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# taz.de -- Kolumne Western von gestern: Keine juristische Entscheidung
> Der Konflikt um die „Tagesschau“-App lässt sich weder juristisch noch
> politisch lösen. Beides würde die Pressefreiheit einschränken.
Bild: Gestern verboten, heute erlaubt: Tagesschau-App.
Das überraschende Urteil von Köln sollte niemanden täuschen: Der
App-Konflikt lässt sich juristisch nicht lösen. Denn dazu müsste letztlich
ein Gericht über journalistische Inhalte befinden und Grenzen ziehen. Passt
nicht so gut zur Pressefreiheit, die bekanntlich nicht nur für gedruckte
Zeitungen und deren digitale Ableger, sondern ganz allgemein und damit auch
für ARD und ZDF gilt.
Dass das Gericht nun geurteilt hat, die am 15. Juni 2011 abgerufene
„Tagesschau“-App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, löst das Probl…
nämlich nur scheinbar: Journalistische Produkte haben die schöne
Eigenschaft, dass sie täglich anders aussehen. Daran ändert auch die
Digitalisierung nichts.
Im Gegenteil: Das Netz und seine Spielarten erweitern hier vielmehr noch
all diese Möglichkeiten ins ziemlich Grenzenlose: Wann und wo bitte endet
im Netz ein Tag? Eben! Auch das Gericht will ja ausdrücklich nicht an
diesem einen Beispiel für alle Zeiten festgelegt wissen, welches Verhältnis
von Textanteilen, Foto und Video „richtig“ wäre.
Daher nutzt die Hoffnung einiger Verleger, die Politik werde sich der Sache
nun noch einmal in ihrem Sinne annehmen, nichts. Denn sie steckt in der
gleichen Klemme wie das Gericht: Sie müsste über journalistische
Darstellungsformen – Texte, Töne, Fotos, Videos – und damit über Inhalte
befinden. Vielleicht würde sie das sogar ganz gerne. Das ist aber zum Glück
laut Grundgesetz verboten.
Verlegern wie Sendern wird nichts anderes übrig bleiben, als sich
zusammenzuraufen. Dass man sich dabei voraussichtlich gegenseitig an die
Kette legt, wird von Spiegel Online und den anderen von diesem Zwist nicht
betroffenen Angeboten im Netz dann wohl in der nächsten Bilanz als
„Kollateralnutzen“ ausgewiesen.
28 Sep 2012
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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