| # taz.de -- Kolumne Western von gestern: Keine juristische Entscheidung | |
| > Der Konflikt um die „Tagesschau“-App lässt sich weder juristisch noch | |
| > politisch lösen. Beides würde die Pressefreiheit einschränken. | |
| Bild: Gestern verboten, heute erlaubt: Tagesschau-App. | |
| Das überraschende Urteil von Köln sollte niemanden täuschen: Der | |
| App-Konflikt lässt sich juristisch nicht lösen. Denn dazu müsste letztlich | |
| ein Gericht über journalistische Inhalte befinden und Grenzen ziehen. Passt | |
| nicht so gut zur Pressefreiheit, die bekanntlich nicht nur für gedruckte | |
| Zeitungen und deren digitale Ableger, sondern ganz allgemein und damit auch | |
| für ARD und ZDF gilt. | |
| Dass das Gericht nun geurteilt hat, die am 15. Juni 2011 abgerufene | |
| „Tagesschau“-App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, löst das Probl… | |
| nämlich nur scheinbar: Journalistische Produkte haben die schöne | |
| Eigenschaft, dass sie täglich anders aussehen. Daran ändert auch die | |
| Digitalisierung nichts. | |
| Im Gegenteil: Das Netz und seine Spielarten erweitern hier vielmehr noch | |
| all diese Möglichkeiten ins ziemlich Grenzenlose: Wann und wo bitte endet | |
| im Netz ein Tag? Eben! Auch das Gericht will ja ausdrücklich nicht an | |
| diesem einen Beispiel für alle Zeiten festgelegt wissen, welches Verhältnis | |
| von Textanteilen, Foto und Video „richtig“ wäre. | |
| Daher nutzt die Hoffnung einiger Verleger, die Politik werde sich der Sache | |
| nun noch einmal in ihrem Sinne annehmen, nichts. Denn sie steckt in der | |
| gleichen Klemme wie das Gericht: Sie müsste über journalistische | |
| Darstellungsformen – Texte, Töne, Fotos, Videos – und damit über Inhalte | |
| befinden. Vielleicht würde sie das sogar ganz gerne. Das ist aber zum Glück | |
| laut Grundgesetz verboten. | |
| Verlegern wie Sendern wird nichts anderes übrig bleiben, als sich | |
| zusammenzuraufen. Dass man sich dabei voraussichtlich gegenseitig an die | |
| Kette legt, wird von Spiegel Online und den anderen von diesem Zwist nicht | |
| betroffenen Angeboten im Netz dann wohl in der nächsten Bilanz als | |
| „Kollateralnutzen“ ausgewiesen. | |
| 28 Sep 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Steffen Grimberg | |
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