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# taz.de -- Foodwatch unterliegt vor Gericht: Margarine bleibt cholesterinsenke…
> Unilever darf seine Becel-Margarine weiter als „cholesterinsenkend“
> bewerben. Foodwatch ist entsetzt – aber die Auseinandersetzung ist noch
> nicht vorbei.
Bild: Extrem gesund und superlecker: Becel-Margarine.
HAMBURG afp | Der Lebensmittelkonzern Unilever hat in dem seit Monaten
andauernden Streit mit der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und dem
um eine cholesterinsenkende Margarine einen juristischen Sieg errungen.
Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts darf Unilever auch
weiterhin erklären, es gebe bei dem Produkt aus wissenschaftlicher Sicht
keine Hinweise auf Nebenwirkungen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Foodwatch hatte gegen die von dem Konzern unter anderem in einer früheren
Pressemitteilung genutzte Formulierung geklagt.
Laut Foodwatch war die Aussage unwahr und deshalb als sogenannte falsche
Tatsachenbehauptung auf presserechtlicher Basis zu verbieten. Unilever warf
der Organisation im Gegenzug vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren
und eine auf Skandalisierung abzielende Kampagne zu eigenen Werbezwecken zu
iniitieren.
Das Hamburger Gericht wies die von Foodwatch vorgebrachte Rechtsauffassung
zurück und wertete die strittige Formulierung nicht als eine eventuell
falsche und damit verbotsfähige Tatsachenbehauptung, sondern als eine
Meinungsäußerung. Aus dem Gesamtzusammenhang der Pressemitteilung gehe
hervor, dass es sich um eine "Bewertung und Einschätzung" handle, sagte der
Sprecher: "Es geht um eine Meinung. Im Ergebnis kann sich Unilever auf die
Meinungsfreiheit berufen."
Mit der Frage, ob die Margarine mit dem Namen Becel Pro.Aktiv
Nebenwirkungen hat, befasste sich das Gericht inhaltlich nicht, betonte der
Sprecher weiter. Dies wäre nur nötig gewesen, wenn es die Formulierung als
Tatsachenbehauptung gewertet hätte und tatsächlich über die Richtigkeit
hätte entscheiden müssen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht
rechtskräftig. Beide Parteien haben noch einen Monat Zeit, Berufung beim
Oberlandesgericht in Hamburg einzureichen.
## Lebensmittelrechtlich erlaubte Zusätze
Foodwatch und Unilever liefern sich eine erbitterte Auseinandersetzung um
Becel Pro.Aktiv. Dabei handelt es sich um eine Margarine, der sogenannte
Sterine zugesetzt sind. Diese etwa aus Pflanzen gewonnenen fettähnlichen
Stoffe hemmen im menschlichen Darm die Aufnahme von Cholesterin, das
Produkt wird deshalb als cholesterinsenkend beworben. Der Zusatz von
Sterinen ist lebensmittelrechtlich erlaubt, muss aber behördlich genehmigt
werden. Packungen müssen bestimmte Hinweise tragen. Es gibt auch Brot, Käse
und Trinkjoghurt mit Sterin-Zusatz.
Foodwatch kritisiert die Vermarktung der Margarine seit längerem und
spricht von einem Fall von Verbrauchertäuschung. Bei ihrer im November 2011
gestarteten Kampagne gegen Unilever verweist die Organisation auf einen
ihrer Darstellung nach nicht bewiesenen gesundheitlichen Nutzen sowie
Nebenwirkungen. Der Konzern geht energisch gegen die Vorwürfe vor und weist
sie als völlig haltlos zurück.
In einer Reaktion auf das Urteil erklärte Unilever, Becel Pro.Aktiv sei
„ein gesundes Lebensmittel“. Die Margarine sei in der EU erst nach einem
aufwändigen Verfahren samt Sicherheitsstudien zugelassen worden, Behörden
weltweit hätten die Sicherheit von Pflanzensterinen bestätigt. Foodwatch
bezeichnete das Urteil als „aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel“. Eine
Berufung werde geprüft.
14 Dec 2012
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Foodwatch
Unilever
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