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# taz.de -- Keine Verpflichtung zur Missbrauchs-Anzeige: Kirchenobere aus dem S…
> Ex-Bischöfin Jepsen musste sexuelle Übergriffe nicht anzeigen. Das hätte
> die Staatsanwaltschaft wissen können, bevor sie an die Öffentlichkeit
> ging, findet die Kirche.
Bild: Hat juristisch betrachtet nichts falsch gemacht: Ex-Bischöfin Maria Jeps…
LÜBECK taz | Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die
frühere evangelisch-lutherische Bischöfin für den Sprengel Hamburg und
Lübeck, Maria Jepsen, eingestellt. Im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen
bestehe kein hinreichender Straftatverdacht, teilte Oberstaatsanwalt Ralf
Peter Anders am Mittwoch mit.
Auch die Verfahren gegen einen weiteren ehemaligen Bischof und zwei weitere
Beschuldigte, darunter die ehemalige Oberkirchenrätin Heide Emse, werden
fallen gelassen. Die Nordkirche kritisierte das Hü und Hott der
Staatsanwaltschaft. Das habe dazu geführt, dass Kirchenmitglieder zu
Unrecht an den Pranger gestellt worden seien.
Jepsen war nach einer privaten Anzeige beschuldigt worden, Ende der
1990er-Jahre einen Pastor geschützt zu haben, der in Ahrensburg im Kreis
Stormarn mindestens 13 Jugendliche sexuell missbraucht haben soll. Die
Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass die Kirchenoberen unter
strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht verpflichtet waren, ihre
Informationen über den sexuellen Missbrauch an die Strafverfolgungsbehörden
weiterzuleiten.
„Vorgesetzten Bediensteten kirchlicher Institutionen weist das Recht nicht
die Aufgabe zu, Belange der Strafrechtspflege wahrzunehmen“, teilte die
Staatsanwaltschaft mit. Ihnen könne daher auch keine Unterlassung
vorgeworfen werden.
Von Strafvereitelung hätte nur gesprochen werden können, „wenn etwa zur
Strafanzeige entschlossene Personen durch unlautere Mittel von der
Realisierung ihrer Absicht abgebracht worden wären oder auch nur abgebracht
werden sollten“. Anhaltspunkte dafür hätten sich „nicht im Ansatz“ erge…
sagte Oberstaatsanwalt Anders.
Jepsens Nachfolgerin im Bischofsamt, Kirsten Fehrs, kritisierte das
Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf, ebenso der Vorsitzende der
Vorläufigen Kirchenleitung der Nordkirche, Bischof Gerhard Ulrich, und der
Präsident des Landeskirchenamtes Peter Unruh. Erst am Freitag habe die
Staatsanwaltschaft öffentlich von Ermittlungen gesprochen, die sich noch
über Wochen und Monate hinziehen würden, sagte Fehrs.
„Nun, nachdem die Beschuldigten tagelang einer rufschädigenden
Medienberichterstattung ausgesetzt waren, stellt die Staatsanwaltschaft
plötzlich fest, dass eine Strafbarkeit gar nicht in Betracht kommt“,
kritisierte die Bischöfin. Oberstaatsanwalt Anders sagte, der
Pressesprecher habe am Freitag nicht ausschließen können, dass es zu
längeren Ermittlungen komme.
Für Anselm Kohn vom Verein Missbrauch in Ahrensburg war die Einstellung
„überhaupt gar keine Überraschung“. Innerhalb des Vereins sei klar gewese…
dass die Vorgesetzten des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten
Ahrensburger Pastors nicht verpflichtet gewesen seien, die Behörden zu
informieren.
Allerdings müsse sich die Kirche weiter um die Frage kümmern, in welchen
Fällen ein Missbrauch angezeigt werden müsse, sagte der Vereinsvorsitzende.
Hier machten die Handreichungen der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) und der Nordkirche Unterschiede.
Kohn bedauerte, dass durch die Berichterstattung wegen des
Strafvereitelungsverdachts große Fortschritte in den Hintergrund getreten
seien. Die Kirche habe eine Aufklärung der Vorfälle durch externe
Sachverständige zugelassen und im Umgang mit Betroffenen Verständnis
gezeigt.
12 Sep 2012
## AUTOREN
Frank Berno Timm
## TAGS
sexueller Missbrauch
Missbrauch
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