Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil wegen Vergewaltigung in USA: Knast für Teenage-Footballspie…
> Zwei aufstrebende Footballspieler vergewaltigen eine Gleichaltrige. Dass
> sie sich damit im Internet brüsten, bringt sie jetzt ins Gefängnis.
Bild: Die Familien der Angeklagten nehmen das Urteil fassungslos auf.
CHICAGO afp/ap | Ein Richter in den USA hat zwei Jugendlich wegen der
Vergewaltigung einer Mitschülerin zu Haftstrafen verurteilt. Ein
17-Jähriger muss für mindestens zwei Jahre in Jugendhaft, entschied Richter
Thomas Lipps am Sonntag.
Die Strafe kann maximal bis zum 24. Geburtstag des Schülers verlängert
werden. Ein 16-Jähriger muss für mindestens ein Jahr und maximal bis zu
seinem 21. Geburtstag in Jugendhaft.
Der Fall in der Kleinstadt Steubenville im Bundesstaat Ohio hatte in den
USA für besonderes Aufsehen gesorgt, weil die beiden Jugendlichen die
Vergewaltigung der betrunkenen Mitschülerin im August 2012 filmten und
fotografierten. Dann verbreiteten sie die Aufnahmen im Internet und per
Handy. Später tauchten weitere Videos auf, in denen andere Jugendliche sich
die Tat ansehen und darüber lachen oder das Opfer beleidigen.
Im Prozess konnte sich das Opfer nach eigenen Angaben nicht mehr an den
Ablauf jener Nacht erinnern. Das Mädchen aus West Virginia sagte aus, sie
sei von den zwei Football-Spielern der Highschool vergewaltigt worden. Vor
Gericht räumte sie ein, sie erinnere sich nur daran, bei der Party im
vergangenen August getrunken und sich später übergeben zu haben. Dann sei
sie irgendwann in einem fremden Haus aufgewacht und nackt gewesen. Sie
schilderte, sie habe später durch Kurznachrichten von Freunden erfahren,
dass sie vergewaltigt worden war und habe außerdem ein Foto und ein Video
aus der Nacht gesehen.
Die beiden jungen Männer brachen im Gericht zusammen, als sie den
Schuldspruch hörten. Sie hatten sich im Laufe des Prozesses für die Tat
entschuldigt.
18 Mar 2013
## TAGS
Vergewaltigung
USA
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.