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# taz.de -- Wohnungen am Mauerpark: Anstreben statt festlegen
> Was bedeutet ökologisches und soziales Bauen für den Senat? Allgemein
> viel, konkret aber nichts. Das ergab eine Anfrage des Grünen Andreas
> Otto.
Bild: Will es wissen: Andreas Otto von den Grünen.
Auf dem Papier liest sich der Vertrag toll, dem der Senat im Oktober
zustimmte. Über die geplante Wohnbebauung im Norden des Mauerparks
vereinbarte das Land Berlin mit dem Eigentümer, einer Tochter der
österreichischen Aktiengesellschaft CA Immo: „Die Vertragsparteien streben
eine nachhaltige und ökologisch ausgewogene Entwicklung und eine soziale
Durchmischung des Gebietes an. Daher sollen die Wohnungen in einem
ausgewogenen Verhältnis auch durch Baugruppen, Genossenschaften oder
landeseigene Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden, und es wird ein
möglichst hoher Mietanteil angestrebt.“
Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto hat sich daraufhin mit einer Kleinen
Anfrage an den Senat gewandt. Er wollte wissen: Welche konkreten
ökologischen Kriterien muss der Eigentümer mindestens einhalten, wenn er
nicht vertragsbrüchig werden will? Wie viele Wohnungen müssten mindestens
durch Baugruppen und Genossenschaften gebaut werden, um zu einem
„ausgewogenen Verhältnis“ zu kommen? Wie hoch muss der Anteil an
Mietwohnungen prozentual sein, damit er als „möglichst hoch“ im Sinne des
Vertrages gilt?
Die Antwort von Christian Gaebler, SPD-Staatssekretär in der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Der Vertrag beschreibe „eine
gemeinsame Zielvorstellung der Vertragsparteien“. Eine konkrete Definition
der Kriterien „wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, das das
Bezirksamt Mitte führt, erfolgen“.
## Stümperei statt Seriosität
Der Senat habe offenbar „leere Versprechungen abgegeben“, kritisiert der
Grünen-Abgeordnete Otto. Und zwar auch gegenüber dem Abgeordnetenhaus,
dessen Zustimmung der Senat für das Geschäft brauchte. Der Hinweis in der
Antwort des Senats auf den Bebauungsplan sei nichts wert – schließlich
könne dort gar nicht festgelegt werden, ob ein späterer Eigentümer der
Wohnungen ein Investor, eine Baugruppe, eine Genossenschaft oder eine
landeseigene Gesellschaft werde. Ottos Zusammenfassung des Vertrages:
„Versprechungen, die keinerlei Verbindlichkeit haben, und Geldzahlungen an
den Investor ohne Gegenleistung.“ Das sei „Stümperei und keine seriöse
Stadtpolitik“.
Ähnlich sieht es Heiner Funken, Vorstandssprecher der Bürgerinitiative
Welt-Bürger-Park, die sich für eine Vergrößerung des Mauerparks einsetzt.
Es bleibe letztlich „dem freien Spiel der Wirtschaft überlassen“, was dort
gebaut werde: Der Vertrag bestehe aus „ins Blaue hineinformulierten
Willenserklärungen“ und „politischem Blubber“. Aber nicht ausschließlic…
so Funken: „Das einzig Bindende an dem Vertrag sind die Zahlungen an den
Investor.“
Der Vertrag mit dem Investor beendete das lange Ringen um eine Vergrößerung
des Mauerparks, der bisher aus dem ehemaligen Todesstreifen auf der
östlichen Seite der Mauer besteht. Seit Anfang der Neunzigerjahre ringen
Anwohner darum, dass auch der Streifen auf der Westseite zum Park wird.
Bisher liegt die Fläche weitgehend brach. Seit mehr als zehn Jahren sucht
die Politik eine Lösung. Die schwierige rechtliche Lage, wechselnde
Eigentümer, der Kompetenzwirrwarr zwischen Land und zwei Bezirken und die
nicht immer deckungsgleichen Interessen der Anwohner und der Parknutzer
verzögerten eine Lösung.
Das Gelände westlich des Mauerstreifens gehörte ursprünglich der Bahn und
zuletzt einer österreichischen Immobilienfirma. Der Vertrag sieht vor, dass
das Land Berlin für 3,8 Millionen Euro den Teil südlich des Gleimtunnels
kauft und den Mauerpark um diese Fläche erweitert. Der Flohmarkt und die
Bars an der Bernauer Straße bleiben erhalten. Im Gegenzug wurde dem
Eigentümer in Aussicht gestellt, dass er im Norden des Grundstücks zwischen
Gleimstraße und Ringbahn Wohnungen bauen darf.
11 Feb 2013
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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