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# taz.de -- Missbrauchs-Prozess gegen Schwimmtrainer: Zum Sex überredet
> Ein ehemaliger Olympia-Schwimmtrainer soll eine damals minderjährige
> Athletin sexuell missbraucht haben. Jetzt beginnt der Prozess – unter
> Ausschluss der Öffentlichkeit.
Bild: Der Angeklagte und sein Anwalt: Prozessauftakt in Kiel.
KIEL dpa | Der Prozess gegen einen Trainer des deutschen Olympia-
Schwimmteams hat am Dienstag vor dem Kieler Amtsgericht begonnen. Der Mann
muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verantworten.
Kurz nach Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung
ausgeschlossen. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der
Verteidigung und der Nebenklage statt.
„In der Hauptverhandlung müssen persönliche Umstände aus dem Lebensbereich
des Angeklagten erörtert werden“, begründete die Vorsitzende des
Schöffengerichts, Juliane Schroeter die Entscheidung. Dies würde das
Persönlichkeitsrecht des Trainers verletzen. Sie ließ entgegen dem Wunsch
der Verteidigung aber ausdrücklich die öffentliche Verlesung der Anklage
zu. Auch das Urteil soll öffentlich verkündet werden.
Die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig warf dem Angeklagten insgesamt 18
Fälle vor. Er soll sich von August 2004 bis März 2006 an einer von ihm
betreuten, damals noch nicht volljährigen Schwimmerin vergangen haben. Der
Trainer habe die Abhängigkeit der sexuell unerfahrenen jungen Frau
missbraucht und das Betreuungsverhältnis ausgenutzt, sagte die Anklägerin.
Nach ihrer Darstellung hatte der Trainer das mutmaßliche Opfer immer wieder
zum Sex überredet, obwohl erkennbar war, dass es damit nicht einverstanden
war.
Zu einem ersten sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und der
Schwimmerin, die damals über 16 war, sei es demnach 2004 bei einem
gemeinsamen Urlaub auf Kreta gekommen. Dem Urlaub hätten die Eltern der
Jugendlichen damals zugestimmt. Sie vertrauten nach Darstellung der Anklage
dem Mann, der zuletzt bis zu neunmal pro Woche mit dem Mädchen trainierte.
Er habe unter anderem ihre Ernährung bestimmt, sagte die Staatsanwältin:
„Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Verhalten.“ Vor
Prozessbeginn hatte der Verteidiger des Trainers die Vorwürfe weitgehend
zurückgewiesen.
Die betroffene Frau stellte 2009 Strafanzeige. Danach nahm die Kieler
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, 2011 erhob sie Anklage. Die junge
Frau ist in dem Verfahren Zeugin und Nebenklägerin. Außerdem sollen zwei
ihrer Freundinnen gehört werden. Eine von ihnen soll eine frühere Partnerin
des Trainers gewesen sein. Der Angeklagte betrat im Blitzlichtgewitter und
vor laufenden Kameras den Verhandlungssaal. Das mutmaßliche Opfer und die
Zeuginnen wurden vor der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Bei einem Schuldspruch könnte das Schöffengericht eine Strafe von maximal
vier Jahren verhängen. Ob das Urteil noch am Dienstag fällt, blieb zunächst
offen.
14 Aug 2012
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Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
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