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# taz.de -- Streuen im Winter: Hier salzt die Firma X
> Streusalz ist verboten, vor allem dort, wo Bäume stehen. Dennoch streuen
> auch professionelle Gehwegreiniger. Das Stadtamt will jetzt erstmals
> Verstöße ahnden.
Bild: Salz bringt Schnee zum Schmelzen.
Montag Morgen, neun Uhr, eine baumgesäumte Pflasterstraße im vorderen
Schwachhausen. Der Nachbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite schippt
die zwei Zentimeter Schnee zur Seite. Vor dem eigenen Haus ist der Gehweg
bereits blitzblank. Ein Schild am Zaun gibt Auskunft darüber, wer hier
verbotenerweise Salz gestreut hat: die Firma Hirsch.
Sie ist bei weitem nicht das einzige Gehwegreinigungs-Unternehmen, das mit
Streusalz arbeitet. „Das machen doch alle“, sagt eine Mitarbeiterin von
Hansa Gerken, ohne Salz ginge es einfach nicht. Je nach Wetterlage würde
man Sand beimischen, um den Schaden an Pflanzen geringer zu halten.
Ähnlich sieht man es bei der „Bremer Bürgersteigreinigung“. „Das leibli…
Wohl geht vor“, sagt die Frau am Telefon. Salz sei einfach der sicherste
Garant dafür, dass die Gehwege schnee und eisfrei blieben und sich niemand
durch einen Sturz verletzen könne. „Es gibt vereinzelt Kunden, die kein
Salz wollen“, sagt sie noch, das würde auch berücksichtigt, sogar ohne
Mehrkosten. Und dass der Verkehrssenator ja selbst Salz auf Radwegen
streuen lassen würde.
Tatsächlich ist Streusalz nicht grundsätzlich verboten. Aber der Paragraph
41 des Landesstraßengesetzes schränkt den Gebrauch stark ein. Danach dürfen
auf Gehwegen „Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und
nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis und Schneerückstände
gestreut werden“. Ganz verboten sind sie in „Straßen, in denen Bäume steh…
oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke
entwässern“.
Der Grund für die Vorschrift: Ein versalzener Boden erschwert Pflanzen und
vor allem Bäumen die Wasseraufnahme. „Das ist hundertfach bewiesen“, sagt
Heribert Eschenbruch, verantwortlich beim Umweltbetrieb Bremen für das
öffentliche Grün. Dort, wo besonders viel gestreut werde, beispielsweise an
Bushaltestellen, seien eindeutig Schäden an Bäumen festzustellen.
Auch der Naturschutzbund Bremen, kurz Nabu, weist immer wieder auf das
Problem hin. Nabu-Mitarbeiterin Heidrun Nolte ärgert sich darüber, dass
nicht nur Privatpersonen, sondern auch die von Hauseigentümern beauftragten
Reinigungsfirmen Salz streuen. „Die haben doch auch eine Vorbildfunktion.“
Immerhin sollen Verstöße gegen das Verbot ab sofort geahndet werden. Das
sagte gestern Rainer Gausepohl, Sprecher des Innensenators, der taz. Bisher
habe das zuständige Stadtamt nur in Schreiben darauf hingewiesen, dass das
Streuen von Salz eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Jetzt sollen bei
wiederholten Verstößen Bußgelder verhängt werden. Tätig werde das Stadtamt
nur dann, wenn es auf Fälle aufmerksam gemacht werde. „Wir machen keine
Kontrollreisen durch die Stadt.“
Verstöße gegen das Salzverbot werden auch im Auftrag der Stadt Bremen
begangen. Denn eigentlich sollen Radwege nur mit Sand gestreut werden – so
erklärt es Jürgen Falldorf vom Umwelt und Verkehrssenator. Salz dürfe nur
in besonderen Fällen verwendet werden, bei Steigungen oder Brücken
beispielsweise.
Doch die Entsorgung Nord GmbH, kurz ENO, die von der Stadt dafür bezahlt
wird, dass sie die Straßen und Radwege schnee und eisfrei hält, legt die
Vorschriften anders aus. ENO-Bereichsleiter Frank Kunst sagt, auf insgesamt
neun Strecken müsse in Absprache mit dem Amt für Straßen und Verkehr Salz
gestreut werden. Darunter Teile der Humboldt und der Bismarckstraße. Dem
widerspricht Jürgen Falldorf vom Verkehrssenator. „Das stimmt nicht, dort
darf nur Sand verwendet werden.“
14 Jan 2013
## AUTOREN
Eiken Bruhn
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