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# taz.de -- Kommentar Gebäudereinigung: Guter Wille konterkariert
> Wenn die Stadt die Preise drückt, holen sich die Firmen die Einbußen beim
> Personal wieder.
Bild: Hallo Hungerlöhne: in Ostdeutschland beträgt der Mindestlohn in der Geb…
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine prekäre Branche: Dumpingpreise
sichern die Marktanteile, Dumpinglöhne den Profit, auf den die Firmen trotz
allen Wettbewerbsdrucks nicht verzichten wollen. Und nach der
Privatisierung fast aller Dienstleistungen in öffentlichen Institutionen
sind staatliche Aufträge für Private ein wichtiges Geschäftsfeld.
Daher ist es löblich, dass sich die Landesinnung der Gebäudereiniger und
die IG Bau darauf eingelassen haben, Tarifverträge zu vereinbaren – was im
Handwerk nicht selbstverständlich ist. Sie haben den Tarif für die unterste
Lohngruppe beim Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklären lassen –
als Mindestlohn der Branche. Nun mag es in der Tat so sein, dass bei den
Neuabschlüssen von Gebäudereinigungsverträgen die Stadt darauf geachtet
hat, dass der Mindestlohn Berücksichtigung findet – sonst machte sie sich
ja strafbar.
Wenn jedoch der Wettbewerbsdruck im selben Atemzug genutzt wird, den Firmen
bei den Fixkosten preisliche Zugeständnisse abzuringen, ist der gute Wille
konterkariert und nur noch Augenwischerei. Es ist doch klar, dass die
Betriebe die Einbußen beim Personal wettmachen werden – wenn nicht direkt
durch Unterschreiten des Mindestlohns, dann aber bei denen, die bisher
vernünftig übertariflich entlohnt wurden.
10 Sep 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Mindestlohn
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