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# taz.de -- Betrug in der Windparkbranche: Windige Prospekte
> Der Gründungskommanditist des Windparks Tewel bei Soltau,
> Vorstandsvoristzender der UMaAG Uwe Leonhardt, muss wegen unrichtiger
> Prospektangaben den Privatanlegern Schadensersatz zahlen.
Bild: Mittlerweile fühlen sich viele Privatanleger von Windparkbetreibern fina…
BERLIN taz | Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe mit 1.200 Ausstellern
in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen
Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger
fühlen sich finanziell geprellt.
Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern
von Windfonds einerseits und Privatinvestoren andererseits nehmen zu. Ein
einschlägiges Beispiel ist die Klage von zahlreichen Mitbesitzern des
Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen, die sich unter anderem gegen
die renommiert Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven richtete.
In einem Urteil, das bereits am 30. November 2011 fiel, aber bisher nicht
bekannt geworden ist, befand das Oberlandesgericht Celle, dass Uwe
Leonhardt als einer der UMaAG-Chefs im Werbeprospekt für den Windpark
falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig
dargestellt habe.
Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadenersatz
von gut 250.000 Euro plus Zinsen. Derartige Fälle von Betrug in der
Windkraftbranche scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen
Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender
Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma
Ökofair.
## Keine Statistiken über Betrugsverfahren
Er ist Vizechef des Anlegerbeirats des Bundesverbandes Windenergie. Eine
Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen
Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet
wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.
Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das
zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die
Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen.
Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor.“ Die möglichen
Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit
getäuscht worden. „Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum
die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdener Wolfgang Strübing,
einer der Anleger und Kläger.
Statt einer versprochenen Rendite von über 6 Prozent jährlich habe man nur
eine einzige Ausschüttung von 2 Prozent erhalten, so Strübing. Hinzu kam,
dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor
verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu
sichern, was noch zu retten war.
## Anleger bekamen weniger als die Hälfte zurück
Das Ergebnis dieses Geschäfts fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing
erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück.
Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der
Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die
die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.
Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn
weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15
bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der
taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt.
Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen ist uns eine
weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in
mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.
UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord
des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die
Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere
Auseinander-setzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des
Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte.
## Klage der Verbraucherzentrale Hamburg
Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres
Regionalvorstands Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang
nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der
Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen
unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte
irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.
##
BERICHTIGUNG
Entgegen unserer Darstellung in der Überschrift ist nicht die UMaAG zur
Zahlung von Schadenersatz an Privatanleger verurteilt worden, sondern der
Gründungskommanditist des Windparks Uwe Leonhardt. Der wurde nicht wegen
„Betrugs“ im strafrechtliche Sinne zu Schadenersatz verurteilt, sondern
wegen falscher Angaben in dem Ausgabeprospekt über die zu erwartende
Windgeschwindigkeit und der unrichtigen Wiedergabe der gutachterlich vor
der Prospektausgabe prognostizierten Risiken hinsichtlich des angenommenen
Windertrags. Der Prospekt, so das Gericht, verharmlose entgegen den aus den
Gutachten folgenden Erkenntnissen die Gefahr von Mindererträgen. DIE
REDAKTION
16 Sep 2012
## AUTOREN
Hannes Koch
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