Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Linker Protest gegen G8-Gipfel: Demo-Leiter wird freigesprochen
> Weil der Schwarze Block sich nicht an behördliche Auflagen hielt, sollte
> ein Versammlungsleiter Strafe zahlen. Nun wurde das Strafurteil
> aufgehoben.
Bild: Ans Vermummungsverbot hatte sich der Schwarze Block nicht gehalten (Archi…
FREIBURG taz | Das Landgericht Karlsruhe hat den Versammlungsleiter einer
linken Demonstration freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm
vorgeworfen, er habe behördliche Auflagen nicht durchgesetzt.
Im Mai 2007 demonstrierten Linksradikale in Karlsruhe gegen Razzien der
Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8-Gipfels. Die Demo war angemeldet, doch
gab es strenge Auflagen. Unter anderem durften die Demonstranten nicht
rennen, Transparente durften nicht als Sichtschutz benutzt werden, Kapuzen
nicht zu tief in die Stirn gezogen werden.
Doch der Schwarze Block an der Spitze der Demo hielt sich nicht an die
Auflagen. Immer wieder zählten die Demonstranten von zehn auf null herunter
und rannten dann auf die Polizei los. Einmal sei dabei sogar ein Polizist
mit einem Transparent eingewickelt und von den Demonstranten geschlagen
worden. An Vermummungsverbot und Transparent-Vorgaben hielten sich die
Demonstranten auch nicht.
Die Staatsanwaltschaft machte hinterher den Versammlungsleiter für die
Verstöße verantwortlich und klagte ihn an. 2008 verurteilte ihn das
Amtsgericht Karlsruhe zu 900 Euro Geldstrafe. Er habe sich „nur halbherzig
und pro forma“ um die Durchsetzung der Auflagen gekümmert.
## Mit schlechtem Beispiel voran?
Die linke Szene in Karlsruhe war empört: „Wie soll es in Zukunft möglich
sein, Demonstrationen anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer
Strafverfolgung zu rechnen?“, hieß es in einem Aufruf.
Rechtsanwalt Martin Heiming ging in Berufung. Er verwies darauf, dass sich
ein Demoleiter laut Versammlungsgesetz nur strafbar machen kann, wenn er
selbst gegen Auflagen verstößt, also mit schlechtem Beispiel vorangeht. „Es
gibt keine Strafvorschrift, die eine Bestrafung des Versammlungsleiters für
Auflagenverstöße der Demonstranten erlaubt“, argumentierte Heiming. Es
genüge auch nicht, dass die Behörden vom Demo-Leiter die Durchsetzung der
Auflagen ausdrücklich verlangen.
Das Landgericht sprach den 31-jährigen Angeklagten – nach Informationen von
Heiming – nun aber aus anderen Gründen frei. Richter Thomas Kleinheinz habe
dem Angeklagten attestiert, dass er sich zumindest um die Einhaltung der
Auflagen „bemüht“ habe. Das genüge, um eine Strafbarkeit auszuschließen.
Der linke Anwalt zeigte sich „weitgehend zufrieden“ mit dem Ausgang des
Prozesses.
5 Jul 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.