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# taz.de -- Keine Demokratie an der TU Berlin: Professoren behalten ihre Macht
> Das höchste Gremium der TU Berlin hat sich für mehr Macht für Studierende
> ausgesprochen. Nun macht der Präsident einen Rückzieher.
Bild: Studierende bleiben ohne Stimme. Dafür kriegen sie vielleicht mal einen …
Es war ein Riesenerfolg. Vor zwei Monaten erreichten die Studierenden der
Technischen Universität, wofür bundesweit seit Jahrzehnten gekämpft wird.
Der Erweiterte Akademische Senat (EAS), der auch den Hochschulpräsidenten
wählt, hat die sogenannte Viertelparität eingeführt – und somit die Macht
der Professoren radikal beschnitten.
Zukünftig sollten in dem Gremium Professoren gleich viele Stimmen haben wie
die drei weiteren vertretenen Gruppen: die Studierenden, die
wissenschaftlichen und die „sonstigen“ Mitarbeiter. Laut der neuen
Grundordnung, die am 15. Mai verabschiedet wurde, sollten die Gruppen je 15
Vertreter entsenden. Bislang haben die Professoren dort die absolute
Mehrheit.
Doch so wird es jetzt wohl doch nicht kommen. Zumindest nicht so schnell.
Denn TU-Präsident Jörg Steinbach erklärte den Beschluss für ungültig. Eine
viertelparitätische Besetzung sei weder mit dem Berliner Hochschulgesetz
noch mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheit von Forschung und
Lehre vereinbar, schrieb er an die Mitglieder des EAS. „Steinbach handelt
in vorauseilendem Gehorsam höchst undemokratisch“, kritisiert Patrick
Ehinger, studentisches Mitglied im EAS.
Der TU-Präsident beruft sich auf eine zwei Seiten lange rechtliche
Einschätzung des Wissenschaftsstaatssekretärs Knut Nevermann (SPD). Darin
heißt es: Auch für den EAS gelte die Vorgabe des Hochschulgesetzes, nach
der die Hochschullehrerinnen die Mehrheit in „allen Gremien mit
Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Forschung, der künstlerischen
Entwicklungsvorhaben, der Lehre und der Berufung von Hochschullehrern“
haben müssten. Verfassungsrechtlich sei eine viertelparitätische Besetzung
nicht machbar, so Nevermann. Schließlich müsse der EAS auch
wissenschaftsrelevante Entscheidungen treffen. Auch könne es nicht sein,
dass ein Hochschulpräsident gewählt werde, der unter Umständen nicht einmal
von einem einzigen Professor unterstützt wird.
Die Studierenden-Vertreter der TU können diese Argumentation nicht
nachvollziehen. Den von Nevermann zitierten Passus des Hochschulgesetztes
halten sie für nicht maßgeblich. Der EAS habe ganz andere Kompetenzen. Dass
der Senat indirekt auch über die Forschung und Lehre mitentscheide, lassen
sie nicht als Argument gelten. „Nach dieser Logik müsste auch die
Senatsverwaltung für Bildung zur Hälfte mit Hochschullehrern besetzt
werden“, merken sie ironisch an. Nevermanns verfassungsrechtliche
Argumentation stehe in Widerspruch zur Interpretation der
Verfassungsrichter selbst, nach der der EAS eben nicht unmittelbar mit
Forschung und Lehre betraut sei.
Der EAS wird nun erneut über die Grundordnung beschließen, voraussichtlich
in der ersten Sitzung im Wintersemester. Die Studierenden-Vertreter wollen
zudem juristsich prüfen lassen, ob der Hochschulpräsident überhaupt befugt
ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.
9 Jul 2013
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Berlin
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