# taz.de -- Keine Demokratie an der TU Berlin: Professoren behalten ihre Macht | |
> Das höchste Gremium der TU Berlin hat sich für mehr Macht für Studierende | |
> ausgesprochen. Nun macht der Präsident einen Rückzieher. | |
Bild: Studierende bleiben ohne Stimme. Dafür kriegen sie vielleicht mal einen … | |
Es war ein Riesenerfolg. Vor zwei Monaten erreichten die Studierenden der | |
Technischen Universität, wofür bundesweit seit Jahrzehnten gekämpft wird. | |
Der Erweiterte Akademische Senat (EAS), der auch den Hochschulpräsidenten | |
wählt, hat die sogenannte Viertelparität eingeführt – und somit die Macht | |
der Professoren radikal beschnitten. | |
Zukünftig sollten in dem Gremium Professoren gleich viele Stimmen haben wie | |
die drei weiteren vertretenen Gruppen: die Studierenden, die | |
wissenschaftlichen und die „sonstigen“ Mitarbeiter. Laut der neuen | |
Grundordnung, die am 15. Mai verabschiedet wurde, sollten die Gruppen je 15 | |
Vertreter entsenden. Bislang haben die Professoren dort die absolute | |
Mehrheit. | |
Doch so wird es jetzt wohl doch nicht kommen. Zumindest nicht so schnell. | |
Denn TU-Präsident Jörg Steinbach erklärte den Beschluss für ungültig. Eine | |
viertelparitätische Besetzung sei weder mit dem Berliner Hochschulgesetz | |
noch mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheit von Forschung und | |
Lehre vereinbar, schrieb er an die Mitglieder des EAS. „Steinbach handelt | |
in vorauseilendem Gehorsam höchst undemokratisch“, kritisiert Patrick | |
Ehinger, studentisches Mitglied im EAS. | |
Der TU-Präsident beruft sich auf eine zwei Seiten lange rechtliche | |
Einschätzung des Wissenschaftsstaatssekretärs Knut Nevermann (SPD). Darin | |
heißt es: Auch für den EAS gelte die Vorgabe des Hochschulgesetzes, nach | |
der die Hochschullehrerinnen die Mehrheit in „allen Gremien mit | |
Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Forschung, der künstlerischen | |
Entwicklungsvorhaben, der Lehre und der Berufung von Hochschullehrern“ | |
haben müssten. Verfassungsrechtlich sei eine viertelparitätische Besetzung | |
nicht machbar, so Nevermann. Schließlich müsse der EAS auch | |
wissenschaftsrelevante Entscheidungen treffen. Auch könne es nicht sein, | |
dass ein Hochschulpräsident gewählt werde, der unter Umständen nicht einmal | |
von einem einzigen Professor unterstützt wird. | |
Die Studierenden-Vertreter der TU können diese Argumentation nicht | |
nachvollziehen. Den von Nevermann zitierten Passus des Hochschulgesetztes | |
halten sie für nicht maßgeblich. Der EAS habe ganz andere Kompetenzen. Dass | |
der Senat indirekt auch über die Forschung und Lehre mitentscheide, lassen | |
sie nicht als Argument gelten. „Nach dieser Logik müsste auch die | |
Senatsverwaltung für Bildung zur Hälfte mit Hochschullehrern besetzt | |
werden“, merken sie ironisch an. Nevermanns verfassungsrechtliche | |
Argumentation stehe in Widerspruch zur Interpretation der | |
Verfassungsrichter selbst, nach der der EAS eben nicht unmittelbar mit | |
Forschung und Lehre betraut sei. | |
Der EAS wird nun erneut über die Grundordnung beschließen, voraussichtlich | |
in der ersten Sitzung im Wintersemester. Die Studierenden-Vertreter wollen | |
zudem juristsich prüfen lassen, ob der Hochschulpräsident überhaupt befugt | |
ist, den Beschluss für ungültig zu erklären. | |
9 Jul 2013 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
## TAGS | |
Berlin | |
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