# taz.de -- Streit um A.C.A.B.-Mütze geht weiter: Bonus für Drecksarbeit | |
> Landgericht hebt Freispruch-Urteil wegen Tragens einer „A.C.A.B“-Mütze | |
> auf. Polizistin habe sich zu Recht beleidigt gefühlt. | |
Bild: Illegale Parkbank? Unter St.-Pauli-Fans genießt die Polizei offenbar auc… | |
Das Tragen einer Mütze mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ kann doch Geld kosten. | |
Das Landgericht änderte am Mittwoch ein Freispruch-Urteil des Amtsgerichts | |
gegen den „Recht auf Stadt“-Aktivsten Jonathan B. ab und verurteilte ihn | |
wegen Polizisten-Beleidigung zu 20 Tagessätzen à 20 Euro, also 400 Euro | |
Geldstrafe „Diese Aktionsform ist eine unzulässige Beleidigung des | |
politischen Gegners“, sagte Landrichterin Ulrike Schönfelder. | |
## Revision gilt als sicher | |
Es ist schon heute klar, dass der Fall nun in der Revision das | |
Oberlandesgericht beschäftigten wird. Denn im Kern des Verfahrens steht | |
eine interessante Rechtsfrage: Wo fängt eine Beleidigung an und wo ist sie | |
von der Meinungsfreiheit gedeckt? „A.C.A.B“ steht für „All Cops Are | |
Bastards“, zu Deutsch: „Alle Polizisten sind Bastarde“. Das | |
Bundesverfassungsgericht wertet die Losung nur dann als Beleidigung, wenn | |
sie gezielt gegen eine definierbare Personengruppe geäußert wird. Pauschal | |
gegen Polizisten gerichtet sei sie hingegen von der Meinungsfreiheit | |
gedeckt – genau wie „Soldaten sind Mörder“ oder „Wenn Schweine fliegen | |
könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber“. | |
Jonathan M. hatte die Strickmütze mit den Initialen „A.C.A.B“ im vorigen | |
Jahr auf einem Stadtteilrundgang von Gentrifizierungs-Kritikern getragen, | |
der vom Uni-Campus durch die anliegenden Viertel ziehen sollte, um auf die | |
Wohnungsnot der Studierenden aufmerksam zu machen. Wegen des Gerüchts, es | |
seien Hausbesetzungen geplant, hatte die Polizei den Rundgang zur | |
Demonstration umdefiniert und mit starken Einheiten begleitet, ohne dass | |
ein Polizist Anstoß an der Kopfbedeckung genommen hätte. Erst als M. eine | |
Polizeimaßnahme mit dem Handy filmte, die er für unzulässig hielt, fühlte | |
sich Gruppenführerin der Bereitschaftspolizei, Katja L., angesprochen und | |
beleidigt, die fernab als Raumschutz eingesetzt war. „Er hat sich aufgeregt | |
und gesagt, das ist keine Beleidigung“, sagt Katja L. Es sei zum | |
Wortgefecht gekommen. Bei der Personalienfeststellung habe sie dann auch | |
noch einen „A.C.A.B“-Aufkleber auf der Personalausweis-Hülle gesehen. | |
## Politische Demonstration | |
Das sei eine zweifache Beleidigung gewesen, urteilte Richterin Schönfelder. | |
M. habe davon ausgehen müssen, dass er bei der „politischen Demonstration“ | |
auf Polizisten stoßen würde. Die Gruppe der Polizistin L. habe sich | |
angesprochen gefühlt, so dass nicht von einer „straffreien | |
Kollektivbeleidigung“ auszugehen sei. Zudem habe es sich um eine Demo gegen | |
Wohnungsleerstand gehandelt. Bei einem Protest gegen Polizeigewalt hätte | |
man die Losung noch als „überzogene, aber hinnehmbare Kritik werten | |
können“, in diesem Fall jedoch nicht. „Es war eine gezielte Provokation | |
gegen Polizisten, die oft die Drecksarbeit für die Stadt machen.“ | |
7 Aug 2013 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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