
und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe.
Die Weitergabe der Daten sollte Branchenrivalen die Entwicklung eigener
Server-Software ermöglichen, die mit dem auf den allermeisten Computern
installierten Microsoft-Betriebssystem kompatibel ist. Der Konzern hatte
dagegen betont, die Strafe beziehe sich auf längst gelöste „Probleme der
Vergangenheit“.
Der Streit zwischen der Kommission und Microsoft zieht sich bereits über
mehrere Jahre. Schon im März 2004 hatte die Behörde ein Bußgeld von 497
Millionen Euro gegen den Konzern verhängt und ihm auferlegt, technische
Angaben zu Windows mit anderen Unternehmen und Programmierern zu teilen.
Nachdem das Unternehmen dieser Forderung nach längerem Streit und einem
weiteren Bußgeld von 281 Millionen Euro nachgekommen war, erklärte die
Kommission im März 2007, der Konzern verlange für die Bereitstellung der
sogenannten Interoperabilitäts-Informationen überhöhte Preise. Microsoft
senkte die Gebühren aber erst im Oktober, nachdem der EuGH die
Kommissionsentscheidung von 2004 bestätigt hatte.
## „angemessen und notwendig“
Die Kommission attestierte dem Konzern daraufhin zwar, nunmehr alle ihre im
März 2004 erlassenen Wettbewerbsauflagen zu erfüllen. Allerdings habe
Microsoft seitdem „drei Jahre illegales Verhalten“ an den Tag gelegt,
weshalb das Rekordbußgeld „angemessen und notwendig“ gewesen sei.
Theoretisch hätte die Kommission nach eigenen Angaben sogar eine Strafe von
1,5 Milliarden Euro verhängen können. Dass das Bußgeld nun geringfügig
gesenkt wurde, begründete der EuGH damit, dass die Kommission Microsoft das
Recht eingeräumt hatte, den Vertrieb von „Open Source“-Produkten bis zum
EuGH-Urteil im September 2007 zu beschränken.
Immerhin stellten die 899 Millionen Euro auch so die höchste Strafe dar,
die von den EU-Kartellwächtern bis dahin gegen ein einzelnes Unternehmen
erlassen worden war. Die seit März 2004 gegen Microsoft verhängten
Geldbußen addierten sich sogar zu einem Betrag von rund 1,68 Milliarden
Euro. Später wurde der Rekord dann von einem weiteren US-Konzern
übertroffen: Intel bekam im Mai 2009 aus Brüssel eine Rechnung von 1,06
Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
präsentiert. Die Klage von Intel gegen diese Entscheidung wird nächste
Woche vor dem Gericht mündlich verhandelt.
Für Microsoft war das EuGH-Urteil indes nicht die einzige schlechte
Nachricht des Tages: Auf den Sitz des Konzerns in Athen wurde am
Mittwochmorgen ein Anschlag verübt. Die Attentäter steuerten einen Kleinbus
durch die Eingangstür und setzten das Fahrzeug danach in Brand. Verletzt
wurde niemand, wie die Polizei mitteilte. Eine Warnung sei dem Anschlag
nicht vorausgegangen. Zu der Tat im Vorort Maroussi bekannte sich zunächst
niemand.
27 Jun 2012
## AUTOREN
Marc Kalpidis
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