| # taz.de -- Musterprozess um Festanstellung: „Vorübergehend“ darf Jahre da… | |
| > Vier Jahre „vorübergehend“ beschäftigt? Hat man dann einen Anspruch auf | |
| > Festanstellung? Nein, urteilte nun das Berliner Landesarbeitsgericht. | |
| Bild: Ist diese Krankenschwester nur „ausgeliehen“? | |
| BERLIN taz | Auch nach vier Jahren auf dem gleichen Arbeitsplatz hat eine | |
| Leiharbeiterin keinen Anspruch auf eine reguläre Festanstellung im | |
| Entleihbetrieb. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am | |
| Dienstag entschieden. | |
| Geklagt hatte Krankenschwester Sandra Kersten. Sie arbeitet seit vier | |
| Jahren ununterbrochen auf der gleichen Stelle in der Asklepios-Klinik in | |
| der Stadt Brandenburg. Dafür erhält sie rund 250 Euro netto im Monat | |
| weniger als ihre KollegInnen, die direkt von der Klinik beschäftigt werden. | |
| Kersten bekommt für ihre 40-Stunden-Woche 1.600 Euro netto im Monat. | |
| Sie verklagte mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di den | |
| Klinikkonzern und die Verleihfirma Gfb Medi auf eine Festanstellung. Für | |
| Ver.di ist der Streit um das Wort „vorübergehend“ ein Musterprozess. | |
| 2011, als die Bundesregierung eine europäische Richtlinie über Leiharbeit | |
| umsetzte, schrieb sie den Satz „die Überlassung von Arbeitnehmern an | |
| Entleiher erfolgt vorübergehend“ in das nationale Gesetz. Ver.di und | |
| Kersten streben nun eine grundsätzliche Klärung des schwammigen Begriffs | |
| an, über den in der juristischen Fachwelt gestritten wird. | |
| Auch das Landesarbeitsgericht spricht davon, dass im Gesetz „nicht näher | |
| geregelt ist, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist“. Im | |
| konkreten Fall ließ das Gericht aber offen, ob es sich „um eine nicht nur | |
| vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung“ handle. Doch selbst wenn, habe der | |
| Gesetzgeber nicht die Rechtsfolge vorgesehen, die Kersten per Klage | |
| erzwingen will: ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis direkt | |
| mit der Klinik. | |
| Kersten will nun bis vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Das | |
| Landesarbeitsgericht hat die Revision vor der höchsten arbeitsgerichtlichen | |
| Instanz zugelassen. | |
| 18 Oct 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Eva Völpel | |
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| Leiharbeit | |
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