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# taz.de -- Streit um A.C.A.B.-Mütze geht weiter: Bonus für Drecksarbeit
> Landgericht hebt Freispruch-Urteil wegen Tragens einer „A.C.A.B“-Mütze
> auf. Polizistin habe sich zu Recht beleidigt gefühlt.
Bild: Illegale Parkbank? Unter St.-Pauli-Fans genießt die Polizei offenbar auc…
Das Tragen einer Mütze mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ kann doch Geld kosten.
Das Landgericht änderte am Mittwoch ein Freispruch-Urteil des Amtsgerichts
gegen den „Recht auf Stadt“-Aktivsten Jonathan B. ab und verurteilte ihn
wegen Polizisten-Beleidigung zu 20 Tagessätzen à 20 Euro, also 400 Euro
Geldstrafe „Diese Aktionsform ist eine unzulässige Beleidigung des
politischen Gegners“, sagte Landrichterin Ulrike Schönfelder.
## Revision gilt als sicher
Es ist schon heute klar, dass der Fall nun in der Revision das
Oberlandesgericht beschäftigten wird. Denn im Kern des Verfahrens steht
eine interessante Rechtsfrage: Wo fängt eine Beleidigung an und wo ist sie
von der Meinungsfreiheit gedeckt? „A.C.A.B“ steht für „All Cops Are
Bastards“, zu Deutsch: „Alle Polizisten sind Bastarde“. Das
Bundesverfassungsgericht wertet die Losung nur dann als Beleidigung, wenn
sie gezielt gegen eine definierbare Personengruppe geäußert wird. Pauschal
gegen Polizisten gerichtet sei sie hingegen von der Meinungsfreiheit
gedeckt – genau wie „Soldaten sind Mörder“ oder „Wenn Schweine fliegen
könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber“.
Jonathan M. hatte die Strickmütze mit den Initialen „A.C.A.B“ im vorigen
Jahr auf einem Stadtteilrundgang von Gentrifizierungs-Kritikern getragen,
der vom Uni-Campus durch die anliegenden Viertel ziehen sollte, um auf die
Wohnungsnot der Studierenden aufmerksam zu machen. Wegen des Gerüchts, es
seien Hausbesetzungen geplant, hatte die Polizei den Rundgang zur
Demonstration umdefiniert und mit starken Einheiten begleitet, ohne dass
ein Polizist Anstoß an der Kopfbedeckung genommen hätte. Erst als M. eine
Polizeimaßnahme mit dem Handy filmte, die er für unzulässig hielt, fühlte
sich Gruppenführerin der Bereitschaftspolizei, Katja L., angesprochen und
beleidigt, die fernab als Raumschutz eingesetzt war. „Er hat sich aufgeregt
und gesagt, das ist keine Beleidigung“, sagt Katja L. Es sei zum
Wortgefecht gekommen. Bei der Personalienfeststellung habe sie dann auch
noch einen „A.C.A.B“-Aufkleber auf der Personalausweis-Hülle gesehen.
## Politische Demonstration
Das sei eine zweifache Beleidigung gewesen, urteilte Richterin Schönfelder.
M. habe davon ausgehen müssen, dass er bei der „politischen Demonstration“
auf Polizisten stoßen würde. Die Gruppe der Polizistin L. habe sich
angesprochen gefühlt, so dass nicht von einer „straffreien
Kollektivbeleidigung“ auszugehen sei. Zudem habe es sich um eine Demo gegen
Wohnungsleerstand gehandelt. Bei einem Protest gegen Polizeigewalt hätte
man die Losung noch als „überzogene, aber hinnehmbare Kritik werten
können“, in diesem Fall jedoch nicht. „Es war eine gezielte Provokation
gegen Polizisten, die oft die Drecksarbeit für die Stadt machen.“
7 Aug 2013
## AUTOREN
Kai von Appen
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