| # taz.de -- Funkzellenabfrage in Berlin: Zu tief ins Handy geguckt | |
| > Berlins oberster Datenschützer verteilt eine Ohrfeige: | |
| > Ermittlungsbehörden haben Verbindungsdaten von Mobiltelefonen über die | |
| > Maßen angezapft. | |
| Bild: Da ist wohl eher die Müllabfuhr gefordert. | |
| BERLIN taz | Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat der Polizei | |
| und der Staatsanwaltschaft ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Bei der | |
| Stichprobenprüfung von Funkzellenabfragen, die die beiden Behörden zwischen | |
| 2009 und 2011 vornahmen, habe er „gravierende Mängel“ festgestellt, teilte | |
| Dix am Dienstag mit. | |
| In einer ersten Reaktion erklärte Justizsenator Thomas Heilmann: „Wenn der | |
| Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte rechtliche Abwägung vorgeworfen wird, | |
| sind das massive Vorwürfe.“ Heilmann versprach eine gründliche Prüfung. | |
| Der Bericht ist Wasser auf die Mühlen der Opposition. Die hatten die | |
| Datensammelwut der Ermittler in den letzten Monaten wiederholt moniert. Bei | |
| der letzten Sitzung des Innenausschusses Ende August forderten Piraten und | |
| Linke, von Funkzellenabfragen grundsätzlich keinen Gebrauch mehr zu machen. | |
| In derselben Sitzung hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) eine Bilanz der | |
| Funkzellenabfragen veröffentlicht: Danach fragte die Polizei zwischen 2009 | |
| und 2012 über 6,6 Millionen Datensätze von Mobilfunkprovidern ab. In 5.383 | |
| Fällen wurde laut Henkel der Inhaber des Telefonanschlusses ermittelt, in | |
| 116 Fällen gab es Hinweise, die zu neuen Ermittlungen führten. | |
| Der Datenschutzbeauftragte hatte sich zur Überprüfung von | |
| Funkzellenabfragen bereits im Januar 2012 entschlossen. Damals war bekannt | |
| geworden, dass die Polizei über Jahre hinweg massiv von der Maßnahme | |
| Gebrauch gemacht hatte, um Autobrandstiftern auf die Spur zu kommen. In | |
| seinem 20-seitigen Bericht bezweifelt Dix, dass die Funkzellenabfragen zur | |
| Aufklärung von Kfz-Brandstiftungen geeignet waren. „In keinem einzigen | |
| dieser Fälle“ habe ein Täter ermittelt werden können. | |
| Aber das ist nicht seine einzige Kritik: Dix hat 108 Ermittlungsakten | |
| überprüft – bei mehr als der Hälfte davon ging es um Kfz-Brandstiftung und | |
| „Enkeltrick“-Betrug. Die in Paragraf 100a Absatz 2 Strafprozessordnung | |
| (StPO) geregelte „nichtindividualisierte Funkzellenabfrage“ darf aber nur | |
| bei Straftaten von erheblicher Bedeutung erfolgen. Die Maßnahme unterliegt | |
| dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und steht unter | |
| Richtervorbehalt – sie muss also von einem Richter genehmigt werden. „Die | |
| Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Funkzellenabfrage erfolgte in der | |
| Regel unzureichend und zum Teil überhaupt nicht“, so Dix. | |
| ## Löschfristen nicht beachtet | |
| Konkret listet er zwei Fälle auf, wo der Antrag der Staatsanwaltschaft | |
| eindeutig „unzulässig“ war. So wurde etwa bei einem Handtaschenraub eine | |
| Funkzellenabfrage gemacht, obwohl der flüchtende Täter die Beute wegwarf | |
| und diese dem Opfer übergeben werden konnte. Bei der Tat sei es nur zu | |
| einer leichten Körperverletzung gekommen. Um eine Straftat von erheblicher | |
| Bedeutung nach Paragraf 100 StPO handelte es sich also nicht. | |
| Grundsätzlich kritisiert Dix, dass die vorgeschriebenen Löschfristen für | |
| aus Funkzellenabfragen erlangten personenbezogen Daten „nicht regelmäßig | |
| beachtet“ wurden. Von Abfragen Betroffene seien „im Allgemeinen nicht von | |
| der Maßnahme benachrichtigt“ worden. Dem Justizsenator gibt Dix die | |
| Empfehlung, die Mängel per Dienstanweisung abzustellen. Die Rechte der | |
| Betroffenen in den zurückliegenden Verfahren müssten „unverzüglich“ | |
| umgesetzt werden. | |
| Sachsen hat eine Bundesratsinitiative gestartet, in der die Voraussetzungen | |
| für Funkzellenabfragen konkretisiert werden sollen. Dix empfiehlt dem Land | |
| Berlin, sich dieser Initiative anzuschließen. Darüber hinaus sollten | |
| Berichtspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Parlamenten | |
| und den Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden. | |
| 4 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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