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# taz.de -- Schwarzarbeit am Bau: Entschädigung gibt's nicht
> Wenn ein Bauherr Schwarzarbeiter beschäftigt und diese nicht sauber
> arbeiten, ist er selber schuld. So hat jetzt der Bundesgerichtshof
> entschieden.
Bild: Vertäge zur Schwarzarbeit sind verboten und damit nichtig.
KARLSRUHE afp | Pfusch von Schwarzarbeitern kommt private Bauherren künftig
teuer zu stehen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Beseitigung von
Baumängeln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag
verkündeten Urteil entschied. Bauherren bleiben damit nun auf den Kosten
für die Behebung des Pfuschs sitzen. (Az: VII ZR 6/13)
Im aktuellen Fall sollte ein Schwarzarbeiter für 1.800 Euro in bar und ohne
Rechnung eine 170 Quadratmeter große Einfahrt eines Grundstücks so
pflastern, dass sie mit LKW befahren werden kann. Weil er den Auftrag
verpfuschte und die Beseitigung der Mängel verweigerte, klagte die
Grundstücksbesitzerin auf Erstattung der Kosten für die Mängelbeseitigung
durch ordentliche Handwerker in Höhe von rund 8.000 Euro.
Der BGH wies diese Forderung nun mit Blick auf das seit 2004 geltende
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zurück. Demnach sind Verträge zu
Schwarzarbeit verboten und damit auch nichtig. Die Auftraggeber könnten
deshalb auch keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung wie vor der
Gesetzesänderung geltend machen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf
Kniffka.
Ob die betroffenen Auftraggeber nun zumindest einen Teil ihres Geldes über
Regelungen zum sogenannten Bereicherungsausgleich zurückholen können, ließ
der BGH offen. Die Frage müsse letztlich über die Instanzgerichte geklärt
werden.
1 Aug 2013
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Informelle Arbeit
Baubranche
Bundesgerichtshof
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