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# taz.de -- Urheberrechtsstreit: Loriot-Biografie muss vom Markt
> Mit dem Urteil des Braunschweiger Landgerichts über Loriot-Zitate sind
> beide Parteien zufrieden. Die Leser bekommen eine geänderte Biografie des
> Humoristen.
Bild: 35 der 68 beanstandeten Zitate in der Loriot-Biografie müssen entfernt o…
BRAUNSCHWEIG dpa | Der Streit um Zitate in einer Loriot-Biografie ist
geklärt: Das Braunschweiger Landgericht gab einer Tochter des 2011
gestorbenen Humoristen am Mittwoch teilweise Recht. Laut Urteil hat der
Autor mit 35 der insgesamt 80 Zitate in dem Buch gegen das Urheberrecht
verstoßen. Nun muss Loriots Lebensgeschichte, die kurz nach dem Tod des
Humoristen erschien, vom Markt genommen werden.
Der Riva-Verlag kündigte an, das Urteil zu akzeptieren und die Biografie so
rasch wie möglich in geänderter Form neu zu drucken. Die Verfahrenskosten
teilen sich beide Parteien.
„Wir sind zufrieden, das Buch kann in seiner jetzigen Form nicht mehr
verkauft werden“, sagte Christine Danziger, die Anwältin der klagenden
Tochter. „Es liegt meiner Mandantin fern, das Zitieren zu verbieten“,
stellte sie klar. Es gehe beim Zitatrecht vielmehr um den Umgang mit dem
Künstler und seinem Werk.
Das Zitatrecht hat ein Autor nur dann, wenn er sich mit dem Zitat
auseinandersetzt, nicht aber um sein eigenes Buch mit den Gedanken eines
anderen zu schmücken. In diesem Sinn des Urheberrechts hat das
Braunschweiger Landgericht geurteilt: 35 der 68 beanstandeten Zitate in
einer Loriot-Biografie müssen entfernt oder in geändertem Rahmen verwendet
werden.
„Einfach weil es so schön geschrieben ist, darf ein Zitat nicht verwendet
werden“, erläuterte der Vorsitzende Richter Jochen Meyer das Gesetz. Nach
dem Urheberrecht müsse ein Zitat in die eigenen Gedanken des Autors
eingebettet sein.
Wenn sich Loriot in seinem unverkennbaren Stil zum Beispiel zur Entdeckung
des anderen Geschlechts äußert, dann darf ein Biograf das Zitat nicht
einfach übernehmen, weil es so gut geschrieben ist. Wenn er aber ein Zitat
von Loriot über Erich Kästner nimmt und anschließend selbst das Verhältnis
der beiden Literaten beleuchtet, dann darf er zitieren. Auch reine
Schilderungen von Geschehnissen, ohne literarische Formulierungen, dürfen
zitiert werden.
Schon ahnend, wie die Braunschweiger Richter entscheiden würden, seien
bereits Vorbereitungen für eine geänderte Auflage getroffen worden, sagte
eine Verlagssprecherin.
16 Jan 2013
## TAGS
Zitate
Rivva
Schwerpunkt Urheberrecht
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