| # taz.de -- Nazi-Aufmarsch am Christopher Street Day: Gericht erlaubt Homophobe… | |
| > Ausgerechnet zum CSD dürfen Neonazis in Koblenz demonstrieren. Die Stadt | |
| > hatte das mit Verweis auf die Homophobie der Szene verboten, ein Gericht | |
| > kippte das Verbot. | |
| Bild: Der CSD erinnert an einen Aufstand gegen homophobe Polizeigewalt in New Y… | |
| KOBLENZ afp | Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das von der Stadt | |
| verhängte Verbot für einen Neonazi-Aufmarsch am Christopher-Street-Day | |
| gekippt. Die für den 18. August geplante Kundgebung dürfe stattfinden, | |
| erklärte das Gericht am Mittwoch. | |
| Die Stadt hatte den zwei Tage vor Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche | |
| Mitglieder des rechtsextremen „Aktionsbüros Mittelrhein“ geplanten Aufzug | |
| verboten, weil am selben Tag die die Homosexuellen-Parade zum | |
| Christopher-Street-Day in Koblenz stattfindet. (Az. 5 L 708/12.KO) | |
| Die Stadt fürchtet wegen der Haltung der rechten Szene gegenüber | |
| Homosexuellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der | |
| Veranstalter, bei dem es sich laut Gericht um ein bundesweit bekanntes | |
| führendes Mitglied der rechten Szene handelt, legte dagegen Widerspruch vor | |
| dem Verwaltungsgericht Koblenz ein. Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Gegen | |
| die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht | |
| Rheinland-Pfalz möglich. | |
| Das Gesetz lasse ein Versammlungsverbot nur bei einer nachweisbar sich | |
| abzeichnenden unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu, | |
| erklärte das Gericht. Zudem sei ein Verbot nur zulässig, wenn der Gefahr | |
| nicht durch Beschränkungen begegnet werden könne. | |
| Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, dass die Stadt Auflagen für den | |
| Aufmarsch erlassen könne. Mit den Paraden zum Christopher Street Day | |
| erinnern Homosexuelle in aller Welt an den legendären Aufstand von 1969 in | |
| New York gegen Polizeigewalt. | |
| 8 Aug 2012 | |
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