# taz.de -- Kolumne Western von gestern: Keine juristische Entscheidung | |
> Der Konflikt um die „Tagesschau“-App lässt sich weder juristisch noch | |
> politisch lösen. Beides würde die Pressefreiheit einschränken. | |
Bild: Gestern verboten, heute erlaubt: Tagesschau-App. | |
Das überraschende Urteil von Köln sollte niemanden täuschen: Der | |
App-Konflikt lässt sich juristisch nicht lösen. Denn dazu müsste letztlich | |
ein Gericht über journalistische Inhalte befinden und Grenzen ziehen. Passt | |
nicht so gut zur Pressefreiheit, die bekanntlich nicht nur für gedruckte | |
Zeitungen und deren digitale Ableger, sondern ganz allgemein und damit auch | |
für ARD und ZDF gilt. | |
Dass das Gericht nun geurteilt hat, die am 15. Juni 2011 abgerufene | |
„Tagesschau“-App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, löst das Probl… | |
nämlich nur scheinbar: Journalistische Produkte haben die schöne | |
Eigenschaft, dass sie täglich anders aussehen. Daran ändert auch die | |
Digitalisierung nichts. | |
Im Gegenteil: Das Netz und seine Spielarten erweitern hier vielmehr noch | |
all diese Möglichkeiten ins ziemlich Grenzenlose: Wann und wo bitte endet | |
im Netz ein Tag? Eben! Auch das Gericht will ja ausdrücklich nicht an | |
diesem einen Beispiel für alle Zeiten festgelegt wissen, welches Verhältnis | |
von Textanteilen, Foto und Video „richtig“ wäre. | |
Daher nutzt die Hoffnung einiger Verleger, die Politik werde sich der Sache | |
nun noch einmal in ihrem Sinne annehmen, nichts. Denn sie steckt in der | |
gleichen Klemme wie das Gericht: Sie müsste über journalistische | |
Darstellungsformen – Texte, Töne, Fotos, Videos – und damit über Inhalte | |
befinden. Vielleicht würde sie das sogar ganz gerne. Das ist aber zum Glück | |
laut Grundgesetz verboten. | |
Verlegern wie Sendern wird nichts anderes übrig bleiben, als sich | |
zusammenzuraufen. Dass man sich dabei voraussichtlich gegenseitig an die | |
Kette legt, wird von Spiegel Online und den anderen von diesem Zwist nicht | |
betroffenen Angeboten im Netz dann wohl in der nächsten Bilanz als | |
„Kollateralnutzen“ ausgewiesen. | |
28 Sep 2012 | |
## AUTOREN | |
Steffen Grimberg | |
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