# taz.de -- Foodwatch unterliegt vor Gericht: Margarine bleibt cholesterinsenke… | |
> Unilever darf seine Becel-Margarine weiter als „cholesterinsenkend“ | |
> bewerben. Foodwatch ist entsetzt – aber die Auseinandersetzung ist noch | |
> nicht vorbei. | |
Bild: Extrem gesund und superlecker: Becel-Margarine. | |
HAMBURG afp | Der Lebensmittelkonzern Unilever hat in dem seit Monaten | |
andauernden Streit mit der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und dem | |
um eine cholesterinsenkende Margarine einen juristischen Sieg errungen. | |
Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts darf Unilever auch | |
weiterhin erklären, es gebe bei dem Produkt aus wissenschaftlicher Sicht | |
keine Hinweise auf Nebenwirkungen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. | |
Foodwatch hatte gegen die von dem Konzern unter anderem in einer früheren | |
Pressemitteilung genutzte Formulierung geklagt. | |
Laut Foodwatch war die Aussage unwahr und deshalb als sogenannte falsche | |
Tatsachenbehauptung auf presserechtlicher Basis zu verbieten. Unilever warf | |
der Organisation im Gegenzug vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren | |
und eine auf Skandalisierung abzielende Kampagne zu eigenen Werbezwecken zu | |
iniitieren. | |
Das Hamburger Gericht wies die von Foodwatch vorgebrachte Rechtsauffassung | |
zurück und wertete die strittige Formulierung nicht als eine eventuell | |
falsche und damit verbotsfähige Tatsachenbehauptung, sondern als eine | |
Meinungsäußerung. Aus dem Gesamtzusammenhang der Pressemitteilung gehe | |
hervor, dass es sich um eine "Bewertung und Einschätzung" handle, sagte der | |
Sprecher: "Es geht um eine Meinung. Im Ergebnis kann sich Unilever auf die | |
Meinungsfreiheit berufen." | |
Mit der Frage, ob die Margarine mit dem Namen Becel Pro.Aktiv | |
Nebenwirkungen hat, befasste sich das Gericht inhaltlich nicht, betonte der | |
Sprecher weiter. Dies wäre nur nötig gewesen, wenn es die Formulierung als | |
Tatsachenbehauptung gewertet hätte und tatsächlich über die Richtigkeit | |
hätte entscheiden müssen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht | |
rechtskräftig. Beide Parteien haben noch einen Monat Zeit, Berufung beim | |
Oberlandesgericht in Hamburg einzureichen. | |
## Lebensmittelrechtlich erlaubte Zusätze | |
Foodwatch und Unilever liefern sich eine erbitterte Auseinandersetzung um | |
Becel Pro.Aktiv. Dabei handelt es sich um eine Margarine, der sogenannte | |
Sterine zugesetzt sind. Diese etwa aus Pflanzen gewonnenen fettähnlichen | |
Stoffe hemmen im menschlichen Darm die Aufnahme von Cholesterin, das | |
Produkt wird deshalb als cholesterinsenkend beworben. Der Zusatz von | |
Sterinen ist lebensmittelrechtlich erlaubt, muss aber behördlich genehmigt | |
werden. Packungen müssen bestimmte Hinweise tragen. Es gibt auch Brot, Käse | |
und Trinkjoghurt mit Sterin-Zusatz. | |
Foodwatch kritisiert die Vermarktung der Margarine seit längerem und | |
spricht von einem Fall von Verbrauchertäuschung. Bei ihrer im November 2011 | |
gestarteten Kampagne gegen Unilever verweist die Organisation auf einen | |
ihrer Darstellung nach nicht bewiesenen gesundheitlichen Nutzen sowie | |
Nebenwirkungen. Der Konzern geht energisch gegen die Vorwürfe vor und weist | |
sie als völlig haltlos zurück. | |
In einer Reaktion auf das Urteil erklärte Unilever, Becel Pro.Aktiv sei | |
„ein gesundes Lebensmittel“. Die Margarine sei in der EU erst nach einem | |
aufwändigen Verfahren samt Sicherheitsstudien zugelassen worden, Behörden | |
weltweit hätten die Sicherheit von Pflanzensterinen bestätigt. Foodwatch | |
bezeichnete das Urteil als „aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel“. Eine | |
Berufung werde geprüft. | |
14 Dec 2012 | |
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