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# taz.de -- Überwachung auf Demos: Senat forciert Vermummung
> Rot-Schwarz will der Polizei das uneingeschränkte Filmen von Demos
> ermöglichen. Die Opposition kritisiert das als Eingriff in die
> Versammlungsfreiheit.
Bild: So stellt also sich der Demonstrant die spähbegierige Polizei vor.
Die Polizei soll in Berlin schon bald Demonstrationen filmen dürfen, ohne
dass es hierfür einen konkreten Anlass gibt. Kritik an einem entsprechenden
Gesetzentwurf von Innensenator Frank Henkel (CDU) kommt von den
Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus. Sie denken im Gegenzug über
Lockerungen des Vermummungsverbots nach. „Wir wollen ein liberaleres
Versammlungsrecht und nicht, wie der Senat, mehr Überwachung“, sagte der
Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux der taz.
Am Mittwoch soll der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses über den
Gesetzentwurf beraten. Der erlaubt der Polizei, Versammlungen und Aufzüge
per Kamera aufzunehmen, um den eigenen Einsatz zu koordinieren. Dies war
zwar schon in der Vergangenheit wiederholt geschehen, im vergangenen Jahr
aber kassierte die Polizei dafür eine Rüge des Verwaltungsgerichts. Unter
anderem seien Aufnahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstrationen 2009 und
2010 ohne rechtliche Grundlage erfolgt.
Solch eine Grundlage wollen SPD und CDU nun schaffen, wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen. „Ich kann die Bedenken nachvollziehen“, sagte
der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, zur
Kritik, die auch von außerparlamentarischen Gruppen wie der Humanistischen
Union und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein kommt. Da das
Gesetz aber die Speicherung der Aufnahmen ausdrücklich verbiete, sei es
unproblematisch. „Die Einsatzleitung der Polizei hat durch dieses
Instrument einen guten Überblick, was vor Ort passiert“, begründete
Kleineidam die Notwendigkeit der Regelung.
Dem widersprach der Grüne Lux: „Die Polizei kann sich per Funk mit ihren
mobilen Beamten auf Motorrädern und Fahrrädern verständigen, das muss
reichen.“ Andernfalls sei nicht ausgeschlossen, dass die Polizei mit ihren
Kameras Personen individuell identifiziert. Das aber darf sie nicht, außer,
es besteht ein konkreter Anlass, etwa Gewalttaten in der Versammlung.
Es sei zu beobachten, dass immer mehr Teilnehmer von Demonstrationen zu
Verkleidung oder Vermummung griffen, um nicht grundlos von der Polizei
gefilmt zu werden, sagte Lux. Deshalb sei es überlegenswert, das
Vermummungsverbot zu lockern. „Derzeit hat die Polizei keine Wahl und muss
bei Vermummungen eingreifen.“ Eine Kann-Regelung sei aber viel flexibler.
„Dann kann die Polizei konkret auf gewalttätige Vermummte reagieren,
anstatt alle immer unter Generalverdacht zu stellen.“
Zustimmung kam von Pirat Oliver Höfinghoff: „Das wäre ein sinnvoller Weg,
um die Sorgen der Leute ernst zu nehmen.“ Der rot-schwarze Gesetzentwurf
sei ein massiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit, der Menschen davon
abhalten könne, zu Demonstrationen zu gehen. Innensenator Henkel wolle das
Gesetz noch schnell vor dem anstehenden 1. Mai durchdrücken, obwohl
wesentliche Passagen einer fachlichen wie juristischen Überprüfung
bedürften. So ist im Gesetztext die Rede davon, dass die Polizei filmen
dürfe, „wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung
oder des Aufzugs im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes
erforderlich ist“. Höfinghoff kritisierte, dass die „Begriffe ’Größe�…
’Unübersichtlichkeit‘ geradezu einladen, das Recht sehr weit auszudehnen�…
21 Jan 2013
## AUTOREN
Sebastian Puschner
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Saal.
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Senat beschließt Gesetzentwurf, um Polizei-Filmerei auf Demos grundsätzlich
zu erlauben. Datenschützer empört.
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