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# taz.de -- Kommentar Unterbindungsgewahrsam: Falsche Priorität
> Das Verwaltungsgericht Hannover ignoriert mit seinem Urteil im Prozess um
> den arrestierten Fußballfan den Europäischen Gerichtshof - im Interesse
> der Polizei.
Es geht nicht um Richterschelte. Natürlich sollte jedes Verwaltungsgericht
in seinen Urteilen frei sein und sich nicht an Vorgaben des
Bundesverwaltungsgerichts gebunden fühlen. Sonst würde sich an antiquierter
Rechtsprechung nichts ändern. Doch in dem hannöverschen Fall ist mit
Pragmatismus im Interesse der Polizei gerichtet und an Vorschriften
festgehalten worden. Sicher ist es Aufgabe der Polizei, maskierte und
bewaffnete Personen, die vor einer Bank stehen, festzunehmen, bevor sie
Geisel nehmen. Im konkreten Fall geht es aber um präventive Eingriffe in
Grundrechte auf der Basis von Spekulationen.
Denn nach der Logik des Gerichts müsste die Polizei auf dem Hamburger Kiez
jede Gruppe grölender und besoffener Männer in den Unterbringungsgewahrsam
nehmen, weil von ihnen Straftaten wie sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung,
Körperverletzung bis hin zu Vergewaltigung ausgehen könnten. Wer sich auf
eine Demonstration begibt oder ein Fußballspiel besucht, ist aber nicht
gleich ein potenzieller Straftäter.
Und der Menschenrechts-Gerichtshof ist kein Laber-Club. Er hat die
Menschenrechte in Europa zu wahren. Sein Urteil hat Gewicht, wie sich bei
den Themen Antidiskriminierung und Sicherungsverwahrung gezeigt hat. Wenn
ein Staat europäische Menschenrechts-Grundsätze nicht ernst nimmt, weil sie
die eigenen Polizeigesetze infrage stellen, begibt er sich auf das Niveau
einer Bananenrepublik.
22 Jul 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
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