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# taz.de -- Kritik an Steinbrücks Schulsport-Zitat: Rücksicht nicht erwünscht
> Aus Rücksicht auf Muslime könnten Jungen und Mädchen auch getrennt in
> Sport unterrichtet werden, findet SPD-Politiker Steinbrück. Nun wird er
> heftig kritisiert.
Bild: Muss nicht immer koedukativ sein: Steinbrück über Schulsport.
BERLIN taz | Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ist mit einer Äußerung
zum Islam in die Kritik geraten. Es war am Mittwoch in Berlin auf einer
seiner „Klartext“-Veranstaltungen als Steinbrück von einem muslimischen
Vater gefragt wurde, wie weit seine Toleranz bei getrenntem Sportunterricht
reiche.
Daraufhin hatte der Politiker mit Blick auf Einzelfälle betont, dass
Schulen, falls möglich, Rücksicht auf die religiösen Gefühle nehmen und
getrennten Sportunterricht anbieten könnten. Steinbrück machte deutlich,
dass es sich um seine persönliche Meinung handle und verwies auf seine
Frau, die Lehrerin ist und daher das Problem sehr gut kenne.
Zwei Tage später hob die Bild-Zeitung diese Äußerung ins Blatt. „Rücksicht
auf Islam!“ titelte sie dazu. Kritik erntete Steinbrück von mehreren
Seiten. Patrick Döring, Generalsekretär der FDP, meinte: „Wir wollen
Integration auf der Basis unserer Grundrechte – und dazu gehört die
Gleichberechtigung von Mann und Frau.“
„Das ist eine sehr unglückliche Äußerung“, sagte auch der Bürgermeister…
Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), der Welt. Und Sevim Dagdelen von
der Linken nannte die Äußerung Steinbrücks „das letzte Glied in der langen
Kette seiner Totalausfälle“. Er stelle sich damit „auf die Seite der
Anti-Aufklärer“. Berlins langjährige Ausländerbeauftragte Barbara John
meinte in der Bild: „Von getrenntem Sportunterricht halte ich gar nichts.“
Gegenüber der taz relativierte sie diese Aussage: „Natürlich muss man
Rücksicht auf religiöse Gefühle nehmen. Aber solche Fälle sollten
individuell und konkret gelöst werden.“
## Geltende Rechtslage
Faktisch gab Steinbrück eine Haltung wieder, die weit verbreitet und
geltende Rechtslage ist. 1993 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt,
dass eine muslimische Schülerin vom Sportunterricht zu befreien sei,
solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten werde. Das
Gericht bezog sich darauf, dass Jungen und Mädchen im Sport ohnehin oft
getrennt würden, die Koedukation sei also offenbar nicht pädagogisch
geboten.
Verschiedene Bundesländer haben Handreichungen zum Thema ausgegeben. In der
Berliner Publikation „Islam und Schule“ wird die Trennung der Geschlechter
empfohlen. Rheinland-Pfalz formuliert ähnlich. Auf taz-Anfrage hieß es aus
den Kultusministerien Bayern und Baden-Württemberg, der Sportunterricht
werde in der Sekundarstufe ohnehin meist getrennt angeboten.
In Einzelfällen könnten Verhandlungslösungen gefunden werden. Auch die
Islamkonferenz des Innenministeriums hat sich mit dem Problem befasst und
geraten „Wenn möglich sollte der Schwimm- und Sportunterricht
geschlechtergetrennt abgehalten werden.“
5 Apr 2013
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Peer Steinbrück
Muslime
Islam
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