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# taz.de -- Debatte um Fluggastkontrolle: Griff nach den Hoheitsrechten
> Die Fluggastkontrolle am Flughafen gehört wieder unter das Dach der
> Bundespolizei, fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion. Die Innenminister
> sollen’s richten.
Bild: Dürfte sich so bald nicht wiederholen: Fluggäste warten streikbedingt e…
Der großer Hammer ist noch einmal ausgeblieben – ein Streik der 600
Luftsicherheits-Assistenten am Flughafen Fuhlsbüttel mitten in den
Schulferien konnte in letzte Minute abgewendet werden. Kurz vor Beginn der
Reisewelle einigten sich der Arbeitgeber – Deutscher Schutz- und Wachdienst
(DSW) – und die Gewerkschaft Ver.di auf eine Lohnerhöhung um 15 Prozent.
Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2014, dass die Beschäftigten den
Abschluss annehmen, gilt als sicher. Das Ergebnis der Urabstimmung wird
Ver.di am heutigen Montag vorlegen.
Ungelöst ist, nicht nur aus Sicht der Gewerkschaft, ein anderes Problem am
Airport: die Privatisierung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Damit will sich
die SPD-Fraktion in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 27. März befassen:
„Wir haben einen Prüfauftrag an den Senat eingebracht“, sagt
SPD-Fraktionschef Andreas Dressel der taz. Am Ende solle sich die
Innenministerkonferenz mit der Frage auseinandersetzen: War es richtig,
dass der Bund aus Kostengründen die Gepäck- und Fluggastkontrolle
privatisierte – und sich auf diesem Wege aus hoheitlichen
Sicherheitsaufgaben zurückzog?
„Die Antwort ist Nein“, sagt Dressel schon heute. „Die Privatisierung mit
all den Folgen für die Lohn- und Beschäftigungsbedingungen sind zum
Bumerang für den Bund geworden.“ Dieser müsse angesichts der Streiks auf
den Flughäfen umdenken. In Hamburg hatten die Luftsicherheits-Assistenten
im Tarifkonflikt den Flughafen vier Tage beinahe lahm.
„Privatisierung ist der falsche Weg – zumal bei hoheitsrechtlichen
Sicherheitsaufgaben“, ergänzt der SPD-Abgeordnete und Ex-Ver.di-Landeschef
Wolfgang Rose. „Der Bund kann sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen.“
Die Bundespolizei begann im Jahr 2005 damit, weite Teile der Personen- und
Gepäckkontrolle in Fuhlsbüttel an einen privaten Anbieter zu übertragen –
unter Aufsicht und Videoüberwachung durch Bundespolizisten. Der private
Anbieter zahlte den Sicherheitskräften niedrigere Löhne und keine
Altersversorgung. Zudem wurden die Arbeitskräfte im Gegensatz zu den
Bediensteten der Bundespolizei auf Teilzeitbasis beschäftigt. Das sparte
Kosten, denn je nach den Bedürfnissen der Airlines konnten so Mitarbeiter
zu flexiblen Arbeitszeiten geordert werden – oder auch nicht, wenn bei
Flauten wenig Personal benötigt wurde.
Die Gewerkschaft Ver.di klagte 2006 gegen dieses arbeitsrechtliche
Konstrukt und wollte die Festanstellung der Sicherheitskräfte bei der
Bundespolizei erreichen: Die Beschäftigten seien eigentlich „Leiharbeiter“,
die „unter Leitung und Aufsicht“ und mit ihnen bereitgestellten
Gerätschaften der Bundespolizei arbeiteten, so Ver.di.
Das Bundesarbeitsgericht befand jedoch im Mai 2012, dass der private
Anbieter nach dem Konstrukt formal „Dienstleister“ sei. Zugleich äußerte
das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Übertragung von
hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr nach dem
Luftsicherheitsgesetz an Private verfassungsrechtlich zulässig sei. Doch
darüber habe das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, so die Richter
damals.
SPD-Fraktionschef Dressel ist klar: Man werde die damalige Privatisierung
nicht „auf einen Schlag“ rückgängig machen können. Es müsse aber geprü…
werden, ob der Bund seiner Aufsichtspflicht nachkomme und „nicht
leichtfertig Aufgaben an Private übertragen“ habe, so Dressel.
Peter Bremme, Ver.di-Verhandlungsführer für die
Luftsicherheits-Assistenten, könnte sich vorstellen, dass die
Sicherheits-Assistenten in Fuhlsbüttel von der Bundespolizei übernommen
werden. So begrüßt er zwar den SPD-Vorstoß – wittert aber auch ein wenig
„Populismus“ angesichts der Bilder von Flugpassagier-Schlangen vor den
Abfertigungsschaltern.
17 Mar 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
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