# taz.de -- Verbraucherportal eingeschränkt: Markenschutz von ganz oben | |
> Viele Markennamen dürfen auf dem Internetportal der Verbraucherschützer | |
> nicht mehr genannt werden. Deshalb fördert die Regierung das Projekt | |
> weiter. | |
Bild: Richtig, die Maus weist darauf hin, dass es sich um ein Onlineportal hand… | |
BERLIN taz | Das Internetportal [1][www.lebensmittelklarheit.de] der | |
Verbraucherzentralen gegen Täuschung mit mangelhaft gekennzeichneten | |
Lebensmitteln darf künftig viele Markennamen nicht mehr nennen. | |
„Durch Beschlüsse der obersten Lebensmittelüberwachungsbehörde sind einige | |
Produkte rechtmäßig gekennzeichnet im Verkehr“, sagt Hartmut König, Leiter | |
der Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Hessen. Deshalb dürften | |
beispielsweise alkoholfreie Biere auf der Internetseite künftig nicht mehr | |
als „getäuscht“ dargestellt werden, auch wenn sie geringe Mengen Alkohol, | |
nämlich bis zu 0,5 Volumenprozent, enthalten. Dabei dürfen auch einzelne | |
Anbieter auf der Plattform nicht mehr als Beispiel für eine ganze Branche | |
genannt werden. | |
Zudem ist das Einstellen von Produkten während eines laufenden | |
Rechtsstreits nicht mehr erlaubt. Produkte der betroffenen Anbieter werden | |
dann übergangsweise von der Seite des Verbraucherportals genommen. Nur | |
unter diesen Bedingungen hat das Bundesverbraucherministerium unter Ilse | |
Aigner (CSU) die Förderung des Portals bis Ende 2014 verlängert. | |
Für die alkoholfreien Biere bedeutet das: Wer sich von der Kennzeichnung | |
„alkoholfrei“ getäuscht gefühlt hat, konnte das bislang im Produktbereich | |
des Internetportals angeben. Dort wanderten die als alkoholfrei | |
gekennzeichneten Biere eines bestimmten Anbieters in die gleichnamige | |
Rubrik: „getäuscht“. Nun soll genauer differenziert werden. Die | |
alkoholfreien Biere gelten künftig als „erlaubt“, was auf Beschlüsse der | |
Lebensmittelüberwachung zurückzuführen ist. Da es sich dabei um eine ganze | |
Produktgattung handelt, wird auch der konkrete Anbieter des Produktes nicht | |
mehr genannt. | |
## Gesetzgeber verantwortlich | |
„Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind immer zwei verantwortlich: | |
der Gesetzgeber und die Unternehmen“, betont Martin Rücker von der | |
Verbraucherorganisation Foodwatch. Dass konkrete Namen bei | |
Lebensmittel-Werbelügen genannt werden, halte er für wichtig. Das Problem: | |
Für die Bezeichnung „alkoholfreies Bier“ gibt es keine rechtliche Regelung. | |
Eine Änderung der Bierverordnung sei somit notwendig. | |
So könnten die Biere wie zum Beispiel in England als „alkoholarm“ | |
ausgewiesen werden, was dort gesetzlich vorgeschrieben ist. „Das Portal ist | |
bestenfalls eine Hilfestellung. Das Ziel sollten aber klar gekennzeichnete | |
Produkte im Supermarkt sein“, so Rücker. | |
Seit dem Start des Portals im Juli 2011 sind knapp 7.000 Produktmeldungen | |
eingegangen. Über 3.500 Anfragen stellten Verbraucher an das Expertenforum. | |
Rund 90 Prozent der Anbieter hätten nach anfänglicher Zurückhaltung auf die | |
Anfragen zu den betreffenden Lebensmitteln bereits reagiert. | |
19 Apr 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl… | |
## AUTOREN | |
Eberhard Seidel | |
Carolin Seidel | |
## TAGS | |
Verbraucherschutz | |
Markenschutz | |
Foodwatch | |
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