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# taz.de -- Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte: Keine Grundrechte verle…
> Verletzt die elektronische Gesundheitskarte das Recht auf informationelle
> Selbstbestimmung? Nein, urteilte ein Düsseldorfer Gericht und wies eine
> Klage dazu ab.
Bild: Neu sei nur das Bild, urteilte das Sozialgericht.
DÜSSELDORF dpa | Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in
einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die
Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte
das Gericht am Donnerstag. Der Kläger hatte dies bezweifelt und die Nutzung
der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt.
Dem widersprach das Gericht: Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf
den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das
Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und
nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen.
Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische
Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden
gehabt (Az.: S 9 KR 111/09). Der Anwalt des Klägers kündigte an, vor das
Landessozialgericht in Berufung zu ziehen und notfalls auch bis nach
Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.
Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits an Millionen Versicherte
verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Millionen gesetzlich
Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein. Der Kläger
wird von mehreren Verbänden unterstützt, die die neue Gesundheitskarte
ablehnen.
28 Jun 2012
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