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# taz.de -- FEHMARNBELT: Vogelflug-Monopol vor Gericht
> Norweger wollen zweite Fährverbindung zwischen Fehmarn und Dänemark vor
> dem Bundesgerichtshof durchsetzen. Doch Scandlines lässt sie nicht an
> Land.
Bild: Die Reederei Scandlines will in Puttgarden keine Konkurrenz für seine F�…
HAMBURG taz | Es könnte eng werden auf dem Fehmarnbelt. Ein Konsortium der
norwegischen Reedereien Fosen und Eidsiva will eine zusätzliche
Fährverbindung zwischen den Ostseeinseln Fehmarn und Lolland eröffnen. Dort
betreibt bereits die Reederei Scandlines einen Pendelverkehr auf der
sogenannten Vogelfluglinie. Zudem ist am Fehmarnbelt das größte
Infrastrukturprojekt der Europäischen Union in Planung: der Ostseetunnel
zwischen Deutschland und Dänemark.
Dieses Wirrwarr ordnen sollte zuvor der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe. Am gestrigen Dienstag wurde dort über eine Beschwerde des
Bundeskartellamts gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Düsseldorf verhandelt. Dieses hatte vor zwei Jahren die Haltung von
Scandlines bestätigt, den Konkurrenten nicht in seinen Hafen in Puttgarden
auf Fehmarn zu lassen. Die Zugangsverweigerung stelle keinen Verstoß gegen
das Kartellrecht dar, so das OLG damals.
Eidsiva und Fosen versuchen schon seit Jahren, Scandlines auf der
Vogelfluglinie Konkurrenz zu machen. Im Dezember 2008 hatten die Norweger
dem schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz in Kiel erste
Planungen vorgelegt. Nach einem der taz.nord vorliegenden Ergebnisprotokoll
wollen sie mit zwei Fähren im Stundentakt zwischen den Inseln Lolland und
Fehmarn fahren. Sollte die Nutzung von Puttgarden nicht durchsetzbar sein,
wollten sie in unmittelbarer Nähe einen zusätzlichen Hafen errichten. Das
würde allerdings ein Planfeststellungsverfahren mit
Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, heißt es in dem Vermerk. Möglich
sei das ohnehin nur, wenn diese Fläche „nicht für die feste
Fehmarn-Belt-Querung benötigt“ würde. Eben dort aber soll der Tunnel nach
seiner Fertigstellung in rund zehn Jahren an die Erdoberfläche kommen,
weshalb sie nicht als Hafengebiet zur Verfügung steht.
Deshalb wandten Fosen und Eidsiva sich an das Bundeskartellamt, um Zugang
zum Scandlines-Hafen zu bekommen. Dort wollen sie einen derzeit nicht
genutzten Fähranleger und ursprünglich für den Bahnverkehr bestimmte
Flächen im Fährhafen Puttgarden nutzen. Scandlines als Eigentümerin des
Hafens hatte das verweigert. Das Bundeskartellamt hingegen verfügte im
Januar 2010, dass der Mitbewerber gegen „ein angemessenes Entgelt Zugang zu
den wesentlichen Einrichtungen“ erhalten müsse. Am Nachmittag hob der BGH
die OLG-Entscheidung auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung
nach Düsseldorf zurück.
In der Vorinstanz hatte das OLG zugunsten von Scandlines entscheiden, weil
das Gelände, das die Konkurrenzunternehmen nutzen wollen, derzeit rechtlich
für den Eisenbahnverkehr bestimmt ist. Diese Begründung ließ der BGH aber
nicht gelten – schließlich sei die rechtliche Widmung des Areals „kein
unabänderlicher Zustand“, sagte Richter Peter Meier-Beck.
11 Dec 2012
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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