# taz.de -- Schwarzarbeit am Bau: Entschädigung gibt's nicht | |
> Wenn ein Bauherr Schwarzarbeiter beschäftigt und diese nicht sauber | |
> arbeiten, ist er selber schuld. So hat jetzt der Bundesgerichtshof | |
> entschieden. | |
Bild: Vertäge zur Schwarzarbeit sind verboten und damit nichtig. | |
KARLSRUHE afp | Pfusch von Schwarzarbeitern kommt private Bauherren künftig | |
teuer zu stehen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Beseitigung von | |
Baumängeln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag | |
verkündeten Urteil entschied. Bauherren bleiben damit nun auf den Kosten | |
für die Behebung des Pfuschs sitzen. (Az: VII ZR 6/13) | |
Im aktuellen Fall sollte ein Schwarzarbeiter für 1.800 Euro in bar und ohne | |
Rechnung eine 170 Quadratmeter große Einfahrt eines Grundstücks so | |
pflastern, dass sie mit LKW befahren werden kann. Weil er den Auftrag | |
verpfuschte und die Beseitigung der Mängel verweigerte, klagte die | |
Grundstücksbesitzerin auf Erstattung der Kosten für die Mängelbeseitigung | |
durch ordentliche Handwerker in Höhe von rund 8.000 Euro. | |
Der BGH wies diese Forderung nun mit Blick auf das seit 2004 geltende | |
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zurück. Demnach sind Verträge zu | |
Schwarzarbeit verboten und damit auch nichtig. Die Auftraggeber könnten | |
deshalb auch keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung wie vor der | |
Gesetzesänderung geltend machen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf | |
Kniffka. | |
Ob die betroffenen Auftraggeber nun zumindest einen Teil ihres Geldes über | |
Regelungen zum sogenannten Bereicherungsausgleich zurückholen können, ließ | |
der BGH offen. Die Frage müsse letztlich über die Instanzgerichte geklärt | |
werden. | |
1 Aug 2013 | |
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