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# taz.de -- Gesetzesnovelle im polnischen Parlament: Sechs Tage vorher ankündi…
> Präsident und Parlament streben an, die Verfassungsrechte der Bürger
> einzuschränken. Damit sich die Polizei besser gegen Ausschreitungen
> wappnen kann.
Bild: Auf sie will man sich besser vorbereiten: Rechtsextreme am Unabhängigkei…
WARSCHAU taz | Polens Parlament will die Versammlungsfreiheit einschränken.
Der Sejm, das polnische Abgeordnetenhaus, hat das Gesetz bereits mit den
Stimmen der liberal-konservativen Bürgerplattform (PO) durchgewunken. Nun
muss noch die zweite Kammer, der Senat, zustimmen. Es ist bereits die
zweite Gesetzesnovelle, die auf Initiative von Präsident Bronislaw
Komorowski Bürgerrechte einschränken soll. Angeblich geschieht dies „zum
Schutz“ der Bürger selbst. Diese aber protestieren lautstark.
Schon das erste Gesetz, das Komorowski als neu gewählter Präsident auf den
Weg gebracht hatte, war auf heftigen Widerspruch gestoßen. Minister,
Bürgermeister und andere Amtsvorsteher müssen heute keine Auskunft mehr
darüber geben, aufgrund wessen Expertise sie eine Entscheidung treffen.
Umweltschützer hatten zuvor moniert, dass die angeblichen
„Energie-Experten“, die die Regierung zu Rate ziehe, zum größten Teil der
Kohle- und Atomlobby angehörten und daher nicht als „objektiv“ einzustufen
seien. Doch Sejm und Senat, in denen die regierende PO mit Premier Donald
Tusk an der Spitze die Mehrheit stellt, nahmen das Gesetz an.
Nach der Beschränkung der Informationsfreiheit will Präsident Komorowski
nun die Versammlungsfreiheit einschränken. Demonstrationen müssen demnächst
sechs Tage vorher angekündigt werden. Dies soll den Behörden Zeit zur
Überprüfung der Sicherheitslage geben. Anlass waren die gewalttätigen
Ausschreitungen am Nationalfeiertag im Vorjahr.
Über 30 Nichtregierungsorganisationen mit der Helsinki-Stiftung für
Menschenrechte als Wortführer protestieren gegen die Gesetzesnovelle mit
dem Argument, im Zeitalter von Internet und Computer sei es kein Problem,
schnell an Informationen zu kommen. Zudem sei kein Gericht Polens in der
Lage, die Nichtgenehmigung einer Demonstration innerhalb von 24 Stunden zu
überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Die Nichtgenehmigung komme somit
einem Verbot gleich, da eine Demonstration nach dem eigentlich geplanten
Termin häufig sinnlos sei. Die Gesetzesnovelle berücksichtige zudem
spontane Demonstrationen überhaupt nicht.
Anders als beim ersten Mal schloss sich der Gesetzgebungsausschuss des
Senats den Argumenten der NGOs an und empfahl am Donnerstag, die Novelle zu
verwerfen. Da Mehrheit der Senatoren der regierenden PO angehört, steht zu
befürchten, dass sie dem Gesetz zustimmt.
20 Jul 2012
## AUTOREN
Gabriele Lesser
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