# taz.de -- Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte: Keine Grundrechte verle… | |
> Verletzt die elektronische Gesundheitskarte das Recht auf informationelle | |
> Selbstbestimmung? Nein, urteilte ein Düsseldorfer Gericht und wies eine | |
> Klage dazu ab. | |
Bild: Neu sei nur das Bild, urteilte das Sozialgericht. | |
DÜSSELDORF dpa | Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in | |
einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die | |
Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte | |
das Gericht am Donnerstag. Der Kläger hatte dies bezweifelt und die Nutzung | |
der Karte verweigert. Er sieht sich in seinem Grundrecht auf | |
informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. | |
Dem widersprach das Gericht: Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf | |
den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das | |
Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und | |
nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. | |
Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische | |
Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden | |
gehabt (Az.: S 9 KR 111/09). Der Anwalt des Klägers kündigte an, vor das | |
Landessozialgericht in Berufung zu ziehen und notfalls auch bis nach | |
Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. | |
Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits an Millionen Versicherte | |
verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Millionen gesetzlich | |
Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein. Der Kläger | |
wird von mehreren Verbänden unterstützt, die die neue Gesundheitskarte | |
ablehnen. | |
28 Jun 2012 | |
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