# taz.de -- Kommentar Gefahrengebiete: Ein Fall für Karlsruhe | |
> Das polizeiliche Instrument mit dem anhand des Outfits entschieden wird, | |
> ob jemand verdächtig ist, gehört vor das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Inaugenscheinnahme oder Durchsuchung? Dem Verwaltungsgericht ging es am D… | |
Die Polizei schäumte: „Infam“ und „hinterhältig“ nannte sie 1990 die | |
Proteste gegen die „Phantom der Oper“-Premiere im neu eröffneten | |
Musicaltheater an der Holstenstraße. Denn diejenigen, die sich da gegen | |
eine befürchtete Schicki-Mickisierung wandten, hatten sich in Schale | |
geworfen: Die Rote-Flora-Frauen hatten Stöckelschuhe und das kleine | |
Schwarze unterm Bett hervorgekramt, die Männer Ausgehschuhe und feinen | |
Zwirn an – um so durch die Polizeisperren bis vor die Türen der Promi-Gala | |
zu kommen. Hinterhältig, in der Tat. | |
Auch heute geht es wieder um Outfit-Fragen: Darum, ob die Polizei jemanden | |
als Gewalttäterin einstufen darf, so dass die Betroffene nicht mal mehr | |
ungehindert ihre eigene Wohnung erreicht – alles, weil sie ein schwarzes | |
Kapuzen-Sweatshirt trägt. Und es geht hier nicht nur um Einzelfälle: In den | |
beiden Nächten des 1. Mai 2011 sind ohne konkreten Verdacht 1.245 Personen | |
kontrolliert und 389 durchsucht worden, 318 erhielten ein | |
Aufenthaltsverbot. Selbst einer Mutter, die zu ihrer Tochter wollte, | |
verwehrten Polizisten den Zutritt ins angebliche Gefahrengebiet. | |
Auch wenn das Verhalten der Polizei im aktuellen Fall für rechtswidrig | |
erklärt werden sollte: Das polizeiliche Instrument namens Gefahrengebiet | |
gehört nach Karlsruhe: vor das Bundesverfassungsgericht. | |
3 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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