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# taz.de -- Musterprozess um Festanstellung: „Vorübergehend“ darf Jahre da…
> Vier Jahre „vorübergehend“ beschäftigt? Hat man dann einen Anspruch auf
> Festanstellung? Nein, urteilte nun das Berliner Landesarbeitsgericht.
Bild: Ist diese Krankenschwester nur „ausgeliehen“?
BERLIN taz | Auch nach vier Jahren auf dem gleichen Arbeitsplatz hat eine
Leiharbeiterin keinen Anspruch auf eine reguläre Festanstellung im
Entleihbetrieb. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am
Dienstag entschieden.
Geklagt hatte Krankenschwester Sandra Kersten. Sie arbeitet seit vier
Jahren ununterbrochen auf der gleichen Stelle in der Asklepios-Klinik in
der Stadt Brandenburg. Dafür erhält sie rund 250 Euro netto im Monat
weniger als ihre KollegInnen, die direkt von der Klinik beschäftigt werden.
Kersten bekommt für ihre 40-Stunden-Woche 1.600 Euro netto im Monat.
Sie verklagte mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di den
Klinikkonzern und die Verleihfirma Gfb Medi auf eine Festanstellung. Für
Ver.di ist der Streit um das Wort „vorübergehend“ ein Musterprozess.
2011, als die Bundesregierung eine europäische Richtlinie über Leiharbeit
umsetzte, schrieb sie den Satz „die Überlassung von Arbeitnehmern an
Entleiher erfolgt vorübergehend“ in das nationale Gesetz. Ver.di und
Kersten streben nun eine grundsätzliche Klärung des schwammigen Begriffs
an, über den in der juristischen Fachwelt gestritten wird.
Auch das Landesarbeitsgericht spricht davon, dass im Gesetz „nicht näher
geregelt ist, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist“. Im
konkreten Fall ließ das Gericht aber offen, ob es sich „um eine nicht nur
vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung“ handle. Doch selbst wenn, habe der
Gesetzgeber nicht die Rechtsfolge vorgesehen, die Kersten per Klage
erzwingen will: ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis direkt
mit der Klinik.
Kersten will nun bis vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Das
Landesarbeitsgericht hat die Revision vor der höchsten arbeitsgerichtlichen
Instanz zugelassen.
18 Oct 2012
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Festanstellung
Leiharbeit
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