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# taz.de -- Umgang mit Landesgrundstücken: Abgeordnete am Drücker
> Das Parlament soll bei jedem Landesgrundstück das letzte Wort haben -
> auch bei denen der Landesbetriebe. Der Senat wollte etwas Anderes.
Bild: Die Macher des Clubs Kater Holzig werden am Holzmarkt ihr Projekt entwick…
SPD und CDU im Abgeordnetenhaus wollen bei Grundstücksverkäufen des Landes
weit mehr als bisher mitreden können. In einem am Mittwoch vorgelegten
Gesetzentwurf zur neuen Liegenschaftspolitik verankern sie das sogenannte
Selbstbefassungsrecht des Parlaments für solche Geschäfte. Bislang haben
die Abgeordneten ab einem Preis von 3 Millionen Euro das letzte Wort,
darunter entscheidet allein der Senat. Die Reform soll auch für die
landeseigenen Unternehmen wie BSR und BVG gelten. Der Senat hingegen hatte
die Landesbetriebe ausgenommen, als er vor zwei Monaten sein Konzept zur
neuen Liegenschaftspolitik vorstellte.
Bei der neuen Liegenschaftspolitik geht es im Kern darum, nicht allein nach
höchstem Gebot zu verkaufen. Wenn nötig, soll stattdessen die geplante
Nutzung den Ausschlag geben. Auf diesem Weg hofft etwa
Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), mehr günstigen Wohnungsbau
möglich zu machen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte sich
gegen einen Verkauf unter Höchstwert gewehrt, weil dem Land dadurch Geld
für andere wichtige Ausgaben verloren gehe – er befürchtete, dass
begünstigt werde, wer am lautesten schreie, also die beste Lobbyarbeit
betreibe. Das Ende September präsentierte Konzept sollte System in die
Sache bringen, konnte den Streit aber nicht beenden.
Das, was die Chefs der Koalitionsfraktionen, Raed Saleh (SPD) und Florian
Graf (CDU), nun vorlegten, geht deutlich über dieses Konzept hinaus. Nach
ihren Vorstellungen sollen der Senat und die Landesbetriebe den
Hauptausschuss des Parlaments von jedem geplanten Verkauf informieren. Der
Ausschuss soll dann entscheiden, ob das Parlament die Sache an sich zieht.
Die bisherige Rechtslage degradierte das Abgeordnetenhaus erst jüngst zum
Zuschauer: Bei der Diskussion über ein Grundstück der landeseigenen BSR an
der Holzmarktstraße konnten Abgeordnete nur fordern, an die Macher des
Clubs KaterHolzig zu verkaufen – entscheiden durften sie nicht. Das
Parlament soll auch beschließen können, Grundstücke zu übernehmen, die die
Landesbetriebe nicht für ihre Zwecke brauchen. Als Entschädigung soll es
den marktüblichen Preis geben.
Finanzsenator Nußbaum hatte sich gegen eine Enteignung ausgesprochen: Man
könne nicht erst Unternehmen Eigenständigkeit zugestehen und ihnen
ebendiese dann wieder nehmen. Seine Senatsverwaltung reagierte jetzt nicht
eben euphorisch auf den Gesetzentwurf der Fraktionen. „Wir werden
sicherlich in der nächsten Hauptausschusssitzung Gelegenheit finden, das
Liegenschaftskonzept sowie die Vorschläge der Fraktionen zu erörtern“,
äußerte sich Sprecherin Kathrin Bierwirth dazu.
Die Oppositionsfraktionen überzeugte der Gesetzentwurf nicht. Zu spät kommt
er für den Grünen-Finanzexperten Jochen Esser. Er lobte zwar das
Selbstbefassungsrecht, will aber die Befugnisse noch verbindlicher
festschreiben lassen. Katrin Lompscher (Linke) sieht in dem Entwurf
überhaupt keinen Kurswechsel weg von der bisherigen Verkaufspolitik: „Es
bleibt fast alles beim Alten.“ Sie begrüßte aber, dass das Parlament
Zugriff auf die Landesbetriebe haben soll.
5 Dec 2012
## AUTOREN
Stefan Alberti
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