# taz.de -- Linker Protest gegen G8-Gipfel: Demo-Leiter wird freigesprochen | |
> Weil der Schwarze Block sich nicht an behördliche Auflagen hielt, sollte | |
> ein Versammlungsleiter Strafe zahlen. Nun wurde das Strafurteil | |
> aufgehoben. | |
Bild: Ans Vermummungsverbot hatte sich der Schwarze Block nicht gehalten (Archi… | |
FREIBURG taz | Das Landgericht Karlsruhe hat den Versammlungsleiter einer | |
linken Demonstration freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm | |
vorgeworfen, er habe behördliche Auflagen nicht durchgesetzt. | |
Im Mai 2007 demonstrierten Linksradikale in Karlsruhe gegen Razzien der | |
Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8-Gipfels. Die Demo war angemeldet, doch | |
gab es strenge Auflagen. Unter anderem durften die Demonstranten nicht | |
rennen, Transparente durften nicht als Sichtschutz benutzt werden, Kapuzen | |
nicht zu tief in die Stirn gezogen werden. | |
Doch der Schwarze Block an der Spitze der Demo hielt sich nicht an die | |
Auflagen. Immer wieder zählten die Demonstranten von zehn auf null herunter | |
und rannten dann auf die Polizei los. Einmal sei dabei sogar ein Polizist | |
mit einem Transparent eingewickelt und von den Demonstranten geschlagen | |
worden. An Vermummungsverbot und Transparent-Vorgaben hielten sich die | |
Demonstranten auch nicht. | |
Die Staatsanwaltschaft machte hinterher den Versammlungsleiter für die | |
Verstöße verantwortlich und klagte ihn an. 2008 verurteilte ihn das | |
Amtsgericht Karlsruhe zu 900 Euro Geldstrafe. Er habe sich „nur halbherzig | |
und pro forma“ um die Durchsetzung der Auflagen gekümmert. | |
## Mit schlechtem Beispiel voran? | |
Die linke Szene in Karlsruhe war empört: „Wie soll es in Zukunft möglich | |
sein, Demonstrationen anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer | |
Strafverfolgung zu rechnen?“, hieß es in einem Aufruf. | |
Rechtsanwalt Martin Heiming ging in Berufung. Er verwies darauf, dass sich | |
ein Demoleiter laut Versammlungsgesetz nur strafbar machen kann, wenn er | |
selbst gegen Auflagen verstößt, also mit schlechtem Beispiel vorangeht. „Es | |
gibt keine Strafvorschrift, die eine Bestrafung des Versammlungsleiters für | |
Auflagenverstöße der Demonstranten erlaubt“, argumentierte Heiming. Es | |
genüge auch nicht, dass die Behörden vom Demo-Leiter die Durchsetzung der | |
Auflagen ausdrücklich verlangen. | |
Das Landgericht sprach den 31-jährigen Angeklagten – nach Informationen von | |
Heiming – nun aber aus anderen Gründen frei. Richter Thomas Kleinheinz habe | |
dem Angeklagten attestiert, dass er sich zumindest um die Einhaltung der | |
Auflagen „bemüht“ habe. Das genüge, um eine Strafbarkeit auszuschließen. | |
Der linke Anwalt zeigte sich „weitgehend zufrieden“ mit dem Ausgang des | |
Prozesses. | |
5 Jul 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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